Dimmer ohne Sicherung defekt - Garantie?

Hallo!

Ich habe mir einen Funkdimmer (CMR-200) von Intertechno gekauft. Der angeblich laut Typenschild max. 300 Watt (auf den Verpackungen im Baumarkt ist trotz identischer Typenschilder manchmal 250 oder 350 Watt angegeben [sic!]) dimmen kann. Ich möchte damit eine Lampe mit sechs

35 Watt Hochvolt-Halogenlampen dimmen.

Der erste Dimmer hat sich schon nach ca. drei Stunden verabschiedet und der zweite nun nach ca. zwei Monaten Betrieb. Wobei bei letzterem auch einer der sechs Lampen durchgebrannt ist.

Nun Frage ich mich einerseits wie die Erfahrungen mit Intertechno-Produkten aussehen und andererseits ob ich weiterhin einen Garantie-Anspruch habe. Meiner Meinung nach müsste ein Dimmer den defekt der angeschlossenen Lampe aushalten können.

Gruß, Manuel

p.s.: Früher habe ich den gleichen Dimmer ungefähr 2 Jahre lang mit einer normalen 80 Watt (?) Glühbirne benutzt und war sehr zufrieden. Doch in Kombination mit diesen Halogenlampen ist mir bei dem zweiten Dimmer, der jetzt nach zwei Monaten kaputt gegangen ist, aufgefallen, dass das Licht im gedimmten Zustand ca. im Sekunden-Takt leicht heller und wieder dunkler wird. Ist das wohl normal oder habe ich einfach einen schlechte Produktion erwischt.

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Manuel Emanuz
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Manuel Emanuz schrieb:

[Dimmer mit HV-Halogenlampen]

Die Lampe ist die Ursache, denn die blöden HV-Halogenlampen zünden beim Durchbrennen recht zuverlässig einen Lichtbogen, was einem Kurzschluß recht nahe kommt.

Die meisten Dimmer haben eine Feinsicherung eingebaut, die statt der Elektronik durchbrennt.

Sollte Dein Dimmer eine solche nicht haben, zeugt es von mangelnder Qualität des Dimmers.

Wie gesagt, ein Großteil der Probleme handelt man sich durch die HV-Halogenlampen ein. Die sind üblicherweise sogar auch noch teurer und weniger langlebiger als die 12V-Halogenlampen. Nur den Trafo kann man sich sparen.

Aber solche Probleme haben viele mit den HV-Halogenlampen. Bei meiner Mutter hat es die Elektronik der Dunstabzugshaube zerlegt:

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Ciao Dschen

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Dschen Reinecke

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Manuel Emanuz schrieb:

Pfeif auf Garantieansprüche: Du bist mit weniger als sechs Monaten in der Beweislastumkehrphase der Sachmängelhaftung, in der der _Verkäufer_ nachweisen muß, daß der Mangel nicht ursächlich im Produkt angelegt war: Nimm einfach Dein gesetzliches Nacherfüllungsrecht in Anspruch.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

So etwas nennt sich dann ja wohl "Metalldampf-Entladungslampe". Leider funktioniert die nur f=FCr recht kurze Zeit. Sonst k=F6nnte man sich das Geld f=FCr die Original-Metalldampflampen sparen. :-) Gruss Harald

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Harald Wilhelms

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