eine Freundin von mir versucht gerade verzweifelt eine Waschmaschine in Ihrer Wohnung unterzubringen... ;-)
Daher meine Frage: Wie nah darf eine Waschmaschine an der Badewanne stehen? Steckdosen sollten ja soweit ich wei=DF mind. 60cm (?) weit weg sein... aber das Ger=E4t an sich (welches ja geerdet ist), darf das dann auch direkt dran stehen? Danke.
ich kenne keine Vorschrift, die es verhindern soll die Maschine bis an die Wand der Badewanne zu stellen. Weder die VDE 0100 noch die interpretierende Literatur geht darauf ein.
hier in der Region läuft gerade ein Prozeß wegen des Todes einer Frau in der Badewanne die eine Waschmaschine berührt hatte die an einer falsch angeschlossenen Steckdose hing. Es hat also Vorteile wenn die Waschmaschine von der Badewanne aus nicht berührt werden kann auch wenn das nicht explizit gefordert sein sollte.
Nein, es wäre von Vorteil, die Steckdose in Ordnung zu bringen, dann kann der Fehler auch unter anderen Umständen so nicht wieder auftreten. Bei uns steht die Waschmaschine zwischen Badewanne und Dusche.
Unfall passiert Dez. 07. Vorher Renovierung/Umbau der Installation. Vor Gericht (jetzt) st=E4ndig neue Unterlagen, wer wohl dran gearbeitet hat. Staatsanwalt und Richter sauer. Da die Firma in Verdacht steht, unsauber abzurechnen, verweigert die Firma alle Aussagen. Nicht klar, welcher Monteuer. Ausage Monteur : Wenn das alte Me=DFger=E4t mal wieder kaputt war, kam der Juniorchef (vermutlich hat der einen eigenen Phasenpr=FCfer). Bis zum Unfall wurden eher keine Checks gemacht und keine Berichte erstellt. Es l=E4=DFt sich nicht mehr feststellen, ob =FCberhaupt was gepr=FCft wurde= .
-------------------------------------- Gestorben ist die Mutter einer 10j=E4hr.Tochter bei Ber=FChrung der Blechr=FCckwand der WA. Von der (vermutlich noch geerdeten ) Wanne aus.
Der Gutachterkollege scheint auch nicht so sehr bei der Sache zu sein. Keine Rede von einem FI, der den Tod wegen Durchstr=F6mung Phase-Erde verhindert h=E4tte. Der Bad-FI war schon vor 2007 l=E4ngst f=E4llig zum Einbau. Nach bzw bei der Renovation aber sp=E4testens.
Wenn man schon keinMe=DFger=E4t hat, hats nicht wenigstens nen Duspol gehabt und auch ein Phasenpr=FCfer h=E4tte am Erdungskontakt der Steckdose / an der Blechr=FCckwand hell aufgeleuchtet......
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Und irgendwie werd ich das Gef=FChl nicht los, ich h=E4tte irgendwann einmal in dieser NG den absonderlichen Vorschlag gelesen, ein Fragender solle doch bitte nix am Strom machen, sondern bitte einen Fachmann zuziehen.....
MfG bastian
Achja, es gibt jetzt einen Witwer und eine Halbweise. Nach dem Strafrecht kommt das Zivilrecht. Die Fa mu=DF keine Haftpflichtversicherung haben. Schlampige Firmen haben =F6fter keine. Und wenn doch, mu=DF die nicht unbedingt zahlen bei grober Fahrl=E4ssigkeit oder Einsatz von "unzul=E4ssigen" Mitarbeitern....
Die Betriebshaftpflicht dient nicht dem gesch=E4digten Kunden, sondern dem Schutz des Betriebs. (Anders als bei der Autohaftpflicht - da wird der Gesch=E4digte immer bezahlt, auch wenn der Fahrer den gr=F6=DFten Mist.....)
Firmen können ohnehin nichts sagen. Die stehen einfach nur im Handelsregister.
Nicht gut für den Konzessionsinhaber...
Dann gib dem StA mal einen kleinen Tip.
Muß nicht. Da könnte kurz vorher der PEN abgefault sein. Wenn dann kein Stecker steckt, dann hat der PEN auch keine Spannung. Er hätte den PEN-Widerstand messen müssen, hat er aber nicht -> Sing-Sing
Du bist ja ein ganz Schlauer...
Beileid.
Das macht Tote auch nicht wieder lebendig.
Stell Dir vor: Wenn Hein Doofmichel Dir watt vor'n Kopp haut, weil er Geld für'n Schuß braucht, zahlt auch keine Haftpflichtversicherung.
Jammerst Du, weil die Welt so schlecht ist? Ist sie.
Geht's Dir jetzt besser? Dann kannst Du Deinem NUA endlich mal Zeilenumbruch beibringen, damit der Scheiß-Kammtext auch mal aufhört.
es ist nun einige Zeit vergangen, ein Urteil k=F6nnte da sein. Es sei denn, es wurden noch einige Tagebuchbl=E4tter "gefunden" oder neue Zeugen oder Obergutachter....
Die Archiv-Zugriffsm=F6glichkeiten bei den "Nordbayrischen" sind ja recht eingeschr=E4nkt, vor allem von au=DFerhalb. Wie ich...
Derzeit hab ich auch keinen Juris-Zugriff und bis was in der NJW steht, wirds Herbst.
Wei=DFt Du was von einem Urteil, was in der Zeitung ?
Wenn ja, k=F6nnt mans ja reinstellen, interessant w=E4r schon, was das Gericht als richtig erkannt hat.
mit dem "zweipoligen Phasenprüfer" hätte man eigentlich eine Vertauschung Außenleiter mit Schutzleiter finden können wenn man auch gegen die Wasserleitung an der Badewanne gemessen hätte.
Und im übrigen: In dubio pro reo - hat anders auch keinen Sinn.
Wie schreibt die Autorin so treffend? "Dem Witwer und seiner Tochter hilft das alles wenig."
Was so nun auch wieder nicht stimmt: Zivilrechtlich ist der Unternehmer trotzdem am dransten, aber es kostet schandbar wenig Schadenersatz, jemanden um die Ecke zu bringen. Viel mehr als Beerdigungskosten dürfte da wohl kaum drin sein. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung wäre das aber auch nicht anders.
(Haben die die Betriebsmittel eigentlich nicht auf Fingerabdrücke untersucht?)
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