Aufzugsteuerung tauschen - Preise?

Hallo!

Gibt es hier jemanden, der mit Aufzugssteuerungen Erfahrungen hat?

Meine konkrete Frage: was darf es denn kosten, wenn man die komplette Aufzugsteuerung eines Personenaufzuges tauschen l=E4=DFt, incl. Schalter, Taster, Bedienteile, Kabel, Sensoren usw. Der Aufzug bef=E4hrt 5 Stockwerke (K-E-1-2-3). Der Aufzug ist von 1973, und die Steuerung (von

1973) setzt inzwischen immer =F6fter aus. Die Tragf=E4higkeit des Aufzuges betr=E4gt 450 kg bzw. 6 Personen. Der Aufzug ist mWn mit 3x25 A abgesichert. Die Kabine hat innen eine Schiebet=FCr, die Stockwerkst=FCren sind von Hand zu =F6ffnen (h=E4ngen an einer Angel).

Die neue Steuerung mu=DF nicht mehr k=F6nnen als die alte, also kein Schicki-Micki-Kram mit besonderer Anzeige oder sonstigem Mist, m=F6glichst einfach und ohne Extras, mu=DF aber nat=FCrlich den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Bisher gibt es dort nur eine Alarmglocke, falls jemand stecken bleibt, neuerdings mu=DF da wohl ein automatisches Rufsystem (Funk? Telefon?) vorhanden sein, oder?

CU Peter

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Peter Weiss
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Heimwerker mit eigenem Aufzug? Vielleicht der König. SCNR.

Lutz

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Lutz Illigen

... warum, sage er bloss nicht, er habe keinen Aufzug ;-)

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Friedhelm Neyer

Peter Weiss schrieb:

Offensichtlich ließt kein Kundendiensttechniker mit.

Das bedarf einer "Neuzulassung". Das kann eigentlich nur der Hersteller anleiern. Der trägt ja auch die ev. juristischen/versicherungstechnischen Risiken.

Wie tief der Umbau sein wird/muß, dafür steht der Hersteller in der Verantwortung. Und genau deshalb kann dir nur der Hersteller verbindliche Angaben machen. Manche Sachen werden über Stunden abgerechnet. Einiges ist aber mit Festpreisen erledigt. Hängt auch etas davon ab, wo die Servicestelle sitzt.

Deshalb einfach mal beim Hersteller oder bei der Servicefirma anfragen.

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horst-d.winzler

Peter Weiss schrieb:

Bei so einer Sache kann dir nur ein Aufzugsbauer konkret helfen. Schildere deine Aufgabenstellung mit genauen Angaben was du jetzt hast per FAX an diverse Lieferanten (siehe Google oder gelbe Seiten) und lass dir ein Angebot für einen Umbau machen.

Gruss Wolfgang

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Wolfgang Gerber

Am 1 May 2006 15:04:59 -0700 schrieb Peter Weiss:

Grob gesagt, nicht mehr als ein neuer plus Entsorgung der Altteile -;)

Der Absicherung nach kein elektrohydraulischer sondern Seilantrieb.

Das bedeutet, daß die Schiebetür erst vor kürzerem eingebaut wurde und Lichtschranken zur Steuerung der elektr. Türantriebe bereits vorhanden sind?

Das kann alles mögliche sein: Lichtschranken (so vorhanden) raus, Lichtvorhänge rein, Bündigstellungsüberwachung zur Vermeidung von Stufenbildung, Dachsteuerung, Grubenendschalter, Schutzgitter über der Treibscheibe,... Unter Umständen kann auch "Schicki-Micki-Kram" wie ein Fernüberwachungssystem preiswert sein, wenn es die u.U. vorgeschriebenen täglichen Betriebskontrollen erspart.

Wenn Du eine ausreichende Zahl von Aufzugswärtern im Schichtdienst beschäftigst, geht's auch ohne. Andernfalls brauchst Du eine Notrufweiterleitung an eine durchgehend besetzte Notrufzentrale mit Positivquittierung in der Kabine (üblicherweise eine bidirektionale Sprechverbindung). Das gibt es von verschiedenen Herstellern sowohl über GMS als auch drahtgebunden. Nicht nur Aufzugshersteller bieten diese Geräte (samt Installation) an, sondern auch viele Sicherheitsdienstleister, die für die Anbindung an Ihre Notrufzentralen häufig weit weniger verlangen als die Aufzugsunternehmen, die diese Dienstleistung meist auch nur zukaufen. Voraussetzung dafür ist, daß die Übertragungseinrichtung ein gängiges Protokoll beherrscht. Du wirst nicht umhinkommen, Anbote diverser Aufzugshersteller (die meisten modernisieren auch gerne die Produkte der Mitbewerber) und Sicherheitsfirmen einzuholen.

HTH Peter

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Peter Leopold
*grrr* 3-fach x-post ohne Follow Up. Böse.

Und wo genau ist der rechtliche Hintergrund deiner Frage oder warum hast du de.soc.*recht*.wohnen mit hineingenommen?

f'up nach de.rec.heimwerken gesetzt. Und ich bitte alle, dieses unsinnige crosspost zu lassen und nur in eine Gruppe zu antworten.

Gruß, Kathinka

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Kathinka Wenz

"horst-d.winzler" schrieb > Peter Weiss schrieb:

Nicht zu vergessen die kostenpflichtige Abnahme durch den oertlichen TUEV!

John

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John Gawe

Ca. 10000 Euro

m.f.G. H.Spitzenpfeil

h snipped-for-privacy@yahoo.de

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Helmut Spitzenpfeil

So in etwa stimmt das mit dem überein, was hier im Haus im letzten Jahr gemacht wurde. Außer, daß unser Aufzug BJ 1955 war ;-)

Die Kosten lagen bei 21.000 Euro und es wurde > 2 Wochen gebastelt. Vielleicht wird's bei neuerer Technik ja günstiger ....

ciao Brigitte

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Brigitte Mergel

wo schreibt er was von elektrisch? Hier wird erst eine Drehtür geöffnet und dann im Aufzug eine Klapptür.

rein interessehalber: weißt Du, wieviel davon wirklich zwingend erforderlich ist? Bei der Komplettrenovierung letztes Jahr wurde am oben beschriebenen Tür- bzw. Eiertanzmechanismus nur geändert, daß das Kabinenlicht eingeschaltet wird wenn die Innentür bedient wird. Und das wohl eher aus Stromspar- als aus Sicherheitsaspekten. Außerdem bleibt der Fahrstuhl sofort stehen, wenn während der Fahrt die Innentür geöffnet wird. Das tat er aber auch schon bei der Technik von

1955 ....

ciao Brigitte

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Brigitte Mergel

Am Tue, 02 May 2006 22:32:49 +0200 schrieb Brigitte Mergel:

Das Fragezeichen war kein Tippfehler! Bei vielen Aufzügen wurde früher nur eine Außentür verbaut, d.h. daß es keine Abschottung der Kabine zum Schacht gibt. Eine vorhandene Innentür könnte also auf eine schon erfolgte Teilmodernisierung deuten.

Zur Situation in DE kann ich da nichts sagen, aber wenn Gesetzgebung und Judikatur ähnlich wie in AT sein sollten, dann gibt es zwar in weiten Bereichen Bestandschutz (abgesehen von einzelnen Gesetzen, die zum Teil Modernisierungen erzwingen, wie z.B. die Nachrüstung von Notrufweiterleitungen, etc.), aber der Betreiber haftet dennoch bei Unfällen, die vermieden hätten werden können, wenn der Aufzug dem aktuellen Stand der Technik entsprochen hätte und die Modernisierung möglich und zumutbar gewesen wäre. mfG Peter

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Peter Leopold

Hallo!

Peter Leopold schrieb:

Nein, der Aufzug ist noch (bis auf den Anstrich der T=FCren) im Urzustand von 1973. Die Schiebet=FCr innen l=E4uft =FCber einen motorbetriebenen Seilzug, wenn etwas in der T=FCr klemmen sollte, dann wird die T=FCr nur mit einer bestimmten maximalen Kraft zugezogen, wenn die T=FCr nicht schlie=DFt, geht sie wieder auf. Eine Lichtschranke ist nicht vorhanden. Eine geschlossene T=FCr wird =FCber einen Schaltkontakt erkannt.

Das ist ein interessanter Hinweis, danke!

CU Peter

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Peter Weiss

Hallo,

der Tipp mit dem Hersteller ist natürlich richtig, aber ganz so aussichtslos ist die Lage ja gar nicht - zumal so mancher Aufzugshersteller der 1960er-/1970er-Jahre gar nicht mehr existiert.

Schau mal z. B. unter

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oder
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Nachrüstpakete gibt es genug und die fällige Neuabnahme begleitet ja das betreuende Ing.-Büro bzw. Aufzugsunternehmen.

Was mich ja ein bisschen wundert, ist dass Aufzugsteuerungen reichlich mikrocontrollermäßig "selbstgestrickt" sind, obwohl genug bewährte industrielle Sicherheits-SPS (speicherprogrammier- bare Steuerungen) für sehr viel kritischere Anwendungen im Markt verfügbar sind. So z. B. von Pilz

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die unter anderem auch eine Standseilbahn in der Schweiz damit automatisiert haben. Oder diese selbstüberwachenden und LWL-gekoppelten aus der S7-Baureihe von Siemens.

Vielleicht 'ne Kostenfrage oder einfach nur bedingt durch die Historie in der Branche?

Mit freundlichen Grüßen Michael Kreienberg

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Michael Kreienberg

Peter Weiss schrieb:

trotz deiner recht ausführlichen Angaben sind da immer noch ein paar Unwägbarkeiten. Von 1973 ist also schon mal eine Anlage mit polumschaltbarem Motor (Feinabstellung genannt) Die Absicherung lässt mich ahnen, das es sich um eine Seilanlage handelt. Wo ist der Maschinenraum? Oben über dem Schacht, unten neben? Hersteller? Wo (Bundesland)? Allein die Steueru ng tauscht heute kein seriöser Betrieb. Wenn dann ist auch die komplette Elektroinstallation fällig, also Schacht- und Kabineninstallation. Hinzu kommt ein zentrales Notrufsystem (EN 81-28) sowie diverse Änderungen aus der Gefährdungsbeurteilung gem. BetrSichV. Dann noch die farge der antriebsregelung. Sollte es doch eine Eingeschwindigkeitsanlage sein (unwahrscheinlich, aber es gab Hersteller, die das bis in die 80er Jahre gebaut haben), kommt noch eine Antriebsregelung dazu /Frequenzumrichter). Wer noch Spannungsregler anbietet, solltest Du vom Hof jagen. Bei Polumschaltbaren antrieben bleibt immer noch die gefahr der lastabhängigen Unbündigkeiten. Könnte dem Betreiber auf die Füße fallen. Tja Preise! Sicherlich kannst Du Angebote von etwa 11.000 bis 14.000 EUR bekommen. Hier ist Pferdefuss aber bei solche Details wie:

- Asiaprodukte (Erläuterungen spar ich mir)

- Konzernkomponenten (Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung, da hier dann Preisdiktat wegen ausgeklammertem Wettbewerb)

besonders die Konzerne (KOTS) mit ihren Beteiligungsgesellschaften bieten hier Mogelpackungen an - billige Modernisierungen mit konzerneigenen Komponenten (Steuerungen, Umrichter etc.) für die Ersatzteile auf dem Markt für Wettbewerber nicht erhältlich sind. Störungsbeseitigung und fehlerdiagnose scheitert ebenfalls wegen nicht erhältlicher Tools. Dann meist gekoppelt mit teuren Vollunterhaltsverträgen, die laufzeiten von 5 jahren u nd länger haben.

Du kannst latürnich auch kleinere, konzernunabhängige Firmen anfragen. Komponenten vorgeben (Steuerungen aus Deutschland - NEW-Lift, Kollmorgen, Böhnke&Partner, Umrichter: Ziehl-Abegg, Controltechniques um nur mal Beispiele zu nennen. Hinterher hast du aber die Chance für den Service und evtl. reparaturen blind in´s Branchenbuch zu tippen.

Vom Preis liegst du hier bei etwa 13.000 - 16.000 EUR, wie gesagt, es müssten noch Details geklärt werden.

Abnahme ist mit TÜV oder DEKRA notwendig, wobei hier regional der eine, oder andere Verein zu bevorzugen ist. Hier rate ich aber dringend vor Beginn der Planung und Angebotserstellung mit der jeweiliegn Prüforganisation einen Vor Ort Termin zu machen und abzusprechen, was an Zusatzänderungen nach dem Umbaukatalog (Änderungen und Zusätze, die alt TRA Anlagen zu EN Anlagen benötigen) erforderlich sind. Das ist dann manchmal bitter, wenn die umbauende Firma nur eine mängelbehaftete Abnahme bekommt und mit Nachträgen kommt.

einige Klarstellungen: Der Aufzug befährt 5

ist nach dem alter wahrscheinlich

Die Tragfähigkeit des

wahrscheinlich automatisch, oder handbetätigt?

die

nennt der Fachmann Drehtüren

Wirst Du nicht entscheiden dürfen! nach der EN81-1 (Treibscheibenaufzüge) oder EN81-2 (Hydraulische Aufzüge) sind bestimmte Anforderungen an Steuerungen gesetzt. es gehört auch eine Standortanzeige dazu, wobei die entfallen kann, wenn die Etagenbezeichnung an den Schachttüren angebracht ist.

geht nicht anders. Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen nach der BetrSichV. Sie müssen bestimmten Normen genügen. Bisher gibt es dort nur eine

nennt man zentrales Notrufsystem gem. EN81. Telefonanschluß notwendig (analog) wobei auch ISDN möglich, dann aber mit TA und USV. Ausser ein paar Herstellern, liefern die meisten Komponentenhersteller (Rekoba, Amphitech, Telegärtner, GS elektronik und MS Mikroprozessorsysteme) die Geräte für den POTS aus. Notrufgerät sollte Bestandteil des Steuerungsangebotes sein, wichtig sind die monatlichen Notrufbereitschaftsgebühren. Kann von 20,-- bis

40,-- EUR pro Monat / Aufzug differieren.

HTH Ralle

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Ralph Heiden

horst-d.winzler schrieb:

Hast du ne Ahnung! :-))

Nein, nennt sich Abnahme nach Änderung §14 oder 15 BetrSichV

Nein, jede Aufzugs-Fachfirma, mann muss sich nicht an den Hersteller halten, der in das Kabinentableau eingraviert ist!

für den Umbau nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, bei der Abnahme muss es die Normen erfüllen (EN 81 ff, DIN-VDE, etc.)Aber keine Sorge, die meisten wissen das!

So isses! Er könnte aber auch den Sachverständigen intervieven, der bisher die Haupt- und Zwischenprüfungen gemacht hat. Wenn der dann das Ganze abnimmt, wird er dann keine Überraschungen aus dem Hut zaubern!

Mache ich in diesen Fällen nur. Die Zeiten sind leider vorbei, wo man das auf Stundenbasis abrechnenkonnte :-(

Naja, eher wie die örtlichen Wettbewerbsverhältnisse sind. Nenne mir ein Bundesland / Region, ich flüstere dir die Stundensätze ;-)

Gruss Ralle

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Ralph Heiden

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