Hallo Elektrotechniker,
ich bin gelernter Elektroinstallateur. Vor eingien Tagen kam an einer aktuellen Bautelle die ich als Mitarbeiter meiner Firma betreue folgendes Problem auf mich zu:
Folgende Schaltung soll realisiert werden: Rollladenschalter u.P in Hohlwand von Zimmereingangstür schaltbar. Kabellänge: Pro Raum ca. 8m. Installation über Betonboden auf den später noch estrich kommt. Ergo muss das Kabel in ein Schutzrohr, außer wenn es NYY ist. Der Archtiekt möchte aber, aus welchen gründen auch immer, die Leitung von Rollladenschalter zum Rollladen nicht in NYM oder NYY verlegt haben sondern als Gummileitung H07RN-F. Für mich ist dieser wunsch etwas widerspenstig. Ich meine mal gehört zu haben das nur Elektrogeräte die u.U. Ortsveränderlich sind, mit derartigen Gummileitungen angeschlossenwerden dürfen. Eine Festverlegung in der Hohlwand oder im estrich ist nicht erlaubt. Ist meine Annahme korrekt? Ich bräuchte bitte eine VDE Stelle die das beschreibt.
Weiß jemand mehr?
Vielen Dank!