Eine seit Jahren vorhandene Ausseninstallation (Gartenhäuschen) mit Zuleitung NYY 5 x 2,5mm² abgesichert mit 3 x L20A in der Verteilung im Haus (TN-C-S) - keine Unterverteilung im Gartenhäuschen - alles in Abzweigdosen verteilt !! (habe ich nicht verbrochen) soll vorschriftsgerecht verändert werden.
Ich habe dazu im Gartenhäuschen eine UV a/P mit FI 0,03A 40A und einigen L16A, Schaltuhr usw. bestückt.
Die 3 x L20A in der Hausinstallation möchte ich mit einer 3-fach NeoZed Vorsicherung 3x20A ersetzen.
Nun zur eigentlichen Frage: für den FI in der UV Gartenhäuschen habe ich einen Staberder eingetrieben und mit 16mm² zur PE-Schiene der UV geführt. Darf die 5. Ader in der Zuleitung PE vom Haus (gn/ge) auf die PE-Klemme der UV mit angeschlossen werde? Ich meine früher gelernt zu haben, dass der PE vor dem FI-Schalter nicht in das Kabel der Zuleitung geführt werden darf. Gilt das noch?
Wie würdet ihr in diesen Fall vorgehen?
Danke für Hinweise.
PS: es werden keine Grossverbraucher angeschlossen sondern nur Aussenbeleuchtung, Teichpumpe, Steckdosen für Radio, Fernseher, Rasenmäher etc.