Da ich über die Kompetenzverteilung zw. Bund - Land - und Gemeinden auch nicht mehr Bescheid weiss (is schon lange her daß ich darüber gelernt habe) kommt man jetzt ohne Rechtsbeistand nicht mehr weiter.
Und da wäre jetzt, wie Fritz schon angemerkt hat, der RA vom Österr. Aeroclub die beste Anlaufstelle. Hier in Graz habe ich das Problem (zum Glück) nicht, aber die Ischler Modellflieger hätten doch genug Anlass.
Grüße aus Graz, Rainer
Didn't find your answer? Ask the community — no account required.
K
KabruSi
Sollte mal von einem Rechtskundigen geprüft werden. Ich kann mir nicht vorstellen das ein HLG entsprechenden Lärm erzeugen kann...... und Luftfahrtrecht ist eindeutig nicht Gemeindesache. D.h. wenn der Grundbesitzer nichts dagegen hat und keine Lärmbelästigung oder Gefährdung Dritter eintritt, kann die Gemeinde Modellflug nicht verbieten.
MfG Siegfried Kaltenbrunner
G
Gert Doering
Nein. Nicht in D. Da darfst Du sogar in Deinem Garten fliegen :-)
(Allerdings *nur* elektrisch oder Segler, und *nur* bis 5kg. Verbrenner bis 5kg muessen einen Mindestabstand zur naechsten Ortschaft einhalten, den ich allerdings vergessen habe - AFAIR 2.5 oder 3 km. Alles ueber 5kg nur auf zugelassenen Modellflugplaetzen).
gert
P
Patrick Kuban
Hallo,
Am 15.04.04 schrieb Gert Doering:
Anderthalb. Unter einer bestimmten Lautstaerke (84dB ?) sind IIRC nur noch 800m.
Wenn sich nicht unlängst etwas geändert hat: 1,5km.
Servus
Oliver
G
Gert Doering
Huch. Quelle? Ich hatte das als lautstaerkenunabhaengig in Erinnerung.
gert
P
Peter Stegemann
snipped-for-privacy@bigfoot.com (Reinhard Kopka):
Der Buergermeister bestraft das? Klingt irgendwie nach wildem Westen und nicht nach Demokratie mit Gewaltenteilung...
P
Patrick Kuban
Hallo Gert,
Am 16.04.04 schrieb Gert Doering:
Ich hatte das falsch, weil veraltet und offenbar von den Fakten her vermischt, in Erinnerung.
Aus
formatting link
Modellfluggelaende und Laerm
Von je her war die Frage der Laermentwicklung von Modellen, die mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, auf Modellfugplaetzen ein Anlass fuer unterschiedliche Auffassungen. Die alten Richtlinien schrieben vor, dass in 7m Abstand ein Wert von 84 dB(A) nicht ueberschritten werden durfte. Dieser Wert als auch die Messmethode ist sowohl aufgrund geaenderter rechtlicher Rahmenbedingungen als auch aufgrund neuerer Erkenntnisse ueber die Entwicklung von Laermschallpegel nicht mehr massgeblich.
Laerm von Modellflugplaetzen ist heute ausschliesslich nach der auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassenen Sportanlagenlaermschutzverordnung (SpAnlLSchVO) zu ermitteln und zu beurteilen[19]. Jede andere Handhabung ist mit geltendem Recht nicht mehr in Uebereinstimmung zu bringen. Dennoch ist in noch fast jeder neuen Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehoerde die alte Regelung der Richtlinien ? eingebunden als Nebenbestimmung zur Aufstiegserlaubnis - aufgefuehrt. Diese Verfahrensweise grenzt an Rechtsbeugung durch die Luftfahrtbehoerden.
Nach der Sportanlagenlaermschutzverordnung sind im Regelfall 55db(A) beim naechstgelegenen Wohnhaus als Laermimmission zulaessig. Dieser Laermpegel muss deutlich aus dem sonstigen Umweltlaerm ermittelbar sein, andernfalls kann der Modellfluglaerm nicht als stoerend eingestuft werden. Die Ermittlung des Laerms ist ebenfalls detailliert in der Sportanlagenlaermschutzverordnung dargelegt. Dieses Verfahren soll die Objektivitaet und Vergleichbarkeit der Laermmessung sichern #######################################################
Ausfuehrlichere Quellen dazu noch:
####################################################### Vgl. ausfuehrlicher: Felling, Modellflug und Laerm, Neuere Rechtsprechung zum Laermschutz auf Modellflugplaetzen, MODELL 12/1998, S. 72ff; wegweisend: Bayerisches Verwaltungsgericht Wuerzburg, Urteil vom 06.07.95 ? Az. W 6 K 93.1287 und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. vom 14.10.97, Az. B 97.1287, beide Urteile besprochen in: Felling, Modellflug, Aufstiegserlaubnis und Umweltrecht, S. 59f.
Felling, Neue Laermrichtlinien fuer Grossflugmodelle, MODELL 1/2002, S.
Uebrigens enthielt der erste Treffer bei Gugl folgendes:
####################################################### VG Augsburg, Urteil vom 29.4.2003, Au 3 K 02.1242 - Modellflugplatz und Naturschutzgebiet Luft VO S 16; BayNatSchG Art. 6; VwVfG Art. 36 Es besteht ein Anspruch auf eine Aufstiegserlaubnis fuer Flugmodelle nach S 16 Abs. 5 LuftVO auch ueber oder neben einem Naturschutzgebiet waehrend der Brutzeit, wenn die Naturschutzbehoerde den Modellflugplatz und den Modellflug ausgenommen hat und ein Brutvorkommen stoerempfindlicher Arten nicht nachweisen kann. Fundstelle: Natur und Recht, 2003, Heft 10, S. 636 (mit Anmerkung von Peter Fischer-Hueftle) #######################################################
Braucht vielleicht mal jemand ;-)
servus, Patrick
D
Dietmar Kühn
Ich hatte auch erst vor einigen Tagen so eine Begegnung der 3. Art mit einem Landwirt. Ich hatte noch nicht mal angefangen mein Modell flugklar zu machen und bewegte mich nur auf einer Treckerfurt (plattgefahrener Boden, unbesät) da kam der Bauer angeschossen und wollte sofort 10.000 EUR Schadenserstaz (ja so sind die Köllner, immer erst mal Geld haben wollen).
Ich fasste das als Aufforderung zum Gehen auf und folgte auch bereitwillig, schliesslich war das ja sein Feld. Aber als er immer unverschämter wurde und mich bis zu meinem Auto die ganze Zeit derbe beschimpfte (ich blieb die ganze Zeit weitgehend wortlos), fragte ich ihn dann doch ob er mir den Schaden zeigen könne, den ich da angeblich verursacht hatte - worauf hin er förmlich zu explodieren schien. Ich musste mir darauf hin Worte und Sätze anhören, die in mir nur noch Midleid für diesen Mann aufkommen liessen....
Der Bauer auf der nächsten Wiese hatte kein Problem mit meinem Mini-Styro-Flieger...
(Das nur so als Anekdötchen zwischendurch)
Dietmar
-- Modell-Wasserfliegen:
formatting link
FAQ:
formatting link
P
Patrick Kuban
Hallo Dietmar,
Am 20.04.04 schrieb Dietmar Kuehn:
[..]
Ich weiss, was Du als Schaden verursacht hast: Du hast mit Deinem Fliegerchen einen See zugeschuettet. Verstaendlich, dass der 10000.- Eurinen wollte.
servus, Patrick
Join the Discussion
Have something to add? Share your thoughts — no account required.
Didn't find your answer?
Ask the community — no account required
Report Content
You are reporting this content to the moderators. They will look at it
ASAP.