Querschnitte für Zuleitung Unterverteilung?

Beim Basten merke ich, dass 2-3 Fachfirmen die letzten Jahre viel Pfusch hinterlassen haben.

Z.B. wenn man den Durchmesser in qmm umrechnet gehen zur UV nur 5,5mm² obwohl die mit 50A abgesichert sind.

Bin ich recht informiert, dass 6mm² Drehstrom zur UV bei teilweise Verlegung in Leerrohr mit 35A abgesichert werden sollten? Bei 10qmm sollten es max. 50A sein? Will man die Vorsicherung mit 63A ausreißen mußten es min.16mm² sein?

PE und N müssen immer gleichen oder mehr Querschnitt der Außenleiter haben. Ausnahme PEN wird erst in UV aufgetrennt, dann muß PEN min. 10mm² haben?

Was ist wenn die Außenleiter 16mm² haben? Muß dann PEN 16 oder sogar schon 25 haben?

Reply to
Franz Oebel
Loading thread data ...

In den mir bekannten TAB steht, dass zu einer UV ein Mindestquerschnitt von 10qmm zu verlegen ist. Gruß Christoph

Reply to
Chris

Maximal, ja. Kann auch weniger sein.

Auch das ist im Prinzip eine richtige Faustformel. Durch lange Wege, andere Verlegarten, Bündelung, ... kann auch ein größerer Querschnitt nötig sein.

Nein, hier ist eine Reduzierung auch noch erlaubt. Gängig als Zuleitungen in Industriebetrieben ist z.B. NYCWY, z.B. 4x95/50. PE hat dann nur noch 50mm². Auch der PEN darf reduziert werden, z.B.

3x25/16. Dabei dürfen PE/PEN/N auf die Hälfte des AUßenleiters reduziert werden, wenn sie mindestens 16mm² haben. Sowas würde ich aber für den N/PEN nie machen, die Harmonischen drohen. Sowieso sind Vierleiternetze out, man sollte so früh wie möglich den PEN aufteilen. Stichwort "verPENte Installation", "vagabundierende Ausgleichströme".

Für den PEN ist seit 1972 (?) minimal 10mm² Cu vorgeschrieben.

16mm².
Reply to
Carsten Kreft

"Chris" schrieb im Newsbeitrag

Du meinst jetzt bei 50A? Für PEN? Oder generell, auch wenn man im Dachgeschoß nur einen kleinen einreihigen Verteiler setzt?

Reply to
Franz Oebel

Nein, das hat mit der Vorsicherung nix zu tun.

das steht alles in den TechnischenAnschlussBedinungen 2007. Und einreihig ist NoNo.

Lutz

Reply to
Lutz Illigen

"Lutz Illigen" schrieb im Newsbeitrag

Wie soll ich wie jetzt 4x 5,5 Starleiter liegen 5x10 rein bekommen? Selbst mit Mehr oder Feindrahtig ist das ein Problem bzw. unlösbar?

Also für z.B. 2 Zimmer im OG 2x12 Teilungseinheiten voll zubekommen gehört doch mehr als Kreativität dazu?

Reply to
Franz Oebel

Tja entweder oder.

Die soll man nicht vollbekommen, eine Mindestreserve ist vorgeschrieben. Zusätzliche N Klemmen brauchen auch Platz.

Lutz

Reply to
Lutz Illigen

Ist doch IMO nur interessant, wenn die theoretische M=F6glichkeit best=FCnde das in eine eigene Wohneinheit umzuwandeln. Wenn nicht, sehe ich mit 5x6mm2, 35A und einem einreihigen Verteiler keine Probleme. Als Faustformel kann man aber 20% Reserve bei den Teilungseinheiten annehmen, damit kann man ganz gut absch=E4tzen wie weit man kommt.

Ich komm hier mit einem einreihigen Kleinverteiler und 1+N-LSS (1,5 TE breit) noch knapp hin... aber f=FCr die ganze WOhnung (Gl=FCck gehabt, kurz drauf wurden 2-reihige Verteiler Vorschrift, unabh=E4ngig von der Belegung). 4*1,5 TE f=FCr die LSS macht 6, 2 f=FCr den FI macht 8, davon

20% Reserve sind 1,6 TE, bei 12 TE kein Problem. Und ja, wir haben hier nur Wechselstrom, und ja, die Wohnung ist sehr simpel ausgestattet - je B16A f=FCr Waschmaschine und Geschirrsp=FCler, B13A f=FCr 2 Allgemeinstromkreise. Im Vergleich zu Italien (EFH mit 15A, 230V Hausanschlu=DF) sind unsere 25A/230V f=FCr 100m2 Wohnung richtig luxuri=F6s - man mu=DF immer alles in der richtigen Relation sehen.

sg Ragnar

Reply to
Ragnar Bartuska

Nein, da hier ned de.rec.heimwerken ist, sondern de.sci.ing.elektrotechnik, weisen wir hier halt auf die ordnungsgemäße Ausführung einer E-Anlage gem. TAB hin. Wenn ein Heimpfuscher etwas anderes macht und dann eine E.-Anlage betreibt, die gegen die TAB verstößt, so ist das sein Problem, aber als beim EVU eingetragener Betrieb mit Plombenzange des EVU sollte man sich tunlichst an die TAB halten. Gruß Christoph

Reply to
Chris

Wennd ie TAB die Forderung nach 63A Mindestbelastbarkeit nur f=FCr eigene Wohneinheiten fordert kann das auch dem eingetragenen Betrieb f=FCr einen Kleinverteiler an dem nur 2 Zimmer h=E4ngen egal sein! Ich habe zwar als =D6sterreicher keinen Zugriff auf die TAB2007 (die Wienstrom-Anschlu=DFbedingungen sehen nur f=FCr eine Z=E4hlerschleife einen Mindestquerschnitt von mindestens 3x6mm2 bzw. 5x10mm2 im MFH und

5x16mm2 im EFH vor, Unterverteilerzuleitungen haben bedarfsgerecht ausgelegt zu werden), aber ich habe genug dar=FCber gelesen um mit ausreichender Sicherheit sagen zu k=F6nnen, da=DF besagte Forderung der TAB nur f=FCr eigenst=E4ndige Wohneinheiten gilt, bzw. tunlichst einzuhalten ist wenn der zu versorgende Bereich prinzipiell eine solche werden k=F6nnte!

sg Ragnar

Reply to
Ragnar Bartuska

-v bitte

formatting link
Danke.

Thomas

Reply to
Thomas Einzel

Ragnar Bartuska schrieb:

Mein Elektriker hat mir bei einer Subverteiler-Zuleitung mit 5x6mm2 nur

25A erlaubt.
Reply to
Horst Gfrerer

Thomas Einzel schrieb am 13.02.2009 16:59:

...

formatting link

Hallo,

vielleicht wurde meine Frage übersehen, es war durchaus ernst gemeint.

Ich wollte wissen wo es genau steht dass man zu einer UV (nur um die geht es mir) _generell_ 10mm² verlegen müsse.

(Eine Einschränkung auf TN-C wurde nicht gemacht, da ist es IIRC generell >=10mm²).

Vielen Dank.

Thomas

Reply to
Thomas Einzel

Thomas Einzel schrieb:

formatting link

Zitat aus oben genanntem Link:

6.3 Satz 3 (Seite 13: "In Wohngebäuden werden nach DIN 18015-1 die Hauptleitungsabzweige bis zu den Messeinrichtungen und die Leitungen bis zu den Stromkreisverteilern als Drehstromleitungen ausgeführt und so bemessen, dass ihnen zum Schutz bei Überlast Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 63 A zugeordnet werden können."

Je nach Verlegeart und sonstigen Rahmenbedingungen kommt dann in der Regel 10 oder 16mm² raus. Laut dem Elektriker, der hier vor einem Jahr die Hauptverteilung erneuert hat, schreibt hier der Versorger (HSE) generell mindestens 16mm² für die Zuleitung zur UV vor.

Gruß

Jochen

Reply to
Jochen Reeg

Ja, da spuckt einem in =D6sterreich die Schaltstromregel bei Schmelzsicherungen in die Suppe. In D gibts die nicht, da sind 35A kein Problem (bei uns w=E4ren es 32A). Wird aber selten in der Praxis eingehalten... es gibt in der TAEV einige Punkte bei denen die meisten Elektriker meinen: "Des kannst doch net machen!" (FI nicht mit Nennstrom vorsichern d=FCrfen und nur einen Stromkreis pro Dose klemmen sind zwei andere Topkandidaten f=FCr diese Ansicht). Ich hab einige Zeit in einem Plannungsb=FCro f=FCr Elektrotechnik gearbeitet in dem sicher die H=E4lfte der Belegschaft vorher Elektriker war... ich wei=DF wie das zugeht.

F=FCr die interessierten Deutschen: DIe Schaltstromregel besagt, da=DF der gro=DFe Pr=FCfstrom der =DCberstrom-Schutzeinrichtung kleiner oder gleich sein mu=DF als der 1,45-fache zul=E4ssige Betriebsstrom der Leitung. Bei B/ C/D gilt I2=3D1,45In, damit ist die Regel automatisch erf=FCllt. Bei Schmelzsicherungen und Leitungsschutzschaltern L/U hingegen ist der I2 nach Nennstrom abgestuft zwischen 2,1In (bei

Reply to
Ragnar Bartuska

Das steht nirgends. (au=DFer in den Anschlu=DFbedingungen der Wienstrom, die im TAB-Land kaum G=FCltigkeit haben d=FCrften). In den TAB steht die Belastbarkeit von mindestens 63A wobei es immer noch eine mehr juristische als technische Streitfrage ist ob das nur f=FCr den Hauptverteiler der jeweiligen Wohneinheit zu gelten hat oder f=FCr jeden beliebigen Verteiler so er sich nur innerhalb eines Wohngeb=E4udes befindet.

sg Ragnar

Reply to
Ragnar Bartuska

Ragnar Bartuska schrieb:

In Verlegeart E, 3 bel. Aderen: 10mm² - bis zum Hauptverteiler ist es mir klar.

Ja genau darauf bezog sich meine Frage.

Thomas

Reply to
Thomas Einzel

Interessant ist, dass man sich nichtmal über solche Dinge international einig ist. Man könnte meinen, die Naturgesetze der E-Technik seien in allen Ländern leicht unterschiedlich. Er hätte mir übrigens auf Nachfrage die 35A (mit etwas Bauchweh) erlaubt. Ich wollte dann aber doch nicht, um regelkonform zu bleiben. Wenn aber die Deutschen eh 35A zulassen, dann sehe ich die Sache etwas entspannter.

Reply to
Horst Gfrerer

Und genau das kann anscheinend niemand sinnvoll beantworten - einige Leute meinen so, die anderen so, einmal wurde mir auch ein Link zu einem DE-Artikel geschickt, der handelt aber von einer Schule und nicht einem Wohngeb=E4ude... und aus dem TAB-Text geht das schlicht nicht klar hervor. Streng w=F6rtlich genommen st=FCtzt der Text die hier ge=E4u=DFerte Ansicht, sinngem=E4=DF erscheint mir das v=F6llig =FCbertrieb= en.

sg Ragnar

Reply to
Ragnar Bartuska

PolyTech Forum website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.