Hallo Rolf,
Am Tue, 07 Jun 2011 21:52:23 +0200 schrieb Rolf Bombach:
nach Berechnungen des Fachgebiets für Elektrische Energieversorgungsnetze der TUM kann man ab 50 Haushalten eine Verbraucherlast von 300 W je Haushalt annsetzen. Die Spitzenlast dagegen kann man nicht so einfach pauschalieren.
Viele Grüße Michael