Hallo,
verstehen. Insbesondere Privatkunden haben so (auf freiwilliger Basis) einen
Elektrofachkraft.
Elektroinstallation [Wandsteckdosen, RCDs, fest installierte Beleuchtung,
Gesundheitsschutzes bereits bei der Anschaffung von Maschinen zu erfolgen
haben. Das Ganze muss auch dokumentiert werden. Egal, ob ein Kleinbetrieb
Was soll also ein Kleinbetrieb tun?
Dienstleister zu delegieren: Buchhaltung, Steuerberater, Rechtsberatung,
Arbeitssicherheit, ...
pauschal an einen geeigneten Dienstleister (schriftlich dokumentiert!)
delegieren, der fortan als verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) fungiert.
Das kann ein E-Meisterbetrieb machen, der als "Hauselektriker" auf Zuruf
und in Formulare einzutragen, sondern die Kombination aus Erfahrungsschatz
einen sich negativen Trend?).
elektronische Inventarisierung der Betriebsmittel in der Datenbank des
mittels Barcodeleser wesentlich flotter mit der Zuordnung und Dokumentation
hoch, evtl. fehlt dort ein Bindestrich zwischen den Ziffern? Je nach zu
01.07.1979, also nichts Neues.
MfG
Michael Kreienberg