"Überlasten" einer Steckdose erlaubt ?

May 21, 2007 6 Replies

Moin,



ein größeres Schaltnetzteil ist auf dem Typenschild angegeben mit 3P a'28A. Es sollte also normalerweise an eine 32A CEE Steckdose angeschlossen werden.



Nun steht allerdings keine 32A Steckdose zur Verfügung, sondern nur eine 16A Steckdose mit 1.5qmm Zuleitung. 16A sollten auch locker ausreichen, wenn das Netzteil sekundär nicht mit 10kW sondern nur mit



0.5kW belastet wird. Spitzeneinschaltstrom ist in jedem Fall kleiner
40A.

Darf ich einen 16A-Stecker montieren (auf die Gefahr hin, daß schlicht sie Sicherungen auslösen) oder gibt es Normen/Vorschriften, die einem ausgebildeten Elektriker strengstens verbieten so etwas durchzuführen?



Der Aufbau ist auch keine Dauerlösung, sondern ein Versuchsaufbau zur Erprobung des Netzteils.



O.J.


Die Zuleitung ist - je nach Länge und Verlegeart - an der unteren Grenze des Zulässigen bzw. schon darunter. Aber darum geht es ja nicht.

Das sollte eine 16A Sicherung halten.

Problem: Eine 16A Sicherung löst ja erst bei recht starker Überlast aus.

13% Überlastung sind mindestens für 1h möglich. Dazu noch ein sehr kleiner Querschnitt und ein sehr großer Verbraucher. Bevor ich das machen würde, würde ich erstmal die Klemmen prüfen / nachziehen. Dann die Kontakte der CEE Dose reinigen und mit Kontaktspray behandeln. Und beim Ausprobieren würde ich erstmal mit nem Zangenamperemeter die Stromaufnahme eine Zeit lang messen. Wenn es doch jenseits des Erlaubten ist, ausschalten und nicht auf die Sicherung warten.

Hi Carsten,

Carsten Schmitz schrieb:

Die Anlage ist nagelneu und frisch geprüft und so abgenommen. Notfalls steht woanders auch noch eine 16A-CEE Dose mit 2.5er Zuleitung zur Verfügung.

Nö, eigentlich nicht. Das Netzteil wird sekundär nur mit 5% seiner Nennleistung belastet und sollte dabei normalerweise locker unter 2A primär bleiben.

Problem: Der gelernte Elektriker sagt, daß da 28A auf dem Typenschild stehen und daß da ein 32A Stecker rangehört und daß daher ein solcher Anschluß gelegt werden muß und Basta. (Er muß das ja auch nicht bezahlen) Dann erzählt er was von Normen und Vorschriften und strafbar usw.

Ist es also erlaubt oder verboten, was ich vorhabe? Welche Normen oder Gesetze könnte er meinen?

Ich dachte eigentlich, daß moderne E-Anlagen so ausgelegt sind, daß das Auslösen einer Sicherung mit ausreichender Reserve stets rechtzeitig erfolgt. ZB. beim Schweißen kommt dies ja schließlich schon mal vor.

O.J.

Ole Jansen schrieb:

Strippenzieherschwurbelgesetz!

Gruß Dieter

Das wäre mir für den Versuch sympathischer.

Mag sein, dass irgendwo steht, dass die Zuleitung und Steckvorrichtung dem Nennstrom entpsrechend ausgelegt sein muss. Ich hätte keine Bedenken, wenn ich den tatsächlich fließenden Strom ermitteln könnte.

Eines ist ganz sicher erlaubt: Ein Adapterstecker mit 16A Stecker und 32A Kupplung. Z.B. der hier:

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Im Zweifelsfall verbietet es die Versicherung. Wenn durch solch eine Maßnahme ein Brand oder sonstige Schäden entstehen, habt ihr ein finanzielles Problem.

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Wenn in dem Adapter noch zusätzlich Sicherungen angebracht sind, sollte dies auch dauerhaft machbar sein.

Wenn das Netzteil aber dauerhaft mit dieser geringen Last betrieben werden sollte, wäre es vielleicht eine Überlegung wert, an dem Netzteil eigene Sicherungen mit 16A anzubringen und das Typenschild zu ändern. Dann wissen auch andere Elektriker Bescheid.

Viele Grüße Andreas

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Wozu zusätzlich Sicherungen? Die sind nur (und dann zwingend) nötig, wenn der Adapter nen 32A Stecker und 16A Kupplung hat. Bei nem Adapter von 16A Stecker auf 32A Steckdose sind die Sicherungen der 16A Steckdose für den Überlastschutz vollkommend ausreichend.

mfg. Markus

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