Zählerablesung

Hallo, in unserer Gartenanlage befindet sich der Hauptzähler in einem Schrank, in dem unter Spannung stehende Teile (u.a. NH-Sicher- ungen) ohne eine besondere Abdeckung installiert sind. Kann ich einen Nichtfachmann mit der Zählerablesung beauftragen, wenn ich mit ihm eine entsprechende Belehrung durchführe und diese Aktenkundig mache? Gruß Reinhard

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Reinhard Fenrich
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"Reinhard Fenrich" schrieb im Newsbeitrag news:c6q4at$jkj$02$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Bringe deinen Zählerschrank so in Ordnung das jeder gefahrlos denZähler ablesesen kann !!! Wenn sich bis jetzt dein Energieversoger nicht darüber beklagt hat sei froh !

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Jens Orf
[...]

Stellt sich die Frage wie der Zähler da reingekommen ist. Da muss es ja zwei Pappnasen gegeben haben.

Lutz

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Lutz Illigen

NEIN! Dies ist somit ein el. Betriebsraum. Wenn dort nicht geschützte, unter Spannung stehende Teile vorhanden sind sollte da kein _nicht_Fachmann die Tür aufmachen dürfen. Bau Dir ne Abdeckung aus Plexiglas oder Makrolon und gut is.

Gruß Christoph

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Christoph Hensel

"Lutz Illigen" schrieb

Hallo Lutz, na toll, da kannst Du ja jetzt behaupten die Leute von den Energieversorgungsbetrieben der ehemaligen DDR waren alle Papp- nasen! Jedenfalls wurde das Ding nach deren Vorgaben Ende der 70er Jahre so errichtet und abgenommen. Reinhard

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Reinhard Fenrich

Und vergiß um Gotteswillen nicht die entsprechenden Warnhinweise. Denn Dummheit ist unausrottbar und ist was passiert, findet irgent ein Jurist mit Sicherheit die berühmten Haare in der Suppe.

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horst-d.winzler

ja ja, die Vorschriften der DDR

mein Arbeitgeber (West-EVU) ist auf die glorreiche Idee gekommen, mit einem DDR-EVU zu fusionieren und seitdem sehe ich oft genug obengenannten Mangel, die Hauptstromversorgungsanlagen sind zu 95 % nur als Hartziel zu gebrauchen, alles Schrott.

PS: die EVU-Eigentumsgrenze ist nicht wie im Westen der HA-Kasten, sondern abhängig von der Ausführung Kabel/Freileitung Abzweigklemmen,Muffe, usw usw, da könnte man auf die Nase fallen wenn man die Mängel bein EVU anzeigt, dann hört man eventuell: sie haben 14 Tage um die Kiste in Ordnung zu bringen,wenn nicht dann geht das Licht aus MfG

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Bernd Löffler

"Christoph Hensel" schrieb

Also, ich komme ja dienstlich viel rum. Kürzlich war ich in einer Firma, dort wurde im el. Betriebsraum, in dem spannungsführende Teile frei zugänglich sind, die Fenster ausgewechselt. Da waren Maurer, Tischler, Maurer, Glaser und was weiß ich, zu Gange. Alle wurden belehrt, wie sie sich zu veralten haben usw. Die Anlage konnte nicht freige- schaltet werden, denn sonst hätten sie in der Firma nicht arbeiten können. Der einzige Betriebselektriker konnte auch nicht 8 Stunden am Tag dane- ben stehen, weil er auch noch anderes zu tun hatte. Willst Du also sagen, so wie es da abgelaufen ist, war es unrechtmäßig?

Warum wird mir eigentlich von jedem Zweiten hier unterstellt, dass ich nicht wüßte dass man da z.B.eine Abdeckung einbauen kann? Klar, werde ich das tun. Ich habe die Verantwortung für die Elektroanlage erst vor ein paar Tagen übernommen und mir ging es um eine Zwischenlösung. Gruß Reinhard

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Reinhard Fenrich

"horst-d.winzler" schrieb:

Dummheit würde sich in dem oben genannten Fall doch vermutlich selbst ausrotten? ;->

Gruß Jürgen

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Juergen Klein

Juergen Klein schrieb:

Aber die aktive Unterst=FCtzung des Darvinismus ist hierzulande Strafbar ;-)

Jorgen

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Jorgen Lund-Nielsen

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