Als transportables Aggregat? Über halb weggespülte Straßen? Wohl kaum.
Kristian
Als transportables Aggregat? Über halb weggespülte Straßen? Wohl kaum.
Kristian
Hallo,
ich lese das erst jetzt und mir fällt auch die Kinnlade herunter.
Eine unsachgemäße, brandgefährliche Reparatur, die viel zu lange dauerte, auf Grund unangepasster Ausstattung des Monteuers entartete und dann noch so teuer sein soll.
Rechtsanwalt???
Nein, den Staatsanwalt würde ich einschalten.
Der §319, Absatz 2 des StGB sagt:
"(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet."
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