Antennenmast

Sep 28, 2004 3 Replies

Ich möchte einen Antennenmast auf unserem Haus errichten. Nach sächsicher Bauordnung ist der Mast, da mit Antenne kleiner 10m, (bau)genehmigungsfrei. Gibt es eine einschlägige DIN, welche neben den Erfordernissen des Blitzschutzes auch noch etwas zur Statik regelt, was ich beachten müßte?



Steffen Braun


Der Blitzschutz wird nach VDE geregelt und VDE regelt auch die nötigen Abstände zu eventuellen Überlandleitungen falls vorhanden. Wichtig ist auch dass die vom Hersteller vorgeschriebene Antennenlast nicht überschritten wird. Was noch wichtig ist, der Aufstellpunkt und Verankerung. In deinem Fall das Dach - geeignete Haltepunkt(e) im üngunstigten Fall die max. Windlast mit berechnen und ggf. Abspannungen etc.

Gruß,

Ralf

Steffen Braun schrieb:

Für Haushaltungsmasten < 6.00 m siehe VDE 0855 T1 sonst DIN 4131 Lastannahmen, Berechnungsgrundlagen usw.

Jürgen

... vielen Dank! Das hilft. Steffen

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