Radarwarner für Lichtschrankengeräte - eine Ente?

"Lars Mueller" schrieb

Hallo Lars,

mit Information meine ich ein Piepsen oder so, daß man halt gewarnt ist. Im übrigen glaube ich nicht, daß der Sender erst beim Blitzen sendet, ich denke, die Funkverbindung zwischen den beiden Teilen der Lichtschranke (also den beiden Straßenseiten) wird permanent bestehen.

Gruß Stefan

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Stefan Schulze
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Am Thu, 16 Dec 2004 06:47:59 +0100 schrieb Stefan Schulze :

Ich habe auf der neulich hier geposteten Seite gelesen, daß nur wenige ms lange Datenbursts übertragen werden. Dauersenden ist auf den meisten LPD/ISM Frequenzen auch nicht zulässig und der Hersteller der Meßanlage muß sich an sowas halten. Ganz im Gegenteil zu jemandem der einen Störsender entwickelt :-) Von wegen Prüfzeichen - fragt Lars vielleicht noch um eine RegTP Zulassung und lässt von seinem Störsender eine Funkprüfung machen? Ist doch weltfremd. Den Störer darf sowieso niemand sehen/finden, daher braucht er auch kein Prüfzeichen. Das Argument mit der PLL Zählt nicht. Erstens kann der Oszillator die ganze zeit schwingen und in-lock sein, je nach Empfangskonzept brauch ich ihn sowieso als LO, getastet wird dann nur die Endstufe und da die 430MHz Signale verstärken kann ist sie auch recht schnell und ev. der Modulator. Zweitens könnte man einen Chip wie den ATRF211 verwenden, dessen Synthesizer ist so schnell, daß er als 64kbit FSK Modulator verwendet wird. Der könnte sogar im Multiplex beide üblichen Frequenzen überwachen und bei Bedarf seinen Senf dazugeben. Man müßte halt vorher in der nähe so einer Einrichtugn den Funkverkehr aufzeichnen um das Protokoll möglichst effizient überlagern zu können.

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Martin

Das ist auch mit Abstand die kostengünstigste Variante. Wenn ich mir überlege das ich fürn son blödes Strafmandat ne Std. arbeiten muss, dann trag ich das Geld doch lieber inne Bar, da bekomm ich dann noch ein Bier dafür und was fürs Auge.

Hans

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Hans Klein

"Hans Klein"

Großverdiener? ;-) Du solltest das so sehen: je schneller du fährst, umso teurer wird das Ticket, umso mehr verdienst Du pro Stunde. :-P

SCNR, Mark

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Tennberg

Martin wrote: [Müllquoting gelöscht]

Bitte nur das zitieren, worauf du dich direkt beziehst!

Altanlagen dürfen noch, aber bei einer Radaranlage wäre ein Dauersender äußerst unvorteilhaft. Von mir aus können die gerne auf der LPD-Frequenz dauersenden, dann baue ich mir einfach einen SSB-fähigen Empfänger in das Auto ein und gut ist. Das wäre dann nicht einmal ein Radar-Warner. Obwohl sich das bei mir eher nicht lohnt: Ich hatte bisher nur einen Strafzettel und das war auch noch eine Fehlmessung einer offensichtlich nicht ordentlich geeichten und aufgestellten Anlage. Da ist jeder Empfänger teurer und je mehr Technik im Fahrzeug steckt, desto mehr kann gestohlen werden.

Das ist jetzt wirklich weltfremd! Das Auto verliert die Zulassung, du den Versicherungsschutz und einiges andere. Das ist die Spielrei sicher nicht wert. Halbwegs Leistungsfähige Sendeanlagen und Antennen verstecken zu wollen und so ein Risiko einzugehen, finde ich unsinnig. Bis vor kurzem benötigte man keine extra-Zulassung für Geräte im Auto. Da hätte man ganz legal betriebene Sender und Empfänger lediglich miteinander koppeln müssen.

Bekanntlich benötigt man im Empfangsfall bei nahezu allen Empfängerkonzepten eine deutlich andere Frequenz! Und nur die Endstufe zu schalten, würde den Sender beim nächstbesten Zufall schnell auffliegen lassen. Da der Empfänger dann sowieso völlig gestört wäre, müßte man den Sender dann ohnehin immer eingeschaltet lassen.

Aha. Und deshalb sind jetzt alle PLLs schnell und das Ding für so ein Gerät geeignet? Wenn man wirklich schnell umschalten will, benutzt man andere Konzepte als PLLs. Es kommt eben auch darauf an, ob man in der ersten Millisekunde schon online sein will und man sollte nicht vergessen, daß es bei handelsüblichen Geräten auch noch ein Bißchen dauert, bis der Empfang festgestellt und der Sender geschaltet wird. Gerade im Fahrzeug sollte man vielleicht nicht wegen jeder Funkenstörung gleich einen Sender tasten. Viele Handelsübliche Funkgeräte mit PLL-Technik brauchen ca. 100 ms, bis das Signal verwertbar ist. Das kann man nicht einfach als Unsinn abtun, wenn man einen Sender innerhalb 1-2 ms betriebsbereit haben will.

Eigentlich klatscht man seinen Namen nicht in die Sig, sondern tippt ihn unter den Text. Nicht zuletzt deshalb, weil es Leute gibt, die Signaturen nicht beachten.

Gruß Lars

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Lars Mueller

Am Fri, 17 Dec 2004 07:08:26 +0100 hat Lars Mueller geschrieben:

Was ist das neues? Ich habe zwar gelesen, daß Radarwarner etc. als illegal beschlagnamt werden (können), aber daß man deshalb gleich den Versicherungsschutz verliert?

Du sprichst offenabr von Fertiggeräten.

Gut, stimmt, aber zumindest den Quarz kann man laufen lassen. Und PLLs die in 30..50µs in-lock sind kann man bauen - schon gemacht, wenn auch zu deiner Beruhigung nicht um einen Störsender zu bauen

Das habe ich nicht gesagt, nur das man PLLs so schnell bauen kann. Ob der Chip geeignet ist, weis ich nicht, weil ich keinen Bock habe, jetzt so ein Gerät zu entwickeln - aber er könnte geeignet sein.

Handelsübliche Fertiggeräte - möglich, haben natürlich einen anderen Zweck. Ich dachte jetzt an eine Entwicklung speziell zum vorgesehenen Zweck

Danke des Hinweises Herr Netcop :-(

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Martin Lenz

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