Flugverbote

Am Wochenende war ich gerade am Fliegen, als ein Polizist mich auffordert zu landen und mich darüber aufklärt, daß in der Gemeinde Bad Ischl(A) das Modellfliegen verboten ist. Wenn ich wieder mal dort bin, will ich mir diese Vorschrift mal im Wortlaut ansehen.

Gibt es solche Verbote häufiger ? Ein Verzeichnis wäre nicht schlecht. Falls einige Rückmeldungen zusammenkommen, könnte ich es auch auf einer Seite zusammenstellen.

RK

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Reinhard Kopka
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Hallo Reinhard,

Reinhard Kopka schrieb:

Keine Ahnung, wie das in AU ist, in DE wäre solch ein Verbot rechtswidrig.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

"Martin Schoenbeck" schrieb:

Hallo Martin,

könntest du mir bitte erklären warum? Würde mich interessieren.

Gruß Markus

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Markus Mueller

Hmm, Bad Ischl in Australien?

Bernd, verwundert.

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Bernd Laengerich

Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sind nicht Gemeindesache.

Bernd

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Bernd Laengerich

Interessant. Insbesondere muss das eine oesterreichische Spezial- Verordnung sein - denn hier in (D) gilt ja die generelle Aufstiegserlaubnis (bis 5kg, elektrisch oder Segler) und das kann (!) eine einzelne Gemeinde gar nicht verbieten, weil "Luftrecht".

gert

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Gert Doering

Hallo Bernd,

Bernd Laengerich schrieb:

Hab ich gesagt, daß Bad Ischl in Australien ist? Ich hab nur gesagt, daß ich keine Ahnung habe, wie es in Australien ist. Wie es in AT ist, weiß ich übrigens auch nicht. ;-)

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Heisst es nicht das man erst 20 Km ausserhalb geschlossener Ortschaften fliegen darf?

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Dany Thinnes

Hallo Markus,

Am 14.04.04 schrieb Markus Mueller:

Luftrecht ist Bundesrecht, da hat eine Gemeindeverwaltung nix zu sagen. Auch wenn sie sich's oefters mal anmasst ...

servus, Patrick

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Patrick Kuban

Hallo Reinhard!

Ich habe mal unser österr. Luftfahrtgesetz zu Rate gezogen und zitiere Dir aus dem

§ 3 Betrieb von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät:

---- Beginn zitiere----- (3) Luftfahrzeuge dürfen im Fluge nur verwendet werden, soweit keine Zweifel an ihrer Lufttüchtigkeit für die jeweilige Verwendung bestehen. Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät dürfen nur auf solche Weise betrieben werden, daß weder Luftfahrzeuge oder deren Insassen noch Personen oder Sachen auf der Erde gefährdet werden. Durch den Betrieb eines Luftfahrzeuges oder Luftfahrtgerätes darf keine größere Behinderung oder Belästigung, insbesondere kein größerer Lärm verursacht werden, als es der ordnungsgemäße Betrieb des Luftfahrzeuges bzw. des Luftfahrtgerätes unvermeidbar mit sich bringt. Bei Flügen mit Zivilluftfahrzeugen darf im österreichischen Hoheitsgebiet kein Überschallärm verursacht werden (Art. I Z. 2 BGBI. Nr.

659a/1974).

(4) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und von selbständig im Fluge verwendbarem Zivilluftfahrtgerät (wie Drachen, Fesselballone, Flugmodelle, Raketen und dergleichen) in Höhen von 150 m über Grund aufwärts, innerhalb des Schutzbereiches eines Zivilflugplatzes (§§ 35 bis 42 der Zivilflugplatz-Verordnung 1972), über dicht besiedelten Gebieten, über feuer- oder Explosionsgefährdeten Industriegeländen oder über Menschenansammlungen im Freien oder unter Umständen, unter denen mit einem Überfliegen der Bundesgrenze gerechnet werden muß, ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zulässig. Solche Zustimmungen dürfen nur erteilt werden, soweit die Sicherheit der Luftfahrt gewährleistet erscheint. Sie sind insoweit mit Befristungen, Bedingungen, Auflagen und gegen Widerruf zu erteilen, als diese mit Rücksicht auf die Sicherheit der Luftfahrt erforderlich ist (Art. I Z. 1 BGBI. Nr. 20/1983).

---- Ende zitiere-----

Ansonsten sind im Luftfahrtgesetz erst Flugmodelle über 20kg exakter (mit Bestimmungen) betroffen.

Daß die Gemeinde Bad Ischl oder das Bundesland Oberösterreich da eine eigene Regelung herausgegeben hat (oder die Kompetenz dazu hat) bezweifle ich mal aus meiner Sicht. Zum Modellflug sind lt.

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zu beachten daß man primär nicht gegen das Grundbetretungsgesetz, Luftverkehrsgesetz und Bestimmungen der öffentlichen Sicherheit verstösst.

Mein Tip: Telefonische Anfrage beim Gendermarieposten in Bad Ischl und/oder bei der Gemeinde bzw. Bürgermeister.

Hier gibt´s schon ein paar Hinweise:

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(Unter "Tipps&Tricks" weiter unten kommt man u.a. zum Gesetzlichen).

Grüße aus Graz, Rainer

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Rainer Walda

Oder hier:

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(Mail an das Stadtamt)

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Rainer Walda

Verbieten können sie's denen wohl auch nicht. Allerdings haben sie immer ausreichend Blei dabei, um die Enten so lange zu beschweren, bis sie von selbst landen.

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Rolf Magnus

Hallo Rainer!

Rainer Walda schrieb:

Ja, die schriftliche Form würde ich bevorzugen! Auf jeden Fall sollte Reinhard K. (falls im OeAC organisiert) eine entsprechende Meldung an den Modellflugreferenten absetzen! Dr. Georg Breiner IIRC Auch nach der Diskussion um die Versicherung, glaube ich dass es an der Zeit wär', den Brüdern ein bisserl Dampf zu machen!

ciao, Fritz

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Fritz Reschen

Es sind 2 km gemeint und die sind nur relevant für den Lärm. D.h. ab einem bestimmten Lärmpegel sind 2 km Abstand zu Wohngebieten einzuhalten. Fragt mich aber nicht ab wieviel Dezibel das gilt. Tatsache ist, daß man gegenüber Motorrädern nicht so empfindlich ist als gegenüber Modellfliegern.

Das Modellfliegen verbieten kann eine Gemeinde sicher nicht. Es gibt aber immer tausend andere Gründe, angefangen von Besitzstörung bis einfach "Betreten verboten" die angewendet werden können, um aus welchen Grund auch immer, nicht gewünschte Personen an der Ausübung Ihres Hobbies zu hindern. Besonders erfinderisch ist hier immer wieder die Jägerschaft, aber auch sie kann keine Flugverbote erlassen, höchsten für Wildenten.....

MfG Siegfried Kaltenbrunner

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KabruSi

Bin nicht im OeAC.

Hier die entsprechende Vorschrift:

########################################## Auszug aus den ORTSPOLIZEILICHEN VORSCHRIFTEN

V E R O R D N U NG

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 30.5.1969 idgF, mit der Ortspolizeiliche Vorschriften für das Gemeindegebiet Bad Ischl erlassen werden.

Aufgrund des § 41, Abs.1 der Oö. Gemeindeordnung 1965, LGBl. Nr. 45, wird verordnet:

... einiges wegen Lärmerzeugung...

§ 6 Modellflugzeuge dürfen ganzjährig nicht in Betrieb genommen werden.

...

§ 12 Übertretungen dieser ortspolizeilichen Vorschriften werden gem. § 41, Abs.1 der Oö. Gem0 1965, LGBl. Nr. 45, vom Bürgermeister mit Geld bis ? 72,67 oder mit Arrest bis zwei Wochen bestraft.

##############################################

Also kostet auch das Fliegen jetzt schon was :-)

RK

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Reinhard Kopka

Hallo Reinhard!

Aber entsprechend für Modellflug bist schon versichert?

Traurig aber offensichtlich wahr......

Aber man beachte bitte das Datum der Verordnung. Damals war ja von umweltverträglichem Modellflug mit E-Abtrieb keine Rede. Für den Kurort mag diese offensichtlich aus Lärmschutzgründen ins Leben gerufene Verordnung verständlich gewesen sein, aber heute ist´s doch wohl mehr als überholungsbedürftig...

Schade daß es offensichtlich in Bad Ischl keine Modellflieger gibt die an einer Änderung/Ergänzug/Einschränkung dieser Verordnung Interesse haben....

Grüße, Rainer

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Rainer Walda

Hallo Reinhard,

Reinhard Kopka schrieb:

Du mußt also mit dem bereits in Betrieb genommenen Modell nach Bad Ischl kommen, dann geht's. ;-)

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Rainer Walda schrieb:

Da es bis vor ca. einem Jahr in Bad Ischl sogar ein kleines Modellbaugeschäft gab (oder noch immer gibt?), sollte es dort eigentlich auch Modellflieger geben...

schönen Gruß, Michael

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Michael Schaffer

Darf ich dann bei einem Elektromodell den Motor auch nicht abschalten zwischendurch ?

RK

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Reinhard Kopka

Hallo Reinhard,

Am 15.04.04 schrieb Reinhard Kopka:

[..]

So'ne Sprueche gibt's hierzulande auch. Sind aber trotzdem nicht rechtens, frag sichreheitshalber mal nach.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

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