Leitungsverlegung im Neubau bei welcher Temperatur ist Schluss?

Hallo NG,

hätte da mal eine Frage zur Leitungsverlegung in einem Neubau. Kunde wünscht - um seinen Baufortschritt einzuhalten, die Leitungsverlegung (Schwachstrom) im Neubau, welcher nicht beheizt ist.

Es sollen Leitungen (Schwachstrom) derzeit in einem Neubau verlegt werden. Soweit mir bekannt, gibt es da nach DIN oder VDE Vorgaben ab welcher Temperatur (ich glaube < 3°) keine Leitungen mehr verlegt werden dürfen. Gewährleistung, Haftung etc.?

Weis hier jemand was genaueres sowie eventuell die URL hierzu?

Vielen Dank für die Hilfestellung vorab

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Edwin Mager
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Wo auch immer in den VDE-Vorschriften Verlegetemperaturen auftauchen, z.B. VDE 0265 Kabel mit Kunststoffisolierung und Bleimantel für Starkstromanlagen, aber auch bei VDE 0267 und 0888, wird -5° als Mindesttemperatur angegeben.

Gruß Willi

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Willi Marquart

Willi Marquart schrieb:

Da würde ich aber nichts drauf geben, entscheidend ist das Datenblatt des Herstellers, meist sind für NYM +5 Grad Celsius angegeben.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Richtig, aber der UP hatte nun mal nach DIN/VDE-Vorgaben gefragt.

Gruß Willi

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Willi Marquart

schon klar, aber wenn ich ein Kabel - bei Frost - biege, wird der Kupferleiter ja extrem beansprucht.. Diese Beanspruchung kann später zu Problemen führen. Die Frage hierzu ist deswegen, das ich keine Lust habe, auch noch aus diesem Grunde später Garantiearbeiten bzw. Haftung übernehmen zu müssen.

Wenn es zu Problemen führen sollte, und ein Gutachter würde eingeschaltet, hab eich vielleicht die schlechteren Karten, und das will ich im Vorfeld abwenden.

Ich rede hier von Schwachstromleitungen = JY(ST)Y 4x2x0,6 sowie Litzenkabel

4x0,16
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Edwin Mager

Edwin Mager schrieb:

Der Leiter macht keine Probleme, die Isolierung und der Mantel schon.

Eben, deshalb solltest du die Arbeiten nur durchführen wenn der Hersteller der Leitung das so vorgesehen hat. Selbst wenn der Auftraggeber dir unterschreibt, dass du ihn auf mögliche Probleme aufmerksam gemacht hast, und er dennoch verlegt haben will kann das ein Richter immer noch als inrelevant ansehen.

Frag halt beim Hersteller/Großhändler an, falls du das Datenblatt nicht schon hast.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Edwin Mager schrieb:

Temperaturen sind ja schon genannt worden. Aber, des Kunden Wunsch sollte dir solange Befehl sein, solange die Kabel nicht brechen und dir deine Hand nicht am Kabel festfriert. Durfte schon Muffen bei unter -10°C spleißen. Mußte sein und hat auch funktioniert. Es geht also vieles ;-)

gruß horst-dieter

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Horst-D.Winzler

Er hatt nach Vorschriften gefragt, nach denen explizit die Kabel nicht mehr verlegt werden DÜRFEN. Diese Vorschriften gibt es nicht. Herstellerangaben und DIN/VDE sind Empfehlungen. Er kann also gegenüber dem Kunden lediglich mit Gewährleistungen, die er unterhalb diesen Temperaturangaben nicht mehr eingehen wird, argumentieren. Um es unmißverständlich zu sagen, er kann sich nicht verweigern. Wie etwa ein Maurer, dem das Wasser im Eimer gefriert ;-)

gruß horst-dieter

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Horst-D.Winzler

es handelt sich um eine Sicherheitsanwendung = Einbruchmeldeanlage (Glasbruchmelder/Magnetkontakte etc.)

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Edwin Mager

Zu Zeiten, als Bahn und Post noch Freileitungen (Bronze) benutzten, mußten die Telegrafenarbeiter unter Umständen bei sehr tiefen Temperaturen ihre Leitungen reparieren. Einzige Sorge damals, das ihre Steigeisen am Mast keinen Halt fanden. Nach dem sie den Schaden repariert hatten waren sie bisweilen so steif, das Kollegen ihnen runterhelfen mußten ,-(

Die Kupferleiter dürften heutztage nicht viel anders als damals sein ;-)

Wenn ich Kabel im Winter in Sibierien verlegen müßte, würd ich mal den Hersteller befragen. Wg. seiner Kabelisolierungen.

Es gibt Arbeitsschutzbestimmungen über Arbeiten am/im Bau. Allemal wird das Arbeiten bei "tiefen" Temperaturen teurer.

Befrag zu diesem Thema mal "alte" Elektroinstallateure ;-)

"Schmeiß" dein Kabel "rein" und vergiß es schnell. Da passiert nix.

gruß horst-dieter

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Horst-D.Winzler

.....sollten folgende Kabeltemperaturen nicht unterschritten werden:

papierisolierte Kabel + 5°C kunststoffisolierte Kabel mit PVC-Mantel - 5°C VPE-isolierte Kabel mit PE-Mantel - 20°C

Bei niedrigeren Temperaturen müssen die Kabel vorher ausreichend angewärmt werden. Dies kann durch eine mehrtägige Lagerung in geheiztem Raum (ca. 20°C) oder durch spezielle Warmluftgeräte erreicht werden........

behauptet unser Kabelhersteller.

G.A

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Gunther Ahammer

Horst-D.Winzler schrieb:

Eine Einschränkung. Handelt es sich um sicherheitsrelevante Kabel. zB Brandmelder in Behördenbauten oder ähnlichen Neubauten? Siehe DIN/VDE/Herstellerangaben! Handelt es sich jedoch um Wohnbauten (alles vom billischten) dann siehe schon geschriebenes ;-)

gruß horst-dieter

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Horst-D.Winzler

Ich sage global mal Danke an alle Poster für die Infos.

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Edwin Mager

In einem Privathaus? Also keine Behörde. Dann verleg das Kabel. Später wird dich wirklich keiner mehr nach Verlegetemperaturen befragen. Warum sollte er auch. Einziger Ablehngrund, wenn Kabelisolierungen brechen.

gruß horst-dieter

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Horst-D.Winzler

Dieter Wiedmann spoke thusly:

ACK. Wenn Kupfer anfängt, durch Kälte sein Verhalten nennenswert zu ändern, hast Du ganz andere Sorgen. :-)

SCNR,

Sebastian

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Sebastian Suchanek

Er hatt nach Vorschriften gefragt, nach denen explizit die Kabel nicht

mehr verlegt werden D=DCRFEN. Diese Vorschriften gibt es nicht. Herstellerangaben und DIN/VDE sind Empfehlungen

Hallo Horst, na jetzt aber, Du riskierst deine baldige Ausb=FCrgerung, wenn Du weiter so an den heiligsten G=FCtern deutscher Nation r=FCttelst. Jeder gottgl=E4ubige,kleinkarierte,deutsche Gartenzwerg mit virtueller Dienstm=FCtze wei=DF es besser.Nat=FCrlich ist all das Gesetz,Vorschrift,amtlich,zwingend und m u s s bei Vermeidung einer standrechtlichen Hinrichtung befolgt werden.

Am Ende empfiehst Du noch mitdenken, so aber nicht.

Nat=FCrlich sind all dies nur Empfehlungen, Ratschl=E4ge, Planungshilfen ohne Rechtskraft. Vertr=E4ge k=F6nnen das =E4ndern und m=FCssen eingehalten werden. Es soll ja sogar Leute geben, die meinen, der deutsche T=DCV sei ein Privatverein. Sie haben recht. Auch wenn man sich bei VDE,DIN und T=DCV viel M=FChe gibt, amtlich auszusehen. Leider hat der T=DCV zwei Hoheitsrechte verliehen bekommen, und das n=FCtzt er weitlich aus. Die gesetzl.F=FChrerscheinpr=FCfung und die gesetzl.Fahrzeuguntersuchung. Und st=E4ndig ist er auf der Suche nach weiteren Zust=E4ndigkeiten,die er sich selbst verleihen kann.VDE und DIN-Aussch=FCsse ebenso.

bastian

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bastian

bastian schrieb:

Manchmal wäre eine Ausbürgerung sicher das geringste Übel, obwohl in Dl läßt es sich schon komfortabel leben.

Ja, ein Volk von (Hobby)Juristen.

Es gibt zB diesen Spannungsprüfer als Schraubendreher. Dieses Werkzeug wird nie eine VDE Zulassung bekommen. Es hat aber mit Sicherheit mehr Elektrikerleben geschützt als so vieles andere mit VDE drauf.

Mitdenken wäre tatsächlich ein empfehlenswerte Alternative. Ist offensichtlich aber höchst unerwünscht. Siehe auch Politiktheater um Politikerbezahlung und Visa ;-(

Sagen wirs mal so, es handelt sich um Regeln und Vereinbarungen die das miteinander Leben "sicherer" machen sollen.

Wenn ich die Einspielzeit und den Tag bedenke, könnte der Gedanke kommen, du leidest unter seniler Bettflucht ;-)

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horst-d.winzler

Hallo Horst, nett, was Du da geschrieben hast. Und Du hast recht.

Nur die letzte Vermutung ist etwas daneben. Ich wohn etwas au=DFerhalb,seit vielen Jahren. Sechs Zeitzonen nach Osten.

Freundliche Gr=FCsse bastian

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bastian

Am 2005-02-19 schrieb Sebastian Suchanek:

Besonders bei den Querschnitten... ;-)

Wenn jemand gemeckert hätte, dass ein 50 qmm sich nicht mehr im Motoranschlusskasten ordentlich biegen lässt, aber dann muss halt der Fön herhalten.

Frage: Was für Leitungen legt man eigentlich in Norwegen am Nordkap?

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Juergen Bors

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