E-Herd Anschluss / Erdung

Feb 07, 2004 34 Replies

"Sousa, Tom" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@tlsagmx.my-fqdn.de...

Meine Güte, sind Dir Dein Leben nicht die 25 EUR wert, die ein örtlicher Elektriker für die 7 Minuten Arbeit nehmen wird?

Aber egal:

  1. An der Anschlussdose fehlt was. Entweder der Neutral- oder der Schutzleiter. Evtl. ist dort aber auch noch "klassische Nullung", das wäre dann theoretisch historisch erlaubt.
  2. Ohne N geht der Herd nicht, ohne PE lebensgefährlich. Klassisch genullt wäre es erlaubt bei Uraltinstallation.
  3. Besorg Dir irgendwo 'nen PE her. Am besten Kabel neu legen, wird aber kaum möglich sein. Besser von einer benachbarten Steckdose holen, genau prüfen, was dort evtl. auch gemurkst ist.

Hallo, Michael,

Du (mich-beck) meintest am 08.02.04:

Die 3% beziehen sich auf was anderes. Und in der TAB 2000 Hessen finde ich nicht mal etwas über 3 % - der zulässige Spannungsfall (in Hauptstromversorgungen) ist kleiner.

Welche Spannung angeliefert wird, ist was ganz anderes.

Viele Grüße! Helmut

Nennspannung in öffentlichen Niederspannungsnetzen 230V/400 V (DIN IEC

60038). Für Deutschland sind z.Z. Abweichungen von +6% / -10% zugelassen (DIN EN 50160). Diese beiden Normen sind Bestandteil der aktuellen Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2000) in Ziffer 5.1 Art der Versorgung. Gruß Klaus

"Helmut Hullen" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@helmut.hullen.de...

Spannungsfall - das ist das Stichwort für die 3 %:: folgende Maximalwerte gelten

0,5 % zwischen Hausanschluss und Zähler (AVB §12) 0,5 - 1,5 % zwischen Hausanschluss und Zähler je nach Übertragungskapazität (TAB 2000) 3 % zwischen Zähler und Verbrauchsmittel (DIN 18015 Teil 1) wobei die Festlegungen der DIN VDE 0100 zu berücksichtigen sind 4 % zwischen Hausanschluss und Verbrauchsmittel (DIN VDE 0100 Teil 520)

Gruß Klaus

Dann hättest du ja einen Tolleranzbereich von etwa 46 Volt, bzw von 207 bis 253 wäre alles drin. Laut den TAB der EVUs sind es 3 %.

mfg Michael, der sich grade mit seinem Newsreader rum ärgert und inhaltliche Doppelpostings bittet zu entschuldigen.

Stümpt, 4mm2 gelbgrün müßte für mit Schellen angenagelte oder unterputzverlegung legal sein. Allerdings... wenn schon der Herd vermutlich klassisch genullt war, spricht nix dafür, daß das bei den Steckdosen anders sein sollte. Und: Ich bin auch ein bastler von gottes Gnaden, also weit davon entfernt, Bastler abschrecken oder ärgern zu wollen, aber wenn du nichtmal den unterschied zwischen 3 Phasen kennst, solltest du dir das zumindest von jemand beibringen lassen, der sich auskennt. oder einen Elektriker holen. Egal was man tut, man muß wissen, wo seine Grenzen sind.

lg Ragnar

Carsten Kreft schrieb:

schnipp

Wie bitte meinen? =

"Klassische Nullung" heute noch erlaubt?

N=F6, grunds=E4tzlich verboten! =

(Wobei bedingt durch den "Rechtsnorm-Charakter" der VDE-Bestimmungen erst dann verknackt wird wenn tats=E4chlich ein Schaden entstanden ist).

Bernd

"Chr. Keßler" schrieb:

Wenn du es uns allen bezahlst, warum nicht.

Martin

Antwort auf die Nachricht vom 09.Feb 04 16:46 Uhr von Martin Lenz:

Ich glaub, Du hast da die Intentionen der Branche falsch rum verstanden;-).

--=20 Alle TV-Programme (Linkseite):

formatting link
Stand von Linux fuer Desktops heute:
formatting link

"Bernd Schnürer" schrieb

Der VDE erlaubt es selbstverständlich, damals zulässigerweise "klassisch genullte" Steckdosen weiterhin zu betreiben. Auch ein Ersetzen der Dose gegen eine neue bedingt keine Pflicht, den PEN durch PE/N zu ersetzen. Auch "Schutz durch isolierende Räume" ist weiterhin zulässig, wenn denn die örtlichen Gegebenheiten noch stimmen. (ggfs. Standortisl. messen). In solchen Räumen wäre übrigens das Anbringen einer Schuko-Steckdose (bei behalt der anderen Dosen) böse.

Google mal "Bestandschutz", "klassische Nullung".

"Carsten Kreft" schrieb in de.rec.heimwerken,de.sci.ing.elektrotechnik:

Schau mal hier:

formatting link

Bei all den Falschaussagen auf einigen Webseiten der elektrotechnischen Branche bzgl. E-Check und Pflicht muß jeder aufpassen, daß da nicht eine ganz andere Branche daran verdient. Gilt übrigens auch für viele Impressen.

Vielleicht wäre ja ein vierteljährlicher IT-Check für manche in der Branche angesagt :-)

Gruß Carl

Carl Rueder schrieb:

Jajaaa, und kurz danach kommen gesetzliche Buch-Rückholaktionen. Dem toitschen Fimmel trau ich den Unfug zu.

MfG

Ach, Franz. Manchmal glaub ich, wir toitschen sind erst zufrieden, wenn alle Arbeit automatisiert ist und wir uns alle mit Verwalten und Vorschreiben beschäftgen.

Ist's nicht schad um all die interessanten Dinge, um die man sich dann nicht mehr kümmern kann?

aha

Woher hast Du das? Wenn auch unüblich geworden, so ist die Klassische Nullung (normgerecht "TN-C-System mit Schutz durch Überstromschutzeinrichtung") nach wie vor erlaubt, wenn der Nulleiter (normgerecht "PEN-Leiter") einen Querschnitt von mindestens 10 mm² Cu (bzw. in etwa leitwertgleich 16 mm² Al) aufweist. Bei kleineren Querschnitten muss (bei Neuinstallation, nicht bei Reparatur) der Nulleiter in Energieflussrichtung in Neutralleiter und Schutzleiter aufgeteilt werden.

Nils

Join the Discussion

Have something to add? Share your thoughts — no account required.

Didn't find your answer?

Ask the community — no account required