In einem fensterlosen Bad wurde der Lichtschalter durch einen Unterputz-PIR-Bewegungsmelder ersetzt, so dass beim Betreten des Bads das Licht automatisch angeht. Weitere technische Daten unbekannt, er trug jedenfalls ein CE-Zeichen und wurde über eBay bei einem deutschen Händler gekauft.
Bei einer kürzlichen Badsanierung wurde auch die Elektrik im Bad neu verlegt und der Elektriker verweigerte den Wiedereinbau mit dem Argument fehlender Zulassung. Welche, blieb unklar.
Deshalb meine Frage: Welche Zulassungsbedingungen muss ein solcher Schalter erfüllen, um angeschlossen werden zu dürfen?