Elektroheizkörper falsch montiert

Hallo,

ich habe Probleme mit einer Elektrofirma, die mir vor kurzem neue Elektroheizungen (Siemens Inova 2NG1 751) eingebaut hat.

Die Firma ist ziemlich unprofessionell vorgegangen und hat sicherlich kein einziges Mal in die Montageanleitung geschaut.

Die Anleitung gibt vor, dass das Gerät erst montiert werden muss bevor man es mit den Steinen füllen kann. Zum Befestigen an der Wand werden detaillierte Angaben gemacht und es ist auch entsprechendes Zubehör beigegeben.

Die Elektrofirma hat die Heizungen an ihren Platz gebracht, und mit den Steinen gefüllt. Anschließend versuchten sie die Heizung an die Wand zu montieren. Natürlich war es nun nicht mehr möglich gewesen dies nach der Anleitung zu tun. Die Monteure haben die Heizung an die Wand geschoben und mit zwei langen Schrauben von der Seite schräg durch das Rückblech in die Wand geschraubt (ohne Dübel oder so).

Die Heizung ist sehr schmal, steht nur auf 3 kleinen Füßchen und wiegt aber trotzdem 270 kg. Es ist sicher wichtig, dass die Befestigung fachgerecht durchgeführt wird. Die Anleitung gibt 2 bestimmte Stellen vor (entprechend dem Schwerpunkt) an denen der Heizkörper befestigt werden muss (natürlich mit Dübeln). Auf die Art wie die Elektriker das getan haben, montiert man vielleicht ein Ikea-Regal. Ich habe die Monteure dann hinterher auf die Anleitung aufmerksam gemacht, wurde dann aber regelrecht ausgelacht und zurechtgewiesen, dass das unnötig sei und sie das wohl besser wüssten. Dabei kann man unter anderem in der Anleitung noch lesen:

"Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes Gerät nur nach den Angaben dieser Anweisung montieren und anschließen."

Ich habe dann bei Siemens angerufen und nachgefragt, und da wurde mir bestätigt das man sich an die Anleitung halten muss. Die Elektrofirma bleibt aber bei ihrer Meinung dass das unnötig sei.

Was kann ich denn tun, wenn die Firma der Meinung ist, ihre Arbeit gut gemacht zu haben? Besteht denn ein Mangel wenn nicht nach der Anleitung vorgegangen wurde, und kann ich auf die fachgerechte Montage bestehen? Und wenn die Firma das nicht tun will, kann ich eine andere Firma beauftragen und diese Kosten dann als Schadensersatz zurückfordern?

Außerdem bin ich mir sicher, dass manche Heizkörper auch nicht so stark heizen wie andere. Laut Anleitung kann man die Geräte für verschiedene Leistungen anklemmen. Die Firma bestreitet aber dass so etwas passiert sein kann.

Sollte ich eine andere Firma beauftragen da mal nachzuschauen wenn meine Firma sich weigert, und kann ich die Kosten zurückfordern wenn der Verdacht sich bestätigt hat?

Schon mal vielen Dank für die Antworten

Viele Grüße

fup2 de.sci.ing.elektrotechnik

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Thorsten Klein
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"Thorsten Klein" schrieb:

IMHO ja.

Dann kannst Du sie mit Nichtzahlung der Rechnung unter Druck setzen.

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Wolfgang Hauser

"Thorsten Klein" schrieb im Newsbeitrag news:c7grpg$gbd$ snipped-for-privacy@ngspool-d02.news.aol.com...

Schriftliche Mängelanzeige, Nicht alles an Geld überweisen sondern nur den unstrittigen Betrag. d.H wenn du ein Angebot hast siehe nach was Montage und Anklemmen des HK kostet, das ninnst du mal 3 und behältst erst einmal zurück. Hast Du allerdings die Anlage abgenommen ohne den Mangel anzuzeigen so ist es, wenn es für dich ersichtlich war, kein Mangel und kein Ge- währleistungsfall mehr.

Wenn sie sich quer stellt einen Gutachter beauftragen.

Gutachter, danach Frist setzen und dann Ersatzvornahme, Klage.

Volkmar

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Volkmar Rau

Hallo Volkmar,

beauftragen

Wie komme ich an einen Gutachter? Oder kann das jede Elektrofirma machen?

Und wenn der Gutachter sagt, dass die Montage ausreicht, bleibe ich dann auf den Kosten für das Gutachten sitzen. Ist es nicht so, dass wenn der Monteur sich nicht an die Anleitung hält, er in der Beweispflicht ist dass die Montage sicher ist?

Viele Grüße Thorsten

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Thorsten Klein

Thorsten Klein schrieb:

Er wird sich hüten, die ausdrücklichen Herstellerangaben zu ignorieren. Im Grunde brauchst Du keinen Gutachter, der wird ggf. vom Gericht bestellt. Ich denke, der Betrieb wird zähneknirschend eine Neumontage vornehmen, wenn Du signalisierst, den Amtsweg zu beschreiten und den Fall eindeutig und schriftlich vorträgst.

Udo

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Udo Piechottka

sondern nur den

Anklemmen

einmal zurück.

Ok, das werde ich dann so machen. Wie begründe ich den 3fachen Betrag? Mit evtl. Schadenersatz wenn ich eine andere Firma beauftrage? Ist es üblich es so zu machen?

Viele Grüße Thorsten

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Thorsten Klein

Hallo Thorsten,

| ich habe Probleme mit einer Elektrofirma, die mir vor kurzem neue | Elektroheizungen (Siemens Inova 2NG1 751) eingebaut hat. ... | Was kann ich denn tun, wenn die Firma der Meinung ist, ihre Arbeit gut | gemacht zu haben? Besteht denn ein Mangel wenn nicht nach der Anleitung | vorgegangen wurde, und kann ich auf die fachgerechte Montage bestehen? ...

Deine Einwände (ruhig mit Zitat von Siemens) schriftlich vorbringen und darauf bestehen, dass ansonsten die Abnahme nicht erfolgt (ergo so lange auch nicht bezahlt wird, und zwar gar nix). Bei Weigerung wendest Du Dich vertrauensvoll an die Handwerkskammer. Die sehen das gar nicht gerne, wenn offizielle Handwerker pfuschen. Das hat schon so manchen Künstler bewegt, nach ordentlichen Leitlinien zu arbeiten.

Solange Du die Arbeit nicht abnimmst brauchst Du auch nicht bezahlen, auch nicht die Ware, die ohne anständige Arbeit auch nichts Wert ist, bzw schnell wertlos werden kann. Wenn ein Schreiner den Schrank verpfuscht brauch ich als Kunde ja auch nicht das Holz zahlen, wär ja noch schöner... Im Zweifel sollen sies wieder mitnehmen, aber bitte aufgeräumt und renoviert.

Martin

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Martin Schönegg

"Martin Schönegg" schrieb im Newsbeitrag news:c7nj95$8nc$ snipped-for-privacy@online.de...

Ganz so einfach ist es nicht. Abnahmen kann man auch erzwingen. Hier ist es doch besser eine Abnahme durchzuführen und die Mängel schriftlich festzuhalten. Leider werden aber auch viele Betriebe auf dieser Schiene bewusst beschissen. Ergo bitte im gesetzlichen Rahmen bleiben. Das gilt für beide Seiten.

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Volkmar Rau

| Ganz so einfach ist es nicht. Abnahmen kann man auch erzwingen. | Hier ist es doch besser eine Abnahme durchzuführen und die Mängel | schriftlich festzuhalten. | Leider werden aber auch viele Betriebe auf dieser Schiene bewusst | beschissen. | Ergo bitte im gesetzlichen Rahmen bleiben. Das gilt für beide Seiten.

Du gibst einen Auftrag, der besagt, dass ein Schlafzimmerschrank eingebaut werden soll. Dies impliziert bei einem Fachbetrieb deren ordentliche Ausführung. Der Wert ist dann geschöpft, wenn das Werk vollendet, also seiner zugedachten Verwendung überführt ist. Daraus entsteht dann ein Zahlungsanspruch. Anderst gestaltet sich die Geschichte, wenn Du das Holz kaufst und dem Schreiner bringst, der mit Dir einen Dienstvertrag aushandelt, dass er für 40 ?/h Dir daraus ein Möbel erstellen möge. Und selbst da darfst Du dann darauf bestehen, dass diese Arbeit Fachgerecht geleistet wird. Verhunzt der Schreiner Dein Holz, dann hast Du ihm gegenüber ggfs sogar einen Schadensersatzanspruch.

Ich sehe keinen Grund, warum ein Auftraggeber das Holz bezahlen sollte, wenn es verhunzt eingebaut wird. Es mag sogar seiner Verwendung entsprechend Nutzbar sein, wenn das Ding aber so wackelig und unschön verarbeitet ist, dass eine langfristige Brauchbarkeit nicht in Aussicht steht, ggfs sogar eine Gefährdung auszumachen ist (eine Speicherheizung, die aus der Wandhalterung herausbricht, weil unsachgemäß angebracht, ist unbestreitbar eine solche) Ist das ganz sicher ein Grund, ein Werk als gesammtes nicht anbzunehmen. Zu Diskutieren wäre eine Teilabnahme von z.B. 3 ordnungsgemäß installierten Geräten, wenn weitere 2 zu beanstanden sind. Hier die Abnahme für das gesammte Werk zu verweigern wäre sicherlich unangebracht.

Martin

P.S. vielleicht könnte der mitlesende RA klärende Worte in allgemeiner Form beitragen... Muss ja nicht am speziellen Fall sein, der fiktive Schreiner tuts auch ;-)

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Martin Schönegg

Richtig, aber wenn ich mir Martins Schilderung so anhsehe, frage ich mich, ob nicht die Firma nicht die Heizk=F6rper beim befestigen ohne- hin besch=E4digt hat. Von wegen lange Schrauben irgendwie schr=E4g durch die R=FCckwand.

Wenn die Heizk=F6rper besch=E4digt sind, frage ich mich ob er =FCberhaupt=

was bezahlen soll? Was hat er denn von der Montage? Einen defekten Heizk=F6rper und zwei L=F6cher in der Wand!

Gr=FCsse, Joa

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Joachim Mueller
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tschuldigung, der Ursprungsposter hiess Thorsten

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Joachim Mueller

Richtig, aber wenn ich mir Martins Schilderung so anhsehe, frage ich mich, ob nicht die Firma nicht die Heizkörper beim befestigen ohne- hin beschädigt hat. Von wegen lange Schrauben irgendwie schräg durch die Rückwand.

Wenn die Heizkörper beschädigt sind, frage ich mich ob er überhaupt was bezahlen soll? Was hat er denn von der Montage? Einen defekten Heizkörper und zwei Löcher in der Wand!

Ich stimme ja voll zu, nur es hilft den OP nicht weiter wie er verfahren soll. Einfach nicht zahlen kann nach hinten losgehen. Deshalb Abnahme, Mängelanzeige, Fristsetzung etc.

Volkmar

Grüsse, Joa

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Volkmar Rau

| soll. Einfach nicht zahlen kann nach hinten losgehen. Deshalb | Abnahme, Mängelanzeige, Fristsetzung etc.

Was bitte soll er denn abnehmen. Eine Werkabnahme bedeutet doch, dass man mit der Ausführung einverstanden ist und das Werk abnimmt, ergo für gut befindet. Das ist IMHO hier nicht der Fall. Ich hatte auchn nicht empfohlen einfach nur nicht zu zahlen, sondern die Behebung des Mangels einzufordern und zur Not die Kammer einzuschalten. Abnehmen würde ich da gar nichts, solange nicht geklärt ist, dass die Arbeit dennoch als Fachgerecht eingestuft werden muss. Danach sieht es aber nach der Aussage vom Hersteller nicht aus. ggfs könnte man auch den Hersteller als Gutachter hinzuziehen, der soll doch bitte dem Handwerker beibringen, dass eine Anleitung nicht nur zum Spaß geschrieben wird.

Martin

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Martin Schönegg

Hallo,

vielen Dank für eure Hilfe.

Ich habe gestern einen Brief abgeschickt, indem ich die Abnahme der Heizkörper solange verweigere bis die Montage fachgerecht, nach der Vorgabe des Herstellers, ausgeführt wurde. Immerhin schreibt Siemens das die Garantie ansonsten erlischt.

Die Elektrofirma hat noch andere Arbeiten vorgenommen. Diese habe ich inzwischen alle bezahlt. Nur die Kosten für die Heizkörper + Aufstellung habe ich noch zurückgehalten. Ich dachte mir das ist vielleicht sicherer weil die Elektrofirma auch noch einen Eigentumsvorbehalt in die Rechnung geschrieben hat. Sollte die Firma sich also weigern die Arbeit richtig auszuführen, kann ich ja noch vom Kaufvertrag zurücktreten und sie könnten die Heizungen wieder abholen.

Viele Grüße Thorsten

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Thorsten Klein

Thorsten Klein schrieb:

Richtig.

Gut. Das dokumentiert auch deine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft.

Was eigentlich nur heisst, dass sie im Falle der Nichtbezahlung die Sachen wieder abholen können, nicht aber dass Du keinerlei Verpflichtungen mehr hast.

Viel Erfolg

Udo

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Udo Piechottka

"Martin Schönegg" schrieb im Newsbeitrag news:c7sq3r$knj$ snipped-for-privacy@online.de...

Wenn er aufgefordert wird eine Abnahme durchzuführen so muss er aber handeln. Weil er zur Abnahme verpflichtet ist und zwar innerhalb von 12 Tagen.( Wenn VOB im BGB auch Pflicht aber ohne zeitliche Fixierung) Eine Inbetriebnahme der Installation gilt als Abnahme. Es ist doch sein gutes Recht bei wesentlichen Mängeln die Abnahme zu verweigern.

Wer sagt das du abnehmen musst, du kannst natürlich verweigern. Aber durchführen sollte man schon eine Abnahme, das Ergebnis steht auf einen ganz anderen Blatt. Es kann nämlich durchaus sein, das wenn man nur nicht nicht zahlt und sonst, einfach nur die Zeit verstreichen lässt, man doch das Werk abgenommen hat.

Volkmar

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Volkmar Rau

Hallo Thorsten, da Dein Problem hier ja doch recht kontrovers diskutiert wird, fände ich es nett, wenn Du hier schreiben würdest, wie es ausge- gangen ist, auch wenn das erst in einem Vierteljahr oder noch später so weit sein wird. Vielen Dank Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Hallo Harald,

die Angelegenheit ist erledigt. Der Monteur wurde wahrscheinlich vom Chef zurechtgewiesen, denn der kam ganz kleinlaut an, hat die Steine wieder aus den Heizkörpern geholt und die Montage erneut (diesmal nach Vorgabe von Siemens) durchgeführt.

Danke nochmal für die Hilfe in der Newsgroup.

Grüße Thorsten

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Thorsten Klein

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