AKW-Betreiber fordern Schadensersatz vor Gericht

"Horst-D.Winzler" wrote in news: snipped-for-privacy@mid.individual.net:

Staudämme, große Chemiewerke

Ich gehe davon aus, dass es im Subtext darum geht. Die Gegenseite möchte mit verschiedenen unsinnigen Argumenten, darunter dieser Versicherungs-Trara, volkswirtschaftlich desaströse Maßnahmen rechtfertigen. Wenn es nicht darum ginge, wäre es mir egal.

Dass du das so auffasst, zeigt uns wieder einmal, wie verzerrt die Wahrnehmung in Deutschland ist.

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Wolfgang Schwanke
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Horst-D.Winzler schrieb:

Nicht im entferntesten.

Unser System der Geburtshilfe bricht gerade zusammen, weil in den letzten Jahren deine Prämisse durchgesetzt wurde, nämlich dass genau die, die Schäden anrichten dafür geradestehen müssen.

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"..In Nürnberg haben alle Geburtshäuser die aktive Geburtshilfe eingestellt.."

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"..Seit Ende Januar haben neun Krankenhäuser die geburtshilfliche Abteilung eingestellt.."

Kein AKW-Betreiber ist hierzulande von den Risiken des atomaren Teils befreit oder soll befreit werden, erzähl doch nicht immer diesen Unsinn.

Und natürlich ist ein zuverlässige Energieversorgung eine Gemeinschaftsaufgabe genauso wie Geburtshilfe und damit müssen auch alle die einen Vorteil davon haben, auch einen Teil der Auswirkungen tragen.

Vielleicht von deinem Rechtsgefühl. Gegen mein Empfinden verstösst massiv, dass wir aus reinem Geldmangel bei grundlegenden menschlichen Errungenschaften wie bei der Geburtshilfe gerade wieder in Richtung Mittelalter abgleiten während so getan wird, als ob zum unnötigen Umbau einer funktionierenden Energieversorgung fast unbegrenzte Mittel zur Verfügung stehen würden.

Der Zustand bei den Geburtshilfe ist im Übrigen nur die Spitze des Eisbergs, bedingt durch die langen Nachhaftungszeiten von 30 Jahren und der langen Lebenzeit der Geschädigten. Andere Bereiche unserer Krankenversorgung folgen dem Trend mit etwas Zeitverzögerung, man wird das Problem also nicht ein paar Brotkrumen für die Hebammen beseitigen können.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Am 16.06.2012 17:05, schrieb Horst-D.Winzler:

Das ist weit von der Wirklichkeit entfernt. Wenn das Geld des Schädigers alle ist, ist Schluss.

Wieso exklusiv. Das ist die bestehende Regel für Alle. Vielleicht mit dem Unterschied, dass die Betreiber von AKWs exklusiv in unbegrenzter Höhe haften.

Haftung und Deckung sind zwei unterschiedliche Sachen.

Gruß Peter

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Peter Mayer

Horst-D.Winzler schrieb:

Und Deckungsvorsorgen für atomare Betreiber. Und für manche Hunde.

Abseits von Pflichtversicherungen ist die Thematik sogar brutal einfach. Keine Zahlungsfähigkeit oder Risikodeckung - keine Entschädigung.

Weil zahlungskräftig genug sind, dies auszugeben und/um dannach ihr Kerngeschäft weiterführen zu können. Was ohne der Schadenbeseitigung wesentlich schwieriger gewesen wäre.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Am 16.06.2012 17:44, schrieb Karl-Ludwig Diehl:

Bei Weitem nicht. Unfälle, die Schäden unterhalb von 2,5 Mrd. Euro verursachen können, sind weitaus eher zu erwarten und könnten entschädigt werden. Harrisburg hätte z.B. locker aus der Summe entschädigt werden können.

Nicht unbedingt. Das hängt von der Höhe der Kontamination ab.

auch das ist von der Höhe und der Art der Kontamination abhängig

Du hast noch nie gelesen, wenn die Kernkraftwerke jedes Risiko versichern müssten, wäre Kernenergiestrom nicht mehr konkurenzfähig?

Gruß Peter

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Peter Mayer

Am 16.06.2012 17:51, schrieb Horst-D.Winzler:

die natürlich auch nicht jeden möglichen Schaden abdecken können

Gruß Peter

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Peter Mayer

Am 16.06.2012 17:58, schrieb Siegfried Schmidt:

Ah ja, jetzt verstehe ich dich. Du favorisierst das Recht des Stärkeren, denn das wäre die Alternative zu dem was ich geschrieben habe.

Das was du als Argument nutzt, ist ein Ergebnis der Entsolidarisierung in unserer Gesellschaft. Wird seit einige Jahrzehnten zielsicher vorangetrieben. Nennt sich Neoliberalismus. Sollte es die FDP schaffen, die Krankenkassen unter das Kartell-oder Wettbewerbsrecht zu stellen, kann unschwer vorausgesagt werden, das sich in absehbarer Zukunft etwa 30% der Deutschen keine Krankenversicherung leisten kann. Siehe USA. Deren Gegenwart soll unsere Zukunft sein. Zumindest im Gesundheitswesen.

Ist aber eine andere Thematik.

Für den atomaren Teil eine AKWs übernimmt numal der Staat das Risiko. Das dir diese Tatsache nicht gefällt, glaube ich dir. Dieses aber zu bestreiten, katapultiert dich umgehen in die Abteilung von Märchen und Tatsachenleugnung.

Zur Erinnerung, die AKWs stehen lediglich für max. 20% der Stromversorgung. Ich vermute mal, wenn man den Autoverkehr gesamt auf Energiesparen konsequent trimmen würden, wäre diese Menge an Energie leicht einzusparen?

Das sind zwei verschieden Thematiken. Und wie kommst du auf den Trichter, ich wäre für eine Entsolidarisierung im Gesundheitswesen? Völlig Abwegige diese Idee! Diesbezüglich mußt du dich an FDP und deren Wähler wenden.

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Horst-D.Winzler

Horst-D.Winzler schrieb:

Du hast doch das Recht des Stärkeren favorisiert.

Das ist nicht die Folge einer Entsolidarisierung, sondern der buchstabengetreuen Umsetzung deiner eigenen Forderung, dass jeder für den von ihm verursachten Schaden voll haftet und Ersatz zu leisten hat.

Jetzt machen die Krankenkassen genau das was du willst und es passt dir immer noch nicht. Dabei sind sie sogar erfolgreich, weil sie deine Forderung gegenüber schwächeren leicht durchsetzen können um am Ende Kosten für dich zu sparen.

§31(1) AtomG: Die Haftung des Inhabers einer Kernanlage nach dem Pariser Übereinkommen in Verbindung mit § 25 Abs. 1, 2 und 4 sowie nach dem Pariser Übereinkommen und dem Gemeinsamen Protokoll in Verbindung mit § 25 Abs. 1, 2 und 4 ist summenmäßig unbegrenzt..

Du kannst dir gerne deine eigene Wirklichkeit zusammenbasteln, aber versuche nicht sowas als Tatsache hinzustellen.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Ja, weil sie flachs ist. Du solltest Dich wenigstens ein bisschen informieren bevor Du hier Blödsinn fasselst.

Das kannst Du Dir ins Stammbuch schreiben.

Zur Erinnerung, AKW produzieren Strom und nicht Benzin.

[f'up d.s.u.]
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René Schuster

Am 16.06.2012 20:06, schrieb Siegfried Schmidt:

Mein Lieber du bist dabei den Sachverhalt zu verdrehen.

Möchtest du etwa jedem freie Hand lassen mit dem Bewußtsein, Kommts zum Bezahlen, werden das schon andere erledigen? Derzeit versuchen das ja die Südstaaten des Euroverbundes.

Solidargemeinschaft kann und ist kein Freifahrtschein für alle Risiken des Lebens. Zuerst einmal ist der Einzelne selbst gefragt. Alles andere funktioniert nicht. Versuchs mal zu verstehen, auch wenn du das offensichtlich anders siehst?

Du leidest nicht zufällig unter Realitätsverlust? Denn anders ist deine Unterstellung nicht zu werten.

Das Thema ist ganz einfach. Die Solidargemeinschaft der AKWs haftet derzeit mit max.?_2,5E9. Für einen Gau aber wie Fukushima werden mit Kosten von über ? 1000_E9 gerechnet. Wenn der Betrag überhaupt ausreicht. Eine private Haftpflicht werden die AKW Betreiber nicht finden. Denn denen ist das Risiko zu hoch. Kommentar eines Versicherungsmathematikers dazu: "Wir sind doch nicht verrückt". Mit Verlaub, ich glaube den Versicherungsfritzen mehr als allen Beteuerungen der Politik und wer was weiß ich noch. Denn wenn Versicherungen auch nur den geringsten Vorteil "riechen" sind sie dabei. Davon kann ausgegangen werden. Die sind völlig cool! Aber, wenn denen schon das Risiko zu hoch ist, sollte es der Gesellschaft auch zu hoch sein. Sage mir einen vernünftigen Grund, warum wegen 20% Anteil an unseren Stromproduktion, ein Risiko einzugehen ist, für das sich keine private Haftpflichtversicherung findet?

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Horst-D.Winzler

Deine Erwiderung ist einfach nur Unsinn. Die Gemeinschaft der AKW Betreiber haftet lediglich mit ? 2,5_E9. Bei einem Gau in unseren Breiten wird mit über ? 1000_E9 gerechnet. Wer wird dann wohl für diese hohen Kosten aufkommen müssen? Na klickerts? Also, welche Argumente sind hier flach?

Was bitte soll ich mir in meinen Stammbaum schreiben?

Ach bist du da so sicher? Kann es nicht doch sein, das die Eis am Stiel herstellen?

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Horst-D.Winzler

Horst-D.Winzler schrieb:

"In unserer Gesellschaft soll jedes Unternehmen(eigentlich jeder Mensch) für Schaden den es anrichtet, geradestehen, also Wiedergutmachung leisten. Also möglichst den Stand vor dem Schaden wiederherstellen. Soweit sind wir uns doch einig, oder?"

Hast du das geschrieben oder nicht?

Die Hebammen schmeissen den Kram hin, weil sie zur Entlastung der Soldidargemeinschaft buchstäblich genau nach deiner Forderung für alle angerichteten Schäden persönlich geradestehen müssen.

Deswegen explodierten die Versicherungsprämien. Deswegen schliessen Krankenhäuser als erstes die Geburtshilfeabteilungen, weil sie die Haftpflichtprämien nicht mehr bezahlen können oder gar keine Deckung mehr dafür bekommen. Deswegen zogen sich alle bekannten Versicherungsgesellschaften aus dem Krankenhausgeschäft zurück, weil sie das Geschäftsfeld als verbrannt ansehen und nicht Geldquelle für Systemfehler und Buhmann zugleich sein wollen.

Das alles ist eine reale und bereits eingetretene Folge der 1:1 Umsetzung deiner Forderung.

Da gibt es nichts zu verdrehen, du versuchst dich lediglich da rauszuwinden.

Nein. Die Ablehnung deiner obigen Prämisse bedeutet noch lange keine Zustimmung zum spiegelbildlichen Extrem. Wie kommst du nur auf so absurde Idee?

Die Lösung dieses nicht existierenden Problems habe ich in dem Thread schon ausführlich erklärt.

Weil der Betreiber ein gesetzlich verankertes Wahlrecht hat, wie er das Risiko seiner Pflichtversichung deckt (genauso das gleiche Recht wie es Großstädte haben). Und da sich alle Betreiber für eine Eigendeckung entschieden haben muss ein anderer Versicherer weder gefunden noch gefragt werden.

Also gibt es auch keinen Grund, warum ein Versicherer heute so etwas anbieten oder sich überhaupt damit beschäftigen sollte, das Problem existiert nur in deiner Vorstellung.

Daran wird sich angesichts der Ausstiegsvorgaben auch sicher nichts ändern, und selbst wenn, werden die grundsätzlichen Entscheidungen nicht durch Mathematiker getroffen werden.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Am 17.06.2012 11:31, schrieb Siegfried Schmidt:

Was hast du an dieser Verhaltensrichtschnur auszusetzen?

Was du unterschlägst ist der Hintergrund der ungenügenden Haftpflicht für AKWs. Also etwas komplexer als du darstellst.

Die Tätigkeit der Hebammen gehört in den Gesundheitsbereich und ist damit auch notwendigerweise der Daseinsvorsorge einzuordnen. Wie ich zur Gesundheitsvorsorge stehe, hatte ich ja schon erklärt.

Das aus einer Aussage die sich auf die Haftpflicht für AKWs bezog, herzuleiten, dazu gehört schon etwas Gehirnakrobatik. Ich staune.

Den Bereich Gesundheitsfürsorge lassen wir mal außen vor. Denn da gibt es keine Engel. Alle Beteiligten haben da ihre Leichen im Keller.

Du hast ein Emoticon vergessen!

Du kennst die Bezeichnung Korinthenkacker? Wenn nicht, Wiki hilft auch dir.

Nochmal, zum Mitschreiben, die Versicherungsmathematiker sind, geht es um die Abschätzung von Risiken, die absolut coolsten Leute die mir untergekommen sind. Um mal einen zeitgemäßen Ausdruck zu benutzen. Mich amüsiert, das du meinst, du könntest Risiken besser einschätzen als die. Das ich daran zweifele, wirst du doch verstehen?

Bemerkenswert viel Ignoranz. Erstaunlich das du überhaupt mit Menschen zusammenleben kannst?

Das ist es, warum ich für einen Ausstieg aus der Atomtechnik plädiere. Nicht die Technik ist das Problem aber sehr wohl die Leute die meinen Atomtechnik sei alternativlos.

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Horst-D.Winzler

Horst, wir alle haben verstanden, dass Du gegen die Kernkraft bist. Das ist okay. Nicht okay ist, dass Du hier Unsinn postest und als Wahrheit verkaufst. Das hat entweder seine Ursache darin, dass Du Du uninformiert bist. Das ist heilbar- Du solltest nur einmal die Gesetze lesen. Oder aber Du wei=DFt es besser- dann bist Du ein mieses Schwein. Such es Dir aus.

Deine.: =A7 31 Haftungsh=F6chstgrenzen (ATG) (1) Die Haftung des Inhabers einer Kernanlage nach dem Pariser =DCbereinkommen in Verbindung mit =A7 25 Abs. 1, 2 und 4 sowie nach dem Pariser =DCbereinkommen und dem Gemeinsamen Protokoll in Verbindung mit =A7 25 Abs. 1, 2 und 4 ist summenm=E4=DFig unbegrenzt. In den F=E4llen des = =A7

25 Abs. 3 wird die Haftung des Inhabers auf den H=F6chstbetrag der staatlichen Freistellungsverpflichtung begrenzt.

Dies betrifft Naturkatastrophen und Kriege. Daf=FCr haftet jeder iHv 2,5 Mrd Euro. Warum sollten AKWs da eine Ausnahme bilden?

Die Lekt=FCre des AtG.

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Lars Wilhelm

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