Hi Leute,
jetzt habe ich schon die dritte Wohnung gesehen, in welcher für den kombinierten Null-/Schutzleiter im "alten" Netz mit klassischer Nullung der grün-gelbe Leiter genommen wurde. Alle diesbezüglichen Installationen sind noch die Erstinstallationen, befinden sich in Mietwohnungen, geschätzte Bauzeit um den Anfang der 70er Jahre.
Ich dachte immer, ein grüngelber darf nur und ausschliesslich als Schutzleiter PE verwendet werden!? In der Wohnung, in welcher ich den gnge heute als PEN gesehen habe, wurde allerdings munter gewechselt. Sogar die Herdanschlussleitung wurde nur vieradrig ausgeführt: braun/blau/schwarz/grüngelb, wobei dann der grüngelb als PEN genutzt wird (diese übrigens hier spannenderweise als Inpu-Leitung mehrdrähtig).
Also bitte, wann und wo ist das je zulässig gewesen, mein Kenntnisstand sagt mir eigentlich, dass das nie zulässig war!?
ciao, Dirk