Hausbau Elektroinstallation

Hallo NG,

wir haben ein Haus neu gebaut. Nach Abschluss der Arbeiten an der Elektroinstallation haben wir von unserem Elektriker bis auf die Schlußrechnung noch nichts weiter bekommen. Bekannte sagten uns, dass auf jeden Fall Unterlagen und/oder Messprotokolle seitens des Elektrikers an uns übergeben werden müssten, damit in einem Schadensfalle Versicherungsschutz besteht. Darf jeder Elektriker diese Unterlagen oder Nachweise/ Messsungen erstellen? Was genaues konnte ich noch nicht "ergoogeln", vielleicht die Frage für die Suchmaschine nicht richtig formuliert. Deshalb hoffe ich auf die menschliche Komponente in einer NG.

Vielen Dank.

Taucher

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taucher
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taucher schrieb:

Welche Positionen sind denn enthalten? Wurden nur Installationsarbeiten durchgeführt? Oder wird auch eine Abnahme bzw. Messung abgerechnet?

Wenn eine Abnahme bezahlt wird, dann muß zur Abnahme auch ein Abnahmeprotokoll existieren.

Ich weiß nicht, ob der Elektriker verpflichtet ist, Dir dieses Protokoll auszuhändigen. Aber wenn Du nachweisen kannst, daß der Elektriker die Installation geprüft hat (z.B. durch eine Rechnung), dann wäre der Elektriker im Schadensfall nachweispflichtig.

Ansonsten lasse Dir vom Elektriker noch mal detailiert auflisten, welche Leistungen bezahlt worden sind.

Viele Grüße Andreas

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Andreas Demant

Hallo, taucher,

Du (taucher2000) meintest am 02.07.07:

Da würde ich mich zuerst bei der für genau dieses Haus zuständigen Versicherung erkundigen. Eine Newsgroup dürfte keine geeignete Referenz sein.

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen

"taucher" schrieb:

Verlange vom Elektriker einen Übergabebericht und ein Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100 Teil 610. Eigentlich besteht schon seit einiger Zeit die Verpflichtung, beides unaufgefordert auszuhändigen, wird aber immer wieder gerne vergessen.

Gruß Willi

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Willi Marquart

@Andreas

Da müsste ich (heute Abend) mal genauer nachlesen.

Ich dachte immer, dass nach der Installation eine Freigabe/ Fertigmeldung seitens des Elektrikers erfolgen muss, denn erst dann darf ich ja als Nutzer die Schalter und Steckdosen verwenden und er kann nachweisen, dass er die Anlage sachgerecht übergeben hat.

Bis Morgen.

"Andreas Demant" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.dfncis.de...

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taucher

Da es eine Neuinstallation ist (Du schreibst ja was von Hausneubau), sind die Abnahmeprotokolle Pflicht und Bestandteil diese Gewerkes. Die =FCbrigne Beitr=E4ge haben das ja schon deutlicher begr=FCndet, ic hspar mir hier die Details. Den Elektriker freundlich draufhinweisen das das Papierkrams vor Zahlung des Restbetrages noch von ihm zu liefern ist.

Falls er sich uneinsichtig zeigt, gen=FCgt ein kurzer Anruf bei der f=FCr's Gebiet zust=E4ndigen Innung. Dann kommen die Papier/Unterlagen pl=F6tzlich ganz schnell ... ,-)

hth, Andreas

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Andreas Tekman

Danke allerseits, da bin ich ja auf dem richtigen Wege mit meinen Erwartungen an die zu liefernden Unterlagen.

Mit dem Elektriker haben wir zum Ende der Bauphase ein paar Differenzen gehabt.

3 Tage nachdem er uns die komplette Zahlung der Schlußrechnung (ca. 8000,- ?) quittierte, wollte er noch 80,-? für bereits auf der Schlußrechnung befindliche aber noch nicht erbrachte Leistungen haben. Diese 80,-? haben wir nicht mehr bezahlt. Folglich erbrachte er auch die Restleistung (10 Steckdosen mit den Einsätzen versehen und anklemmen) nicht und kam auch nicht mehr auf die Baustelle. Die Steckdosen hat dann ein Elektromeister fertiggestellt, den wir auch bezahlt haben. Unser Elektriker lehnte daraufhin die Gewährleistung für die ganze Installation ab. Während der weiteren Kommunikation über die Handwerkskammer stellte sich heraus, dass der Kollege Elektriker (Ich- AG) zwar Kabel ziehen - aber offiziell nicht verklemmen darf = Rüge von der Handwerkskammer für ihn.

Nun frage ich mich: darf er dann die Messung für ein Abnahmeprotokoll überhaupt erstellen, bzw. muss dann nicht ein Meisterbetrieb mit entsprechender Berechtigung das Protokoll zumindest durch Stempel/ Unterschrift authentifizieren?

War übrigens ein Bekannter, dem wir die Installation gegeben haben. Er war nicht der billigste, aber wir hatten Vertrauen, dass wir bei Ihm gut aufgehoben sind. Und bei der Summe, die komplett und zügig bezahlt wurde, kann man ja wohl verlangen, dass man als Kunde gut behandelt wird.

Warum er für ein EFH gut 250 Arbeitsstunden in Rechnung gestellt hat, kann ich bis Heute nicht nachvollziehen. So kann es gehen.

Das musste ich jetzt mal loswerden, wühlt mich immer noch auf, wenn ich daran denke.

"Andreas Tekman" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@k29g2000hsd.googlegroups.com... > Hallo NG,

Da es eine Neuinstallation ist (Du schreibst ja was von Hausneubau), sind die Abnahmeprotokolle Pflicht und Bestandteil diese Gewerkes. Die übrigne Beiträge haben das ja schon deutlicher begründet, ic hspar mir hier die Details. Den Elektriker freundlich draufhinweisen das das Papierkrams vor Zahlung des Restbetrages noch von ihm zu liefern ist.

Falls er sich uneinsichtig zeigt, genügt ein kurzer Anruf bei der für's Gebiet zuständigen Innung. Dann kommen die Papier/Unterlagen plötzlich ganz schnell ... ,-)

hth, Andreas

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taucher

Ich bin ja ein =FCberaus gl=E4ubiger Mensch, aber das werd ich nie und nimmer glauben.

=DCberhaupt kommt mir so einiges merkw=FCrdig vor, was Du da so schreibst. Ja, man m=FC=DFt halt immer beide Seiten h=F6ren....

bastian

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bastian

@Bastian

Kansst Du ruhig glauben, ich will hier niemanden einfach so schlecht machen. Handwerklich hat er ja gut gearbeitet. Da will ich mich gar nicht beschweren. Ein paar Sachen gibt es, die ich jetzt anders machen würde, aber das ist sicher immer so und für mein jetziges Problem nicht von Bedeutung.

Fakt ist: Er firmiert als Einzelunternehmer und hat als mir als solcher ein Angebot zur Erstellung der kompletten Hausinstallation gemacht. Dieses haben wir angenommen, es erfolgte ein Auftrag und der wurde durchgeführt. Am Ende gab es einen Nachtrag für Zusatzarbeiten und einige Änderungen. Es blieben als zu erbringende Leistung noch die 10 Steckdosen offen, da der Fliesenspiegel in der Küche noch nicht fertig war.

In der Schlußrechnung waren diese Leistungen schon berechnet, O- Ton Elektriker "Die Dosen klemme cih dir an, wenn der Fliesenspiegel da ist."

Beim begleichen der Schlußrechnung wurde Skonto berechnet und abgezogen, wir redeten darüber, ich bezahlte bar und lies mir die Begleichung der Rechnung quittieren. Einige Tage später befand er die abgezogenen Skontobeträge für nicht korrekt, sprich ich sollte noch 80 ? nachzahlen. Das tat ich nicht.

Hätte er richtig lesen müssen. Das klingt jetzt hart, ist aber begründet: Im Gegensatz zum Angebot hatten wir im Auftragstext kein Skontoangebot mit drin, auf meine spätere Frage hies es " hättest Du Dir eben genauer durchlesen müssen ..." Das Skonto habe ich mir durch die Barzahlung dann doch noch erkämpft, und wenn er dann Tage später feststellt, das es ihm nicht passt, hätte er die Rechnung nicht als OK quittieren dürfen.

In der Handwerkskammer ist er als Kabelverleger im Hochbau eingetragen und darf lt. Auskunft der Handwerkskammer gar nicht alleine Installationen durchführen, (ja, die Realität ist ´ne andere) zumindest muss aber eine Fachfirma (in seinem Auftrag) die Installation offiziell überprüfen und freigeben. Er hat gegenüber der Handwerkskammer angegeben, dass er auf unserer Baustelle nur die Kabel gezgen hat, das verklemmen hätte eine Fachfirma gemacht. Nur: ich war JEDEN Tag auf der baustelle und es gab NICHT EIN EINZIGES MAL einen anderen Elektriker!

So, nun ist gut, ich ärgere mich sonst wieder, und das will ich nicht.

Taucher

"bastian" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@a26g2000pre.googlegroups.com... > Während der weiteren Kommunikation über die Handwerkskammer stellte sich

Ich bin ja ein überaus gläubiger Mensch, aber das werd ich nie und nimmer glauben.

Überhaupt kommt mir so einiges merkwürdig vor, was Du da so schreibst. Ja, man müßt halt immer beide Seiten hören....

bastian

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taucher

Und da stellt sich die Frage: Wer hat denn den Zählerantrag unterschrieben? Dies muss ein bei einem VNB eingetragener Installateur sein. Auch sonst gilt: Anlagen, die an das "öffentliche" Stromnetz angeschlossen werden, dürfen nur durch konzessionierte Firmen erstellt/geändert/in Stand gesetzt werden.

Er hat also Sachen gemacht, die er gar nicht durfte. Wie sieht es mit seiner Haftpflichversicherung aus? Wenn da unrichtige Angaben über die Tätigkeiten stehen, dann zahlt die Versicherung natürlich im Zweifelsfall NICHTS.

Eure Gebäudeversicherung ist ein zusätzliches Problem.

Ihr solltet einen Meisterbetrieb finden, der die Anlage checkt und euch das Ergebnis bescheinigt. Ich würde mal die Firma fragen, die den Zählerantrag unterschrieben hat. Eine Kopie des Antrags habt ihr?

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Carsten Schmitz

Nun gut, Du bist hier Laie, kannst also nicht beurteilen was der darf und was nicht. Der Knabe hat allerdings gegen die Handwerksordnung und die NAV verstossen. Aber die gegenwärtige Situation machts leider möglich. Ich kenne hier in der Gegend auch Firmen, die als Nebenbetrieb ohne EVU Eintrag tätig sind. Was mich ärgert, sind die unterschiedlichen Bewertungen, selbst hat man sich durch die Meisterschule gekämpft, EVU Eintrag mit Gerätepark, zahlt Kammerbeiträge etc und wird seiner sozialen verantwortung als AG gerecht - auf der anderen Seite schummeln sich dann Einzelunternehmen mit mangelhafter oder gar keiner Qualifikation durch und versauen die Preise! Ärgerlich! Am Ende

Skonto wird eigentlich vorher vereinbart. Schuftig von Dir, es trotzdem zu tun, kaufmännisch blöd von dem Einzelkämpfer, den Skontobetrag nach Begleichung und Quittierung nachzufordern.

Hast Du doch so angenommen, oder? Skonto ist eigentlich ne´Sache, mit der neide Vertragspartner einverstanden sein sollen.

Seine Dummheit! Aber versetz Dich in seine Lage, er wird die Kohle auch benötigen und dachte sich vielleicht, erstmal nehmen was kommt. Wie reagierst Du, wenn Du weniger Lohn/Gehalt bekommst als mit Deinem AG abgesprochen?

Ralph

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Ralph Heiden

Hallo, Ralph,

Du (ralph.heiden) meintest am 03.07.07:

"Geiz ist geil!" ist doch die ultimative Antwort der Unterdrückten und Entrechteten! Sie hat stets andere zu treffen - sie darf niemals gegen einen selbst verwendet werden!

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen

@Ralf @Helmut

Zur Erläuterung: "Geiz ist geil" war und ist nicht Triebfeder meines Handelns. Im Angebot wurde Skonto angeboten, der Angebotstext wurde als Auftrag formuliert. Diesen habe ich nicht noch einmal akribisch durchgelesen, und mein lieber Elektriker hat mich auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass er im Unterschied zum Angebot das Skonto herausgenommen hat. Als ich diesen Punkt zum Zeitpunkt der Schlußrechnung bemerkte und Ihn daraufhin ansprach bekam ich zur Antwort: "..hättest Du Dir besser durchlesen sollen..."

Ausserdem hat er bis Heute die noch fehlende Leistung (anklemmen von 10 Steckdosen inkl. Lieferung des Materials dazu) nicht erbracht, ich denke das die fehlenden 80 ? damit geklärt sind.

Mir geht es nur noch um die Ordnungsgemäße Übergabe der Installation.

Taucher

"Helmut Hullen" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@helmut.hullen.de...

Reply to
taucher

@Ralf @Helmut

Zur Erläuterung: "Geiz ist geil" war und ist nicht Triebfeder meines Handelns. Im Angebot wurde Skonto angeboten, der Angebotstext wurde als Auftrag formuliert. Diesen habe ich nicht noch einmal akribisch durchgelesen, und mein lieber Elektriker hat mich auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass er im Unterschied zum Angebot das Skonto herausgenommen hat. Als ich diesen Punkt zum Zeitpunkt der Schlußrechnung bemerkte und Ihn daraufhin ansprach bekam ich zur Antwort: "..hättest Du Dir besser durchlesen sollen..."

Ausserdem hat er bis Heute die noch fehlende Leistung (anklemmen von 10 Steckdosen inkl. Lieferung des Materials dazu) nicht erbracht, ich denke das die fehlenden 80 ? damit geklärt sind.

Mir geht es nur noch um die Ordnungsgemäße Übergabe der Installation.

Taucher

"Helmut Hullen" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@helmut.hullen.de...

Reply to
taucher

X-No-Archive: Yes

begin quoting, taucher schrieb:

[...]

Was ist *noch besser* als ToFu? Natürlich ToFu im Doppelpack!

Der Typ ist offensichtlich merkbefreit - geschieht ihm also ganz recht mit seinem Pfuscher.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

@Ralf

Danke für Deinen sachdienlichen Hinweis. So lerne auch ständig dazu....

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taucher

Ist die f=FCr Ralf typische Qualit=E4t seiner Ausdrucksweise. Nicht ohne Grund hat er sich bei den meisten Lesern in den Foren einen Platz im Filter dauerhaft gesichert.

Um nochmal ontopic zu werden: Du hast sicher mitbekommen, dass es schon aus gesundem Eigeninteresse sinnvoll ist, Deine Gesamtanlage noch abnehmen zu lassen. Den ganzen Teil =FCber juristische Spitzfindigkeiten, Recht etc. lasse ich hier mal weg, und so als =DCberlegung wie ich es machen w=FCrde (h=E4tte ich so eine verfahrene Situation): Mit dem Elektriker der Dir die letzten 10 Steckdosen gesetzt hat sprechen ob er in der Lage und berechtigt ist, sowas abzunehmen f=FCr Deine Komplettanlage. Wenn ja, vorher =FCber Kosten einigen und dann durchf=FChren lassen. Und das z=FCgig.

Denn klar ist: Solange nix passiert, ist es der Versicherung egal ob Du die (Kopie der) Me=DFprotokolle hast oder nicht.

Sollte aber was passieren, dann ist das immer ein willkommener Grund f=FCr die Versicherung, Dir Probleme zu bereiten. Und das ist noch wohlwollend formuliert.

Diese Art Threads zum Thema Abnahme E-Inst. hatten wir aber schon oft hier und in d.r.h , also einfach nochmal googlen wenn Du mehr wissen m=F6chtest.

hth, Andreas

Reply to
Andreas Tekman

Es käme der Übersichtlichkeit Deiner Postings aber tatsächlich zugute, wenn Du Deinem Winzigweichen Ausblick-Schnellzug beibiegen könntest, zitierten Text mit "> " einzurücken.

kann helfen.

vG

Reply to
Volker Gringmuth

"Andreas Tekman" schrieb

Danke für Deine Hinweise zur Installation, denen werde ich wohl folgen um zu einem Ende zu kommen. Und einen "Lehrgang" zum richtigen zitieren in der NG werde ich auch noch belegen. Das wird schon.. ;-))

Taucher.

Reply to
taucher

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