Zulassungsbedingungen

Sep 08, 2026 Last reply: 29 minutes ago 17 Replies

In einem fensterlosen Bad wurde der Lichtschalter durch einen Unterputz-PIR-Bewegungsmelder ersetzt, so dass beim Betreten des Bads das Licht automatisch angeht. Weitere technische Daten unbekannt, er trug jedenfalls ein CE-Zeichen und wurde über eBay bei einem deutschen Händler gekauft.



Bei einer kürzlichen Badsanierung wurde auch die Elektrik im Bad neu verlegt und der Elektriker verweigerte den Wiedereinbau mit dem Argument fehlender Zulassung. Welche, blieb unklar.



Deshalb meine Frage: Welche Zulassungsbedingungen muss ein solcher Schalter erfüllen, um angeschlossen werden zu dürfen?


Anmerkung: Es gibt wohl auch ein VDE-Zeichen zu beachten. Ob der Bewegungsmelder eines hat, weiss ich nicht. Da es üblicherweise auf der Rückseite steht, wäre es erst nach Ausbau des Melders zu sehen gewesen, wurde aber gar nicht erfragt und die Weigerung erfolgte schon beim Erstkontakt.

Hallo,

Am 08.09.26 um 11:04 schrieb Wendelin Uez:

Innerhalb eines Bades ist kein Schalter erlaubt (Stand: 1966);-)

Ciao Walter <Auch keine Unterputzkabel innerhalb der Dusche>

Walter Brill schrieb:

Im Ernst? Unser Bad hat einen Doppelausschalter und zwei Lampen (1972)

So habe ich es gelernt und so halte ich es noch. Keine Steckdose im Bad und nur Feuchtraumlampen.

Heute sind die Steckdosen so nah, daß schon ein Kleindkind sie und den Wasserhahn gleichzeitig anfassen kann.

Am 08.09.26 um 13:42 schrieb Walter Brill:

Ich kenne das eigentlich nur im Schutzraum, Maße in der Verordnung -DIN) ist nichts erlaubt. außerhalb ja. Kommt eben auf die Größe des Bades an. Allerdings seiht man hier auch Steckdosen in der Nähe des Waschbeckens zum Rasieren. Und das in industriellen Neubau Wohnungen.

Am 08.09.2026 um 14:35 schrieb Axel Berger:

Kleinkind? Was ist das? Gibt's sowas in .de noch? Sonderanfertigung? :-)

Rasierersteckdosen mit Trenntrafo gab's auchmal, heute wird wahrescheinlich eher ein 30 (10) mA FI/RCD verbaut.

Zurück zum Sensor, hat der eine leitfähige, berührbare Oberfläche, ich denke eher einen IR transparenten Kunststoff.

Hat der Elektriker zufällig die passende VDE 0100-XXX parat die den Einbau verbietet oder hängt der sich an der Konformitätskennzeichung für den Verkauf im europäischen Markt auf?

Butzo*aussen

Am 08.09.2026 um 13:42 schrieb Walter Brill:

Unsinn! sie müssen Spritzwassergeschützt sein. Mindestens IP 44

so isses, voll plastik wie jede sonstige Steckdose plus dieser halbkreisförmige fast intransparente Zylinder.

Er sagte nur, die Dinger seien nicht zugelassen und er dürfe und würde das nicht wieder einabuen..

Und in der Küche genauso dicht.

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Wenn es im Waschbecken sitzt?

Das ist wohl kein reales Problem.

/ralph

"Wendelin Uez" snipped-for-privacy@online.de schrieb:

Dann baust Du das Gerät halt selber wieder ein, wenn der Zünftler wieder weg ist. Einen Lichtschalter anzuschließen ist kein Hexenwerk. Wenn ich Dein Vorposting richtig interpretiere, hast Du den Bewegungsmelder damals ohnehin selber montiert.

Hallo,

Am 08.09.26 um 15:23 schrieb Gunter Kühne:

"Günne", hier bist Du auf dem neuesten Stand: (Von den Päpsten der Elektrik)

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Zu sogenannten "Schutzräume" gab es zu meiner Lehrzeit nix;-) Alles "Schwuchtelzeugs";-)

Ciao Walter

Hallo,

Am 08.09.26 um 15:49 schrieb Friedrich Karl Siebert:

"Stand: 1966" hast Du gelesen? ;-)

Ciao Walter

Am 09.09.2026 um 15:00 schrieb Walter Brill:

Auch 1966 gab es IP 44 und unter dieser Bedingung war es erlaubt. 

Am 09.09.26 um 14:58 schrieb Walter Brill:

Danke, mir fiel das Wort Schutzzone nicht ein. Aber es war wohl allen klar, dass ich sie gemeint habe.

Die Maße waren mir auch entfallen. Aber im Prinzip wollte ich genau das sagen, was da steht. Nur kenne ich eben auch Wohnungen wo sich daran nicht so gehalten wird. Keine kleinen Einfamilienhäuser, große Neubauten von großen Gesellschaften. Es scheint wohl keiner so richtig zu kontrollieren.

Am 09.09.26 um 15:33 schrieb Gunter Kühne:

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