Hallo an alle!
Neulich wurde bei einer unserer Anlagen bemängelt, dass bei Auftreten eines Fehlerstroms im motorseitigen Stromkreis eines Frequenzumrichters das dem FU vorgeschaltete Sicherungsorgan (Sitor Kombisicherung f. Halbleiter- und Geräteschutz) nicht ansprechen würde. Das betriebsmäßige Abschalten des Frequenzumrichters wird nicht als Schutzmaßnahme nach VDE0100, Teil 410 gewertet. Völlige Bestürzung! In allen mir bekannten Anlagen, auch von anderen Firmen, wurde das nirgends so gemacht. Ich kenns eigentlich nur vom Mitlesen hier aus der Gruppe, wenn über allstromsensitive FI's geschrieben wurde. Der FU-Hersteller laviriert nur rum, wenn man konkrete Angaben über das Abschaltverhalten haben will und hält sich ziemlich bedeckt. In der Tat problematisch ist allerdings, dass der FU nicht den vollen Fehlerstrom durchlässt, der ja nur durch die Netzimpendanz begrenzt wäre, sondern über seine internen "Widerstände" und sein Abregelverhalten das Nicht-Auslösen der Vorsicherungen ermöglicht. Der Einbauort des Motors ist rundrum metallisch fest miteinander verbunden, so dass ich einen "zusätzlichen Potentialausgleich" geltend machen würde. Dieser ist laut 0100-410 als zusätzliche Schutzmaßnahme ausdrücklich zugelassen. Haken dabei: Die 0100-410 lässt ihn nur zu, wenn dadurch keine Brandgefahr besteht. Dies kann ich nun wieder nicht garantieren. Wenn Fehlerströme fließen, kann ein Brand nicht ausgeschlossen werden. Und die Variante mit den o.g. FI-Schaltern mag ich gar nicht, weil wir Fehlauslösungen befürchten. Hat jemand nen konstruktiven Vorschlag?
MfG Jan