Wie transportiert man 1 Gasflasche (Stickstoff 200 bar 10L) gesetzeskonform? Die Flasche würde natürlich im Kofferraum festgezurrt. Ich habe gehört, das Druckspeicher für Hydraulikanlagen mit Füllung als Gefahrgut deklariert sein müssen. Gibt es da eine Norm drüber?
mir hat der freundliche Mitarbeiter eines Gasehändlers 'mal zwei Flaschen Stickstoff im privat PKW (Kofferraum) angeliefert. Er hat mir dann auch erklärt das wäre so zulässig. Im Zweifel würde ich einen Blick in das entsprechende Gesetz/Verordnung werfen.
Ach, da fällt mir ein: bei mir an der FH werden Gasflaschen auch per landeseigenem VW-Bus vom Händler geholt, und ich kann mir kaum vorstellen, dass der technische Betriebsleiter das zulässt wenn es nicht den Bestimmungen entspricht.
Festgezurrt ist gut und wichtig. Aber zumindest bei ungiftigen nicht brennbaren Gasen kommt noch hinzu, daß es eine ausreichende Lüftung geben muß. Also Gasflasche auf der offenen Ladefläche ist ok. Im Kofferraum eines Cabrio geht auch. Im geschlossenen PKW muß man, sollte man kontrolliert werden, die Fenster unten haben und dem Wachman glaubhaft klar machen, daß man auch niemals vor hatte, irgendwann während des Transportes die Fenster zu schließen. Selbiges gilt übrigens auch für die Lagerung: Ausreichend belüftete Räume sind vorgeschrieben. Oder aber eine gewisse Mindest-Raumgröße. Ob z.B. eine normale Garage zulässig ist, weis ich nicht. Vermutlich gibt es Vorschriften bezüglich der Fläche von Lüftungsöffmungen.
Welche zusätzlichen Auflagen bei brennbaren Gasen oder anderen Problemfällen dazu kommen, weis ich nicht. Ich habe bis jetzt auch nur CO2 oder N2 herumgefahren. Höchstwarscheinlich ist da die Sache mit der Lüftung noch wichtiger.
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