Tiefgaragenbeleuchtung

Dec 29, 2004 1 Replies

Hallo, vielleicht wißt ihr mehr zum o.g. Thema. Zur Wohnanlage in der ich wohne, gehören 4 Fam.Häuser a' 3 Stockwerke. Parken dürfen wir in der Tiefgarage. Problem besteht darin dass wenn man von aussen in die Garage reinfährt, geht zwar der Tor auf, nach dem man den Schliesserschalter gedeht hat, aber es bleibt dunkel. Wenn man in der Nacht kommt macht es natürlich riesen Spaß erst mal nach dem Taster zu suchen... Wer weiß wie ist die Rechtslage hierzu? ob man die baugenossenschaft der die Anlage gehört dazu bringen/ aufzwingen kann die Ergenzung der bestehender Beleuchtungsinstallation so durchzuführen dass diese zusammen mit dem Torsteuerung iniziert wird? Danke. Irek


Irek, die Rechtslage würde ich da gar nicht prüfen. Frag einfach einmal, ob die das freiwillig tun würden. Wenn nicht, dann machst es auf eigene Faust, fragst einen Elektrikerkumpel, aber schon einen, der was davon versteht und ein Kabel richtig verlegen kann mit Aufputzdosen usw.

Das kostet technisch ca. 50 EURO, ist keinen Streit wert. Vielleicht geht es mit einem Näherungsschalter, wie er vor den Hauseingängen montiert wird, um das Haustürlicht einzuschalten. Der sieht auch das Auto, das hineinfährt und statt der Haustürlampe tut er so als ob er den Taster drückt.

Vielleicht "bringst" du die Baugenossenschaft dazu, das freiwillig zu machen, wenn du ihnen einen Pfuscher zeigst und sie bekommen furchtbar Angst, daß der alles vermurxt :-)))

MfG Glaser

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