Gruengelb fuer PEN

Hallo,

wie, drei Phasen und eine davon über blau geführt? Das wäre ja schon kriminell zu nennen.

Bye

Reply to
Uwe Hercksen
Loading thread data ...

Uwe Hercksen schrieb:

Nö, das war bis April '73 ganz normal, und für >=10qmm bis vor kurzem auch noch üblich.

Gruß Dieter

Reply to
Dieter Wiedmann

die Strommafia macht es weiterhin so

MfG

Reply to
Bernd Löffler

Dann ist das Haus also von vor '73, wenn die Elektriker nicht noch Jahre später nach alten Regeln gearbeitet haben;-)

ciao, Dirk P.S.: hab keine Antwort von Dir zu der Mail mit Anhang vor einigen Wochen gekriegt!?

Reply to
Dirk Salva

Mich wundert der ganze Thread ein bisschen, denn seit VDE 0100/12.65 ist grün-gelb die einzig zulässige Farbe für den PEN! Grün-gelb ist ebenfalls für den PE vorgeschrieben (also Pflicht) und darf auch als Potentialausgleichsleiter verwendet werden.

Die Annahme, dass grün-gelb ausschließlich für den Schutzleiter verwendet wird, ist falsch. Allerdings hat gn-ge immer mit Schutzfunktion zu tun.

Seit 1.1.97 wird zusätzlich gefordert, dass der PEN-Leiter noch einen blauen Klebestreifen an der Klemmstelle erhält, um ihn vom reinen Schutzleiter zu unterscheiden. In Verteilungsnetzen darf diese zusätzliche Markierung entfallen. Da seit Mitte der 90er Jahre zunehmend überhaupt keine TN-C-Systeme mehr errichtet werden, hat diese "neuere" Regelung in der Praxis quasi keine Bedeutung.

tb

Reply to
Thomas Berding

a)

b)

Wobei die Alternative b) in Deutschland und Österreich nicht zulässig ist und auch nie war!

Die alte Kennzeichnung von 1966-1997 war durchgehend grün-gelb und davor grau!

tb

Reply to
Thomas Berding

Die Sache ist verbindlich seit 1966 geklärt, wie Sevo hier bereits dargelegt hat! Und das hat auch nichts mit "Basteln" zu tun. Ich habe eher das Gefühl, dass ...

Es kann doch nicht sein, dass Leute an der Elektrik in ihren Mietwohnungen herumfummeln und noch nicht einmal wissen, welche Leiter mit welcher Farbe gekennzeichnet werden. Ohne dieses Verständnis wird man wohl kaum die Funktionsweise der Schutzmaßnahme überprüfen können, was man aber im Interesse aller tun sollte.

tb

Reply to
Thomas Berding

Dieser Zeitraum ist 1966 bis 30.04.1973

Die Frage können wir hier nicht klären.... Da er aber etwas von Anfang 1970 geschrieben hat, würde ich unterstellen, dass bis zu seinem Eingriff in die Anlage alles ok war ;-)

tb

Reply to
Thomas Berding

Ja, das ist bzw. war genormt in einer DIN 40xxx. Die neueste Auflage/Ausgabe dieser Norm erlangt mittlerweile englische Kurzzeichen ind Großbuchstaben.

aus gr wurde GY aus gn wurde GN aus ge wurde YE usw,

tb, der auch weiter die deutschen Symbole verwendet

Reply to
Thomas Berding

Ist diese (vermutlich EN) denn noch mit deutschen Tesxt erh=E4ltlich?

Demn=E4chst m=FCssen wir unsere Namen dann wohl auch in Englisch schreiben.

Greetings Harold Williams :-)

Reply to
Harald Wilhelms

Wenn ich dran denke, schaue ich mal in unserem Normenarchiv nach.

tb

Reply to
Thomas Berding

"Thomas Berding"

Und warum steht das dann in der gültigen DIN EN 60446 (VDE 0198), "Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnittstelle Kennzeichnung von Leitern durch Farben oder numerische Zeichen"?

Um die Verwirrung komplett zu machen, in der VDE 0100-510:2003-06 gibt es eine nationale Fußnote:

Für Deutschland ist nach Entscheidung des Komitees 221 "Errichten von Starkstromanlagen bis 1 000 V? die Variante der durchgehend hellblauen Kennzeichnung für PEN-Leiter nicht zulässig.

Hierzu hat das K 221 inzwischen entschieden:

Für Deutschland ist ergänzend zur nationalen Fußnote die Variante der durchgehend hellblauen Kennzeichnung mit zusätzlicher grün-gelber Markierung an den Leiterenden jedoch dann zulässig, wenn öffentliche oder damit vergleichbare Verteilungsnetze von TT-System in TN-System geändert werden.

Gruß Willi

Reply to
Willi Marquart

Nun, die ganzen E-Installationsteile in den Baumärkten werden also alle für die Untertisch-Installation der Kleinspannung von Modellbahnen verkauft, oder wie siehst Du das dann? "Herumfummeln" tue ich übrigens nicht.

Genau aus diesem Grunde habe ich ja hier nachgefragt. Für mich sieht die Installation (weder meine Wohnung noch bin ich Mieter darin) ziemlich bizarr aus: feindrähtige Herdanschlussleitung mit verlöteten Enden (geschätzt irgendwas über 2,5²) per "Lüsterklemme" an

1,5²-Inpu-Leitung angeklemmt, dabei gehen von der 1,5² drei Leiter ab und in der Herdanschlussdose kommen vier Leiter an (woher der vierte auf einmal kommt, weiss nur der liebe Gott oder vielleicht noch der Maurer), bl als Aussenleiter, gnge als PEN. An anderen Stellen bl als PEN, gar kein gnge vorhanden. In Verteilerdosen oben über der Tür Aussenleiter in bl _und_ PEN in bl _und_ PEN in gnge... Ziemlich bizarre Installation, das Haus aus Anfang der 70er und die Vermieterin in ungefähr diesem Alter weigert sich wohl, was an der Installation zu machen, "so lange Strom ankommt". Da habe ich mich dann ganz schnell wieder rausgezogen, soll jemand weiterarbeiten, der sich mit historischen Installationen besser auskennt und auch bereit ist, bei Änderungen die Verantwortung zu übernehmen.

Da stimme ich Dir vollkommen zu.

Interessant ist aber auch, dass die Antworten hier uneindeutig sind. Soll ich jetzt nach der Mehrheitsmeinung gehen, oder wie? Andererseits scheint es wohl auch gar keine eindeutige Antwort zu geben.

Mein Fazit momentan:

- PEN in gnge ist zulässig (gewesen).

- Zusatzkennzeichnung ist notwendig.

- PEN in bl mit Zusatzkennzeichnung ist strittig (muss, kann, soll)...

ciao, Dirk

Reply to
Dirk Salva
  • Dirk Salva:

An sich m=F6glich - aber h=F6chst ungew=F6hnlich.

Heute unzul=E4ssig, aber nicht immer verboten - ob irgendwann mit diesen Aderfarben erlaubt, m=FC=DFte man aber im Detail recherchieren.

L=FCsterklemme oder DoL=FC? Letztere w=E4re zul=E4ssig (auch wenn sie m.E= =2E wenigstens f=FCr solche Zwecke verboten geh=F6rt), erstere nicht.

Tendenziell zuwenig.

Damit in jedem Fall zuwenig.

H=F6chst fragw=FCrdig.

Ok.

Au=DFer am Hauptanschlu=DF unzul=E4ssig.

Unzul=E4ssig.

In der Tat.

Richtig.

W=E4re heute notwendig.

Ist einerseits neuerdings erlaubt, andererseits aber auf Hausanschl=FCsse=

beschr=E4nkt (Spezialfall "in TN-C konvertiertes TT", m.E.n. eine Extrawurst in Th=FCringen). In den von dir genannten F=E4llen war und ist=

ein blauer PEN mit oder ohne Kennzeichnung ohne jeden Zweifel verboten.

Gru=DF Sevo

Reply to
Sevo Stille

Sevo Stille schrieb am 02.03.2007 13:14:

Och, hab ich auch. Gummikabel mit Adernendhülsen, da zieht sich der Ofen besser aus der Küchenzeile.

Kristian

Reply to
Kristian Neitsch

Sevo Stille schrieb:

Wie meinen? Ich kenne Herdanschlüsse eigentlich ausschließlich mit H05RN-F 5G1,5 oder 5G2,5 zwischen Herdanschlußdose und Herd.

Wann hast Du das letzte Mal eine Herdanschlußdose von innen gesehen? Jedenfalls diejenigen, die ich bislang gesehen habe, hatten alle einen fünfpoligen Keramikklemmenblock eingesetzt, der in seiner Form an Lüsterklemmen erinnert hat.

Tschüs,

Sebastian

Reply to
Sebastian Suchanek

Das hast Du aber wohl kaum unter Putz verlegt. Noch dazu nur als Einzeladern, ohne Gesamtummantelung.

ciao, Dirk

Reply to
Dirk Salva

Halloh?! Ich rede von einem Abzweig in einer Ringleitung 30cm unter der Decke, nicht von einer Herdanschlussdose.

ciao, Dirk

Reply to
Dirk Salva

Dirk Salva schrieb:

?

Da steht feindrähtige Herdanschlussleitung, wenn ich richtig lese. Die Herdanschlußleitung ist bei mir das Stück von der Dose bis zum Herd. Unter Putz kann man einen Herd schlecht anschließen, ich habe meinen zumindest gerne im freien. Auch wird der Putz dann so dick, wenn man den Ofen mit einputzt. Einzeladern wären doch arg unpraktisch, wenn sie sich so hinter der Küchenzeile zusammenknäulen.

Kristian

Reply to
Kristian Neitsch

Davon lese ich hier zum ersten Mal. Und der Herd ist wirklich an den allgemeinen Licht- /Steckdosenstromkreis in der Küche angeschlossen und nicht als separate Stichleitung aus der Verteilung?

Tschüs,

Sebastian

Reply to
Sebastian Suchanek

PolyTech Forum website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.