Hallo! Mache gerade bei einem Kunden eine umfangreichere BGV A3 - Anlagenprüfung. Hierbei tauchte heute die Frage auf, ob für eine bestimmte Anlage ein RCD nötig ist und wenn ja, mit welchem maximalem Nennfehlerstrom. Das ein RCD durchaus Sinn machen würden, ist mir und dem Kunden schon klar, nur ob es auch explizit vorgeschrieben ist, ist halt die Frage. Z.Z. ist keiner vorhandn. Es handelt sich hier um stählerne Räumerbrücken in Schlammbehandlungsanlagen. Die Brücken werden über einen Motor und über Vollgummiräder verfahren (Isolation gegenüber dem Erdpotential), der Schaltschrank mit der Steuerung wir über eine Zuleitung über eine motorbetriebene Kabeltrommel (Schleppkabel 12 x 2,5mm²) mit integrierten Schleifringen versorgt. Es wird also nur der PE der Zuleitung, noch dazu über die Schleifringe, zur Brücke hochgeführt. Steckvorrichtungen sind dort auf den Brücken nicht vorhanden. Die Brücke kann aber (auch während des automatischen verfahrens) betreten werden, bzw. vom Schaltschrank auf der Brücke von Hand gefahren werden.
Der zuständige Betriebselektriker meinte, das es da eine Vorschrift geben würde, nach der ein RCD mit max. 30mA verhanden sein muss. Vielleicht kennt ja jemand die Problematik und kann mir die entsprechende VDE-Norm hier mitteilen.
Wie ein RCD hinterher zu realisieren ist, das ist noch eine ganz andere Geschichte... Thema Feuchtigkeit u.a. ...
Vielen Dank schon mal im voraus. Mfg Markus Müller