freiliegende, Netzspannung führende Leiter

Das wird mehr und mehr. Ich habe vor einer Woche eine LED Deckenlampe montiert. So'n flaches Ding mit Glaskuppel.

Intern 24 Volt, aber keine Netztrennung und die Phase war auf den

War vorher falsch verdrahtet (mein Fehler).

w.

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Helmut Wabnig
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Am Donnerstag, 24. September 2015 08:48:26 UTC+2 schrieb Georg Wieser:

Die CE-Kennzeichnungspflicht obliegt dem sog. Inverkehrbringer, d.h. dem, d

uhr zum Nicht-Inverkehrbringen oder der Besitz von nicht-CE-gekennzeichnete

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w-buechsenschuetz

horst-d.winzler schrieb am 24.09.2015 um 05:29:

Leider ich, und das schon vor 2 Jahren. Es ist mir erst neulich

steckte, mal wieder benutzt haben. Eine Haube war bei dem Teil hier auch nicht vorgesehen. Es ist zumindest

Hinzu kommt, dass der Anschlussraum so klein ist, dass die

Da es viel mehr Chinesen als Deutsche gibt, liegt die Vermutung nahe, dass die die Sachen nicht selbst benutzen, sondern nur exportieren :)

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Bernd Lammer

Wo der Artikel herkommt, hast du aber gelesen, oder?

Das eine oder andere kaufe ich auch gerne direkt in China. Gerade bei kleinen Baugruppen zum Basteln am Raspberry oder Arduino kann man da

Bei allem, was mit Netzspannung zu tun hat, gehe ich aber mit einem gesunden Misstrauen an die Angebote ran.

gemacht und entsorgt) und bestelle dann von einem nahmhaften deutschen Versender (Reichelt, ...) ein passendes Netzteil.

Zur Gefahr billiger Netzteile:

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Und hier etwas aktuelles zu LED-Leuchtmitteln:

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Manuel

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Manuel Reimer

kann

Auch mit Last oder nur am hohen Innenwiderstand des Multimeters?

Marc

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Marc Haber

On Thu, 24 Sep 2015 17:22:04 +0200, "Marc Haber" posted:

Ja wenn sie draufsteht, ist es ja kein Wunder, wenn die kaputt geht :-)

SCNR

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Wolfgang Kynast

Auch. Danach :-)

Erst blitz, dann brrrrrrsssss

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Georg Wieser

Am 24.09.2015 um 19:59 schrieb Georg Wieser:

Dann neue Frau? Wieviel sind es denn inzwischen? Wenn man mal fragen darf...

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horst-d.winzler

ich aus den Texten lese, nur reines Wunschdenken. Inverkehrbringer ist

logisch, denn danach unterliegt es ja keinerlei Kontrollen mehr. Wenn

Import also ein Inverkehrbringen, auch wenn es nicht dem Verkauf dient.

Richtig ist allerdings, dass der Besitz egal ist. Wenn man also, wie auch immer, an so etwas gekommen ist, ist das nicht relevant.

Marcel

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Marcel Mueller

Am 24.09.2015 um 20:39 schrieb Marcel Mueller:

Man kann es zumindest so interpretieren, und man sollte damit rechnen,

wenn der Kandidat pampig wird...

Ausstellungszwecken. Diese gelten nicht als in Verkehr gebracht und

Hergen

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Hergen Lehmann

Am 24.09.2015 um 16:56 schrieb Manuel Reimer:

Lach!

Butzo

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Klaus Butzmann

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Am Donnerstag, 24. September 2015 20:39:33 UTC+2 schrieb Marcel Mueller:

"ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt"

aber auch:

en eines neuen Produkts gleich".

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w-buechsenschuetz

Am 24.09.2015 um 20:23 schrieb horst-d.winzler:

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Georg Wieser

Am 24.09.2015 um 22:25 schrieb Hergen Lehmann:

Was dann wohl vermutlich mit Formular 312 Absatz 12 Teilstrich 8 vorab

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Georg Wieser

Mit 220n als Last sind es noch 176V -> ~12mA

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Bernd Lammer

Marcel Mueller schrieb:

Nein. Wann soll das gewesen sein?

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Rolf Bombach

Am 05.10.2015 19:18, schrieb Rolf Bombach:

Zu Terry Pratchetts Zeiten.

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Dieter Wiedmann

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