SAT Schüssel Blitzschutz

May 10, 2009 5 Replies

Hallo zusammen,



kann mir die ersten Gedanken zu diesem Topic ernsthaft vorstellen. Ist sicherlich schon gut diskutiert worden. Jedoch leider nicht anhand meiner Situtation ;-)



Ich wohne seit Kurzem in einer Mietwohnung in einem Zweifamilienhaus BJ



1960. Mit dem Vermieter habe ich abgesprochen eine Sat-Schüssel aufstellen zu dürfen. Jetzt hängt es an der eigentlichen Befestigung der Sat-Schüssel und der Erdung bzw. den evtl. benötigten Blitzschutz. Am Haus darf ich sie nicht anbringen, da die Außenwände mit Styropor wärmegedämmt wurden.

Als Optionen stehen zur Auswahl:



- Befestigung am Geländer. Jedoch bezweifel ich, dass das Geländer gegen Blitzschlag geschützt ist. Oder würde es ausreichen eine Staberder über 1,5m in die Tiefe zu kloppen und das Geländer daran anzuschließen?



- Bin mir gerade nicht sicher, aber würde es auch gehen, das Geländer an den Blitzschutz vom Haus anzuschließen, falls soetwas überhaupt am Haus existiert.



- Und als 3. Option habe ich mir ausgedacht ein Rohr an die Wand des Kellerabgangs zu dübeln und auf den Blitzschutz zu verzichten, da ich mich nicht mehr als 1,5m vom Haus entfernen werde. Die Schüssel käme dann natürlich an das Rohr.



Ich möchte auf den Beispielkellerabgang

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verweisen.



Erden würde ich jedes einzelne Sat-Kabel durch eine Erdungsschiene, welche ich mit 2,5mm² an die Potentialausgleichsschine führen würde. Was ist von den 3 Optionen zu halten, welche wäre zu bevorzugen?



Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe!



Gruß Joe


X-No-Archive: Yes

begin quoting, "Johannes Bühler" schrieb:

Was für ein Geländer wo?

Ganz grundsätzlich ist ein Blitzschutz nicht erforderlich, wenn sich die Schüssel im vom Haus selbst gebildeten Schutzraum befindet - das ist ungefähr für das Volumen, das unterhalb von einer 45° von den oberen Häuserkanten nach unten führenden Flächen liegt.

Es ist aber ein Überspannungsschutz sinnvoll, außerdem soll von der Schüssel eine Potentialausgleichsleitung zu geerdeten Metallteilen oder dem HPA geführt werden.

An dieser Stelle ist, ebenso wie auf Balkonen, kein Blitzschutz erforderlich, weil sie sich im Schutzvolumen des Hauses befindet: Blitze können nur im Dachbereich einschlagen, niemals in einigen Metern Umgebung der Hauswand.

2,5 ist ein bißchen dünn, 10 mm^2 wäre besser.

Gruß aus Bremen Ralf

Hallo Ralf,

vielen Dank erstmal für deinen Beitrag.

Das Geländer auf dem Bild meines Beispielkellerabgangs ;-)

Ich kenne lediglich diesen Artikel:

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heißt es, dass auf einen Blitzschutz verzichtet werden kann, wenn die Schüssel mehr als 2m unterhalb der Dachkante und weniger als 1,5m vom Gebäude entfernt, aufgestellt wird. Von so einem Schutzraum an sich habe ich noch nichts gehört. Hast du mir ein paar Links diesbezüglich?

Den Überspannungsschutz stellt doch die weiter unten erwähnte Erdungsschiene dar. Oder hab ich da nun was missverstanden?

Wäre außerdem nicht schon durch den evtl. Blitzschutz der Potentialausgleich hergestellt?

Nichts für ungut, aber ich bin immer wieder überrascht, wo Blitze einschlagen. Beispielsweie mitten auf nem Fussballplatz, obwohl sich außen eine Flutlichtanlage befindet.

Mehr ist meistens besser, aber mind. 2,5. Richtig?

Gruß Joe

Johannes Bühler schreibt:

Hier noch ein bißchen Lesefutter:

Christian.

X-No-Archive: Yes

begin quoting, "Johannes Bühler" schrieb:

Ja. Blitzableiter und Co. gehören zum äußeren Blitzschutz, der grob gesagt, dafür da ist, daß der Blitz nicht durchs Haus fährt und es anzündet. Dazu braucht man aber noch einen inneren Blitzschutz, der verhindert, daß Geräte aufgrund von Überspannungen kaputtgehen. Dafür nimmt man Überspannungsableiter zwischen den aktiven Leitern und Erde.

Nein, man braucht zwischen der Blitzstromableitung von der Fangeinrichtung in die Erde zusätzlich auch noch eine Potentialausgleichsleitung zwischen Ableitung und HPA.

Natürlich sind Abschätzungen von Schutzbereichen immer nur aufgrund von Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen anzustellen. Aber das genaueste Verfahren ist das physikalisch begründete Blitzkugelverfahren, das aus der Entstehung der Fangentladung (von der Erde zum Himmel) abgeleitet ist, und das liefert eine sehr zuverlässige Abschätzung von Einschlagswahrscheinlichkeiten. Bei 100 m langen und 70 m breiten Fußballfeldern sind nun einmal ziemlich große Bereiche auf dem Spielfeld unter der Annahme einer 45-m-Blitzkugel nicht mehr im Schutzbereich auch höherer Flutlichtmasten, so daß Einschläge nicht überraschend sind. Je schwächer die Blitze, um so näher können sie an geschützte Objekte herankommen.

Aber zum Trost: Das Blitzschlagrisiko wird i. a. massiv überschätzt. Die Einschlagwahrscheinlichkeit liegt nur bei ca. 5-7 Blitzen pro km^2 und Jahr, das ist ein verschwindend geringes Risiko für einzelne Objekte. (Die Wahrscheinlichkeit, daß eine Fläche der Größe 100 m^2 in

100 Jahren überhaupt einmal vom Blitz getroffen wird, beträgt bei 10 Blitzen pro km^2 und Jahr lediglich 1 %, und erst nach 7000 Jahren steht die Wahrscheinlichkeit, daß es wenigstens einmal eingeschlagen hat, bei 50 %.) Konsequenterweise sind Bltzschutzeinrichtungen bei EFH auch nicht vorgeschrieben.

Beides falsch: 4 mm^2 sind vorgeschrieben.

Gruß aus Bremen Ralf

Nach dem Blitz-Kugelverfahren ist eine Erdung bei Montage am Geländer nicht nötig.

lg Leo..

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