Hallo, in einer Altbauwohnung wird die gesamte Elektrik neu verlegt. Für den Deckenlichtauslass wurde dazu eine Wand mittig geschlitzt, um das Kabel zur Decke zu führen. Eine weitere Wand wurde in etwa 1m Höhe waagerecht über fast die gesamte Breite geschlitzt, um das Installationskabel aufzunehmen. Das hat mich ziemlich verwirrt, und ich fragte den planenden Ingenieur, warum die Leitung nicht in der Nähe einer Wandecke nach oben geführt worden sei; das mache auf mich keinen guten Eindruck, denn nie im Leben würde ich -etwa beim Anbringen eines Wandregals- an dieser Stelle mit einer Elektroleitung unter Putz rechnen. Er entrüstete sich, dass dies absolut fachgerecht und von einwandfreier Qualität sei. Ich meine mich jedoch dunkel an entsprechende Vorgaben zu erinnern, nach denen Elektroleitungen grundsätzlich waagerecht über der Scheuerleiste oder dicht unter der Decke und senkrecht neben Wandecken, Fenster oder Türen geführt werden müssen.
Trügt mich meine Erinnerung, oder ist das, wie vom Planer behauptet, tatsächlich fachgerecht? Welche Norm regelt dies, und wo kann ich sie nachlesen?
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C
Carsten Ihlo
Alexander Goetzenstein schrieb:
Es gibt keine _Vorschrift_ Leitungen in solch einer Art zu verlegen. Genau genommen darf man eine Leitung sogar schräg verlegen. Es gibt nur Empfehlungen an die sich jeder Elektromeister halten sollte aber oft nicht tut. Eine Empfehlung besagt zum Beispiel, Leitungen immer senkrecht und dann in einem bestimmten Abstand von der Decke zu verlegen. In der Küche zum Beispiel wäre dies blödsinnig bei einem Abstand der Arbeitssteckdosen von z.B. 1m erst senkrecht nach oben zu gehen um die Leitung 1m weiter wieder nach unten zu führen. So verlegt man in der Küche meistens direkt. Dein Ingenieur hat somit eigentlich Recht (und auch wieder nicht in Hinsicht auf Qualität)
ci
A
Alexander Goetzenstein
Hallo,
Am 09.09.2006 00:46 schrieb Carsten Ihlo:
Schade. Was ich bislang mit Google gefunden habe, formuliert durchweg "müssen", nicht "sollen". Unter
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auch die DIN 18015 T 3 erwähnt, allerdings ist mir nicht klar, was diese Norm genau enthält.
Deswegen gibt es auch extra Maße für Küchen im Bereich der Arbeitsflächen, etwa wie hier dargestellt:
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will ich nicht mit einer Heimwerker-Webseite aufkreuzen; allein schon der Name klingt wenig durchsetzungsfähig.
Kann man nicht eine Ausführung einfordern, die dem Stand der Technik entspricht? Oder kann man die Verlegung wie dargestellt, nicht als Stand der Technik verstehen? Immerhin liefert
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gute Begründung dafür -nur leider auch wieder keine Vorschrift, wie Du ja auch angekündigt hast. Wenn sich aber wenigstens eine offizielle Richtlinie, z.B. für die Gesellenprüfung für das Elektrikerhandwerk, vorweisen ließe, müsste sich der Beurteilung als "fachgerecht" doch wirksam widersprechen lassen, oder? Hast Du eine Idee (oder passende Suchworte), wo ich sowas finden könnte?
M
Michael
Alexander Goetzenstein wrote in news: snipped-for-privacy@web.de:
Die DIN 18015 T3 regelt die Art der Leitungsverlegung, eine Suche mit dem Begriff "Installationszonen DIN 18015" liefert einige brauchbare Ergebnisse.
Ein Beispiel:
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Allein das widerspricht der Aussage von fachgerechtem Verlegen der Leitungen seitens dieses Elektrikers, außer es befindet sich eine Arbeitsfläche vor der besagten Wand.
HTH Michael
C
Carsten Ihlo
Alexander Goetzenstein schrieb:
Da geht es um ein paar DIN- Normen in Bezug auf Mindestaustattungen in Räumen und die nicht ganz unwichtigen Vorschriften zur Einhaltung der Schutzbereiche im Badezimmer. Und ein paar Hinweise wie Leitungen generell zu führen sind (keine Vorschrift)
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Nur will ich nicht mit einer Heimwerker-Webseite aufkreuzen; allein
Da würde ich auch eher drauf verzichten.
Da solltest du vielleicht im Recht- Netz fragen. Im Grunde ist ja der Kunde König. Aber das beweist mir mal wieder, das man Ingenieure eigentlich nicht solche Arbeiten ausführen lassen sollte. Aber dieses Thema werde ich hier nicht mehr diskutieren.
ci
M
Michael
Michael wrote in news:Xns9839585E9F298hamtaromuenchenistto@62.245.150.226:
Zusatz: Das sagt das Deutsche Institut für Normung zur Gültigkeit:
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Der VDE hat aber noch folgendes dazu vermerkt:
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Michael
A
Alexander Goetzenstein
Hallo,
Am 09.09.2006 08:42 schrieb Carsten Ihlo:
die Beurteilung der Durchsetzbarkeit ist sicher stark von vielen Fachfragen abhängig, mit denen sich die meisten Ingenieure sicher schon beschäftigen mussten. Daher bin ich zuversichtlich, hier passende Informationen zu bekommen, mit denen ich mich dann an eine ..recht. Gruppe wenden kann. Aber eigentlich möchte ich nicht unbedingt mit Hilfe eines Richters abrechnen müssen. Wenn ich mich nicht mangels besserem Wissen mit Ausreden und Falschauskünften abspeisen lassen muss, stehen die Chancen dafür sicher besser.
Sollte man meinen. Das scheint aber hochgradig individuell verschieden zu sein. Als ich vor Jahrzehnten als Bauzeichner gearbeitet hatte, war das (zumindest in diesem Ing.-Büro) auch durchaus der Fall. So etwas hätte mein damaliger Chef nie durchgehen lassen. Aber der kannte sich auch bestens aus, ich muss -Gedächtnis ist volatil- bei vielen Dingen erst nachfragen...
Ohne leitenden Planer hätten wir den Kredit nicht bekommen. Er muss auch jede einzelne Abschlagszahlung abnicken, sonst zahlt die Bank nicht aus. Und die Planung der gesamten Anlagen im Haus incl. Heizung, Wasser, Wärmedämmung usw. wären auf jeden Fall zu viel für mich gewesen; das könnte ich gar nicht berechnen.
U
Uwe 'hammernocker' RoÃberg
Alexander Goetzenstein schrieb:
Also wenn das Kabel nicht von einem Schalter, der mitten in der Wand sitzt, losgeht, würde ich diese Wand eventuell zur Bilderwand erklären. Drei Bilder aufhängen zu wollen, oder einteilung so das man dem Kabel nahe kommt. Ihr seit doch selber der Bauherr, ich denke das Ihr Ihm da Wünsche entgegen bringen könnt.
Also ich kenne es so das der Planer die Wünsche des Bauherren so zusammenstrickt das es insgesammt eine Fachgerechte Installation wird. Also du sagst wo eine Steckdose sein soll und er plant wo die Kabel lang gehen. Wenn du einen Wunsch hast, der z.B. 5m Kabel+Schlitz mehr braucht, kostet das halt mehr. Ich sehe keinen Grund das der Planer sich über den Wunsch des Bauherren entrüsten sollte. Andererseits sollte der Bauherr dabei seinen Wunsch als solchen kennzeichnen und sagen 'ich möchte gerne das das soundso gemcht wird, geht das?' Nicht fragen ob es so wie er es geplant hat eventuell nicht fachgerecht sein könnte, das untergräbt die Funktion des Fachplaners. I.d.R. gibt es mehrere Lösungen zum Ziel, das heisst das er dir mehr einen Vorschlag macht, und nicht die einzige optimale Lösung präsentiert.
Also sage ihm einfach das du da vermutlich Bilder hinhängen willst, ob es nicht geht das Kabel anders zu führen. Oder später einfach das du das gerne so möchtest. Dann kann er ja mit stichhaltigen Argumenten erklären warum das nicht geht, wenn es nicht geht.
bye uwe
D
Dieter Wiedmann
Alexander Goetzenstein schrieb:
*Entrüstet*? Dann zweifelt er an seinen eigenen Fähigkeiten, und dass er auf deinen Wunsch nicht eingeht macht das deutlich. Du hast dich für den falschen Bauleiter entschieden.
Gruß Dieter
A
Alexander Goetzenstein
Hallo,
Am 09.09.2006 10:52 schrieb Dieter Wiedmann:
er entrüstete sich über den Zweifel an der fachlichen Richtigkeit seiner Arbeit und wies das zurück. Jetzt ist es an uns, seine Zurückweisung sachlich begründet zurückzuweisen, und zwar am besten so, dass er uns kein Märchen aufbinden kann. Das wird leider immer wieder versucht, und so allmählich entwickelt sich der gute Mann immer mehr in diese Richtung, so mein Eindruck. Wichtig ist jetzt, ihm rechtzeitig klarzumachen, dass das so nicht läuft, sonst kann es richtig teuer werden.
Zu spät, jetzt müssen wir da durch.
A
Alexander Goetzenstein
Hallo,
Am 09.09.2006 10:42 schrieb Uwe 'hammernocker' Roßberg:
ich kann nicht bei jedem Hammerschlag hinter ihm und den Handwerkern stehen. Ich muss dem Planer und Bauleiter schon soweit vertrauen können, dass er wenigstens die grundlegenden Dinge selbständig korrekt abwickelt, denn dafür kriegt er sein Geld. Gute Worte haben wir schon versucht, doch er redet sich immer wieder heraus und -so mein Eindruck- versucht uns mittels fehlerhafter Darstellung der Sachlage zu behumpsen. Zur Not behauptet er, keinen Zugang gehabt zu haben, um die Arbeiten zu kontrollieren, aber eben auch, dass tragende Wände ohne statische Nachrechnung mal eben 12cm tief und 30 breit auf ganzer Länge aufgeschlitzt werden können, weil er einen Schacht "vergessen" hat. Er gibt Teile frei, die noch nicht einmal angeschlossen sind und hat so bereits für reichlich Folgeschäden gesorgt und dergleichen mehr. Und jedesmal erzählt er uns, das sei fachlich korrekt so. Da will ich ihm mal schwarz auf weiß unter die Nase halten, dass er wissentlich die Unwahrheit sagt, in der Hoffnung, dass es nachhaltig wirkt.
C
Carsten Ihlo
Alexander Goetzenstein schrieb:
Ich würde dir raten einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten.
ci
J
Jan C. Hoffmann
"Alexander Goetzenstein" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@web.de...
Hallo Alex,
Siehe Literatur: Kiefer, VDE 0100 und die Praxis (ISBN 3-8007-1726-3) Kapitel 21.2, Seite 516
VDE und DIN haben 'Gesetzescharakter'.
F
Falk Dübbert
alexander snipped-for-privacy@web.de versucht uns mitzuteilen...
Senkrechte Leitungen (DIN 18015 T.3) 10 bis 30 cm von den Zimmerdecken=20 und 10 bis 30 cm von T=FCr- und Fensterleibungen, in freien Wandfl=E4chen= =20 verboten.
Waagerechte Leitungen 15 bis 45 cm unterhalb der Decke und 15 bis 45 cm=20 oberhalb des fertigen Fu=DFbodens - Ausnahme bei Arbeitsfl=E4chen, dann 90= =20 bis 120 cm oberhalb des fertigen Fu=DFbodens. Ansonsten sind waagerechte Schlitze schon aus Stabilit=E4tsgr=FCnden=20 verboten! Nicht schlechter Stil - das ist _v_e_r_b_o_t_e_n_.=20 Im Extremfall trennt das EVU die Installation ab oder die=20 baubeaufsichtigende Beh=F6rde verbietet euch die R=E4ume zu nutzen.=20
Mach ein Foto von und geh mal zum Bausachverst=E4ndigen. Nimm ein=20 Herzmittel und Riechsalz mit. Er/Sie wird beides brauchen.
Siehe obige DIN.=20
N=F6 das ist Pfusch - ein Baumangel. Ich w=FCrde jetzt einen=20 Sachverst=E4ndigen (vereidigt, gepr=FCft, tralala) hinzuziehen und je nach= =20 dessen Urteil den planenden Ingenieur von seinen Pflichten entbinden.=20 Und dann schnell den Schadensersatz durchbringen - wer wei=DF was da noch= =20 alles kommt und bei Pf=E4ndungen gilt Seniorit=E4t.
Falk
F
Falk Dübbert
alexander snipped-for-privacy@web.de versucht uns mitzuteilen...
Sachverst=E4ndigen hizuziehen.=20 Baustopp anordnen.=20 Pfuscher und seinen Bediensteten Hausverbot erteilen.=20 Sch=E4den dokumentieren. Andere Firma beauftragen. Schadensersatz gegen den Pfuscher pers=F6nlich schnell durchbringen (seine= =20 GmbH ist ja dann schon pleite).=20
Falk
F
Falk Dübbert
alexander snipped-for-privacy@web.de versucht uns mitzuteilen...
Nein. Lieber jetzt doppelt zahlen, als hinterher vierfach oder ein Haus=20 zu bewohnen, das nicht mehr feuerversicherbar ist.
Falk=20
U
Uwe 'hammernocker' RoÃberg
Alexander Goetzenstein schrieb:
Achso, naja, das es so eine Dimension erreicht hat hatte ich nicht verstanden. Das ist schon ärgerlich. Der Finanzielle Rahmen wird für ein Gutachten oder eine Alternative Firma vermutlich recht eng, oder?
bye uwe, der dir hier keinen vernünftigen Ratschlag geben kann
A
Alexander Goetzenstein
Hallo,
Am 10.09.2006 09:42 schrieb Uwe 'hammernocker' Roßberg:
in der Tat; mittlerweile sind die geplanten Baukosten bereits um die Hälfte übertroffen, und es ist erst zur Hälfte fertiggestellt. Leider wurden anfangs einige Unterschriften zu leichtfertig erteilt. Jetzt heißt es also, mit Energie und zumindest einigem Fachwissen den Schaden am weiteren Wachstum zu hindern. Leider ist meine Familie nicht sehr streitbar und gibt gern nach, des lieben Friedens willen. :-(
B
Bernd Löffler
das EVU nur bei akuter Lebensgefahr oder wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden, bei Streitigkeiten zwischen Bautrüger und Auftraggeber wir der Anrufbeantworter eingeschaltet: Kein Anschluß unter dieser Rufnummer.
MfG
B
bastian
Bernd L=F6ffler schrieb:
Extrem richtig, Du scheinst vom Fach zu sein. Im Gegensatz zum Falk.
Etwas mehr dazu.
Das EVU hat praktisch keine M=F6glichkeit, bei M=E4ngeln einzugreifen.Au=DFer akut und sehr schwer, z.B. Feuerwehr fordert weg. Rohrbruch oder Feuer an. Dann unterbrechen die Stadtwerke Wasser,Gas und Strom.
Ein Elektriker kommt ins Mietshaus, Auftrag vom Mieter. Mu=DF in den Keller zum Z=E4hler, sieht h=E4=DFliche Dinge, Leitungen besch=E4digt, Schalter/Steckd. zertr=FCmmert. Spricht den Hausherrn an, der schmei=DFt ihn raus. Ruft das EVU an. "Was sollen wir machen. Strom abschalten ? Heut nacht f=E4llt einer die Treppe runter-ne". Aber ein Brief geht raus zum Vermieter. Damit das EVU aus der Verantwortung ist. Das EVU darf rein zum Z=E4hlerablesen, sonst nicht und will auch nicht.
Aber der Elektriker ist die Kundin los. Der Hausherr droht ihr. Der kommt mir nicht mehr ins Haus. =C4ltere Mieter lassen sich einsch=FCchtern.
Ab da ist der Elektiker ein gl=E4ubiger Mensch und geht nur noch mit gesenktem Haupt durch die H=E4user. Dann sieht er nix. Denn wenn er was sieht, ist er mit in der Verantwortung.
Das EVU hat nur beim Neubau M=F6glichkeiten. Wenn das was nicht pa=DFt, kein Z=E4hler. Sp=E4ter nicht mehr.
Wenn der Elektriker eine unterschiedl. Meinung mit dem Pr=FCfmeister hat =FCber irgendwas, sagt ihm der Pr=FCfm, soll ich ihnen nen Brief vom Chef schreiben lassen ? Der Elektr., um seine Konzession f=FCrchtend, gibt klein bei und =E4ndert. Er k=F6nnte zur Betriebsleitung gehen und Recht bekommen. Aber dann hat er nen Feind unter den Pr=FCfmeistern, der dann mit der Lupe.....
Noch was. Der Elektriker kriegt =C4rger mit dem EVU, da schwebt die Konzession. Der Schwarzarbeiter darf alles und nichts passiert Ich hab oft mit EVU-Leuten, ganz oben, dar=FCber gesprochen, auf Bitten von Kollegen hin. Antwort: Mit dem Blackwerker haben wir keine vertraglichen Verbindungen, wir kennen ja nicht mal seine Adresse in Jugoslawien. Da tun wir nix. Na eben.
Lieber Falk. Eine Feuerversicherung kriegt man auch, wenn Unterputzleitungen krumm, schr=E4g, mit Knoten oder lila sind, ja ?
Wir haben schon genug hauptberufliche Bedenkentr=E4ger hier. Noch ein Angst-und Panikmacher mu=DF nicht sein. Sch=FCler, Student oder Lehrling ?
bastian
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