Stand der Technik oder Mängel

Hallo, wir beziehen demnächst ein neues Büro (kein Hochhaus). Derzeit werden dort Ausbauarbeiten durchgeführt. Mehrere Räume im Innenbereich erhalten eine zusätzliche Belüftung. Die Lüftungskanäle (ca 30/20 cm) sind im Deckenbereich durch Leichtbautrennwände ohne Brandschutzanforderung geführt. Parallel, d. h. direkt press am Lüftungskanal wurden NYM Leitungen verlegt. Auf die Frage an die Handwerker ob dies zulässig sei bekam ich folgende Antwort:

"Das hier sind keine Brandwände oder ähnliches, es sind ja auch keine Brandschutzklappen eingebaut, die Verlegeung der Leitungen durch den gleichen Durchbruch ist zulässig - und Stand der Technik."

Ist das so richtig? Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften, bzw. wo kann ich nachlesen das diese Ausführung in Ordnung ist?

Danke für die Hilfe!?

MfG Hubert

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Hubert Rommerskirchen
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Wenn dem so ist und es wirklich der gleiche Brandabschnitt ist ist, hat der Handwerker Recht.

Gruß Christoph

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Christoph Hensel

Ja ansonsten müssten auch Brandschutztüren zwischen den Brandabschnitten eingebaut sein !

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Jens Orf

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