Ich habe eben diese (nicht mehr ganz frische) Meldung gefunden:
"Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat am 29.6.2005 eine Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle beschlossen. Danach können sich künftig Ingenieure sowie Absolventen von technischen Hochschulen und staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung ohne weiteren Qualitätsnachweis in die Handwerksrolle eintragen lassen, sofern sie über eine der handwerklichen Meisterprüfung mindestens gleichwertige Qualifikation verfügen. mehr... [Verlag Dr. Otto Schmidt vom 6.7.2005, Quelle: BMWA PM vom 6.7.2005]"
Ich verstehe das so: Auf dem Gebiet der eigenen Studienrichtung, nehmen wir z.B. Bauingenieurwesen oder Motorentechnik, könnte der Ingenieur sich als Maurer(meister?) oder Kfz-mechatroniker(meister?) in die Rolle eintragen lassen.
Frage an die, die mehr wissen:
Was könnte ein Ingenieur damit anfangen? Gibt es Vorteile oder Nachteile (insbesondere Kosten?), wenn man das ohne weiteres Ziel (z.B. Gewerbe) macht? Ist damit der Ausbidungsschein, von dem ich bei manchen Kollegen schon gehört habe, eingeschlossen?
Gruß, Ralf.