Aldi Akkus

Günther Grund schrieb:

Nur wenn es a) vorsätzlich b) tatsächlich nicht erst vor 2 Monaten gekauft wurde.

Es wäre an Dir, beides zu beweisen. Etliche Händler haben derart alte Ware am Lager...

Bernd

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Bernd Laengerich
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"Bernd Laengerich" schrieb ...

Dann wär es eben ein großer Irrtum seitens des Verkäufers. Jedenfalls traf die Beschreibung nicht auf den Artikel zu. Und wenn da schon Kristalle zu sehen waren, spricht das wohl nicht für einen 2 Monate alten Akku.

Spätestens nach dieser Kenntnisnahme wusste der Verkäufer Bescheid und konnte sich nicht mehr mit seiner Klausel rausreden. Wenn er entgegen den Tatsachen, die für sich sprachen, trotzdem nicht willig ist, den Artikel zurückzunehmen, muss das geahndet werden. Egal wie.

Außerdem, was ist denn glaubhafter? Die Aussage des Verkäufers, er hätte den nie benutzt und der wäre erst 2 Monate alt, was er auch nicht beweisen kann, oder der Zustand des Akkus mit seinem Code, der nun wirklich keine Fragen offen lässt?

Kein Verkäufer ist verpflichtet den Artikel nicht zurückzunehmen nur weil er diesen üblichen Hinweis in der Auktion hat. Im Gegenteil. Wenn er seriös ist, dann nimmt er das Teil zurück. Macht er's nicht, ist der Verdacht des Betruges naheliegend.

Tschü Günther

Tschü Günther

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Günther Grund

Wenn es ein Händler ist, hat in den ersten sechs Monaten ab Kauf er im Zweifelsfall die Nachweispflicht, nicht der Käufer.

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Rolf Magnus

Ein Händler gibt seltenst Auskunft, wann er die Ware in sein Lager übernommen hat (meist aus gutem Grund). Er kann auch die Sachmängelhaftung nicht "deaktivieren", es wird sich also um einen Privatverkauf handeln.

Bernd

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Bernd Laengerich

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