Ralf Pfeifer verfasste am 12.05.06 07:50:
Dem Patentamt ist ja das andere Patent bereits bekannt, damit ist die Neuheit futsch. Der Nacherfinder hat dann leider Pech - genau so, als wenn er einfach die Veröffentlichung nicht gekannt hat.
Was die Erfindunghöhe betrifft, kann nicht nur durch Vergleich mit dem allgemein bekannten Stand der Technik (zu gewinnen aus Marktangebot, Normen, allgemein zugängliche Literatur), bzw. mit dem, was sich als typische Lösung bei Anwendung bekannter Regeln ergäbe, geurteilt werden, sondern eben auch durch Vergleich mit anderen Anmeldungen.
Joachim