Moin!
Kein Wunder, das die Kosten für Wohnungen in DE so teuer sind...
Meine Frau hat noch eine Genossenschaftswohnung im Dunstkreis von Hamburg. Der Mietvertrag besteht seit rund 40 Jahren, die Wohnung wurde bis auf notwendige Reparaturen von der Verwaltung nie modernisiert. Daher ist die Stromzuleitung (aus der Erinnerung wo ich vor einigen Jahren mal reingeschaut hatte) mit 6 Sicherungen und einer Zuleitung mit
5*4 oder 5*6 qmm recht "übersichtlich".
Im Rahmen einer Erneuerung der Stromzuleitung (mehrere Häuserblöcke dieser Genossenschaft) wird gerade die Wohnungszuleitung (2,5 Zimmer,
75qm) erneuert. Das dabei die Zuleitung dicker wird - okay. Das mehr Sicherungen, Überspannungsschutz, FI eingebaut werden - super.
Aber warum muß für so eine "kleine" Wohnung (Waschmaschine und Geschirrspüler seit mehr als 30 Jahren in Betrieb) die Zuleitung vom Keller ins 1. OG in 5*16qmm, ins 3 OG. sogar in 25qmm gemacht werden??? (Geschätzte Leitungslänge Zähler - Wohnungs-UV 15..20 Meter, Verlegung im Kabelkabel (4 Wohnungen = 1 Kanal im Keller, in der Wohnung 45mm Kanal zur UV) und im stillgelegtem Schornsteinschacht)
Der Chef der E-Firma, auf die Querschnitte angesprochen, meinte nur "ist heute Vorschrift" und "als Sicherheit für Balkonkraftwerke"... Bei erlaubten 800Watt? Mit möglichem Zuwachs auf 1000 oder 1600 Watt (mehr werden die Balkone nicht hergeben) - also rund 4-7 Ampere???
Bin ich jetzt zu alt oder warum kann ich das (eingebaute Querschnitte) nicht mehr nachvollziehen?
Bild: