Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden

Hallo NG!

Vor ca. 3 Wochen gab es in der Wohnung meiner Eltern einen Küchenbrand. Die Versicherung wurde informiert und am Schadenstag kam ein Schadenregulierer der Versicherung. Wie sollten Maler, Elektriker u.a. Handerker bestellen, Kostenvoranschläge einholen und diese einreichen. Das haben wir auch getan. Nun wird der Kostenvoranschlag des Elektrikers für zu Hoch eingestuft. Ein vereidigter und unabhängiger Sachverständiger wurde hinzugezogen. Da in der betroffenen Wohnung nur alte Leitungen gibt die zum Teil noch mit Baumwolle umwickelt ist (wie es vor Jahrzehnten mal üblich war). Der Elektriker übernimmt keine Verantwortung nur die zerstörte Elektrik an die veraltete anzuschließen, zumal dies wohl auch rechtlich nicht ganz korrekt wäre. Die Versicherung und der Sachverständige allerdings wollen nur den Schaden der direkt vom Brand betroffenen Elektrik zahlen. Allerdings wäre diese auch bereit 50 % des Kostenvoranschlages zu übernehmen, aber nicht mehr. Wir sind allerdings der Auffassung, wäre dieser Brand nicht geschehen und hätte Teile der Elektrik zerstört, läge ja derzeit und wahrscheinlich in naher Zukunft auch kein Anlaß an der Elektrik auszubessern oder zu erneuern. Durch den Brandschaden ist es jetzt aber notwendig und steht somit für uns im direkten Zusammenhang. Wir haben zwar schon rechtliche Hilfe in Anspruch genommen, möchte mich hier an dieser Stelle aber alternativ sowohl über die rechtliche, die Versicherungstechnische Seite informieren. Nicht zuletzt interessieren mich auch die Meinungen aus der Ecke der Elektrotechnik (hoffe das ist da nicht zu sehr off topik).

- Wie sieht dazu die Rechtslage aus?

- Lohnt es sich einen 2. Sachverständigen hinzuzuziehen.

- Was muß die Versicherung zahlen und was nicht? Und was fällt alles in den Graubereich das Ermessens der Versicherung?

- Gibt es in der Rechtssprechung Präzedenzfall den man anführen kann?

- Ansonsten gerne auch Internetadressen, wo man sich über ein allgemeines Verhalten oder Vorgehensweisen in Versicherungsfällen informieren kann. Auch für Laien verständlich!

- Gerne auch sonstige Tipps, aber bitte nicht den Kern (s.o.) vergessen.

Schon mal vielen Dank für die Hilfe

Mit freundlichen Grüßen. O. Winkelmann

Reply to
O. Winkelmann
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Du wirst gestellt wie vor dem Versicherungsfall/Brand (= veraltete Anlage). Da das aber schlecht geht, hast Du ein Problem.

Wenn Du ein Auto hast mit einer zerbeulten Seitentür (die noch funktioniert) und Dir fährt erneut jemand in die Seitentür (die jetzt nicht mehr geht), dann wirst Du auch ein Problem haben, jemanden zu finden, der Dir eine zerbeulte Tür die Funktioniert einzubauen. Also wird Dir eine schöne ganze Tür eingebaut und Du bleibst auf einen Teil der Kosten sitzen.

Glaub nicht

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Steffen Braun

"O. Winkelmann" schrieb:

Hallo User,

Er darf wohl diese Art von "Verdrahtung" nicht mehr anbringen / erneuern.

Auch korrekt. Nur dieser muß "wiederbeschafft" werden. (Nicht der Schaden, aber die Wiederherstellung).

Darum geht es nicht. Die Versicherung zeigt sich mit 50% Übernahme recht kulant. Die alten Leitungen dürfen (vermutlich) nicht mehr verlegt werden und die gesamte neue Elektrik bedeutet eine Verbesserung. Anspruch auf Verbesserung hast Du nicht. Auch muß nur ersetzt werden was kaputt ist. Deshalb ist Deine Logik etwas zu weitreichend.

S.o. Einen Wiederbeschaffungswert (der wird bei Hausrat bezahlt) wird angenommen, spielt aber nur in der Geldsumme eine Rolle, da diese Leitungen nicht mehr wiederbeschafft (verbaut) werden dürfen (das darf ich wohl annehmen, sonst würde sich der Elektriker nicht weigern).

Schwierig.

Eher nicht.

Die Hausrat zahlt den Wiederbeschaffungswert, die Haftpflicht den Zeitwert. Wenn eine Ware nicht wiederbeschafft werden kann, wie bei Dir, wird der damalige Wert bei Entstehung der Sache, mehr oder weniger (dafür gibt es Tabellen) hochgerechnet. Das dürften die 50% des Vorkostenanschlags sein.

Irgendwo sicher.

Verbraucherzentrale. Aber erwarte nicht zuviel von denen. Oftmals wollen sie sich bei ihren Kunden auch "lieb Kind" machen. Den Prozess wirst auf Dein Risiko führen müssen.

IANAL.

Grüße Christian

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Christian Abraham

"O. Winkelmann" schrieb im Newsbeitrag news:40464c7a$0$12929$ snipped-for-privacy@newsread2.arcor-online.net...

Moin, diese Leitungen sind mindestens 50 Jahre alt, wahrscheinlich noch älter. Diese Anlagen besitzen Bestandsschutz, mussten und müssen nicht ausgewechselt werden. Nur, sobald Änderungen und/oder Reparaturen an der Anlage vorgenommen werden, dürfen diese Arbeiten nur nach dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt werden. Wenn bei Eurem Brand nur die Küche betroffen sein sollte, dann würde es langen, nur die Küche komplett neu zu verkabeln. Die Zuleitungen zur Küche müssen direkt vom Sicherungskasten aus beginnen. Der Rest der Anlage hat Bestandsschutz. Leider wurde früher kreuz und quer durch die Wohnung verdrahtet, was weitere Probleme nach sich zieht. Es kann z.B. sein, dass weitere Räume von der Küche aus versorgt wurden. Diese Räume könnten auch jetzt wieder von der Küche aus versorgt werden, nur ist das nicht die eleganteste Lösung. Ein weiteres Problem: Die alten Leitungen müssten an die neuen mit angeschlossen werden. Diese alten Leitungen haben die Angewohnheit, dass sie solange funktionieren, bis man sie anfasst. Da zerbröselt die Isolierung, die Adern liegen blank. Höchste Kurzschluss- bzw Brandgefahr. Also sollten auch die Räume, die vorher von der Küche aus versorgt wurden, neu verkabelt werden.

In Eurem eigenen Interesse solltet Ihr die komplette E-Anlage in der Wohnung ersetzen lassen, unabhängig davon, wieviel die Versicherung zahlt. Ich kann den Elektriker verstehen, dass er keine Verantwortung für eine alte Anlage übernehmen will. Das Risiko für einen Defekt ist einfach zu gross. Beim nächsten Schadensfall wird er erstmal herangezogen. Eine Erneuerung der E-Anlage nach einem bestimmten Zeitraum sollte in der Planung genauso vorgesehen werden, wie die Erneuerung der Heizung alle paar Jahrzehnte. Wenn die Versicherung schon 50% der Kosten übernehmen will, dann ist doch schon fast alles klar. Ich weiss nicht wie gross die Wohnung ist und wie hoch der Kostenvoranschlag war, aber bei 50% müsstet Ihr vielleicht noch 2000,-Euro drauflegen und Ihr habt eine vernünftige und sichere E-Anlage.

Jörg

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Jörg Leppin

O. Winkelmann verlautbarte zum Themenkomplex Uneinigkeit über Elektroinstallationen nach einem Brandschaden:

Was war eigentlich die Brandursache?

Vielleicht solltet ihr froh sein, dass die Versicherung keinen umgekehrten Zusammenhang vermutet.

Michael Kauffmann

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Michael Kauffmann

Das ist ein interessantes Detail. IMHO kann ein Elektriker sich nicht aussuchen, wofür er Verantwortung übernimmt und wofür nicht. Deshalb sollte er sollte er entweder für seine Arbeit voll verantwortlich sein, oder den Auftrag ablehnen.

Oder sehe ich das falsch?

Ansonsten will ich allen anderen zustimmen: Laß alles neu machen!

Thiemo

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Thiemo Stadtler

O. Winkelmann schrieb:

Hallo,

betrachten wir es aus einem anderen Blickwinkel. Nehmen wir an es g=E4be eine zweite Wohnung gleichen Alters, in der aber =

vor einigen Jahren die gesamte Elektroinstallation erneuert wurde. Nun nehmen wir weiter auch dort einen K=FCchenbrand an. Die Versicherung bezahlt die Erneuerung der Installation in der K=FCche. Nun erf=E4hrt aber der Eigent=FCmer dieser Wohnung von eurem Fall und wil= l=20 daraufhin auch noch die Kosten f=FCr die fr=FChere Erneuerung in der=20 gesamten Wohnung erstattet haben. Haltet ihr diese Forderung f=FCr=20 berechtigt? Wenn nein, warum soll dann eure Forderung berechtigt sein?

Das die Installation in der gesamten Wohnung v=F6llig =FCberaltert war un= d=20 nur noch vern=FCnftigerweise komplett erneuert werden sollte liegt nicht =

in der Verantwortung der Versicherung, warum soll sie dann daf=FCr zahlen= ? H=E4ttet ihr vorher diese Erneuerung durchf=FChren lassen sowie regelm=E4= ssig=20 einen "E-Check" machen lassen, dann h=E4ttet ihr bei einigen=20 Brandversicherungen daf=FCr Pr=E4mienrabatte bekommen, wegen des=20 verringerten Brandrisikos.

Es geht ja schliesslich um eine Versicherung gegen Brandschaden, aber=20 nicht um eine Versicherung gegen =DCberalterung der elektrischen Installa= tion.

Bye

Reply to
Uwe Hercksen

"O. Winkelmann" schrieb im Newsbeitrag = news:40464c7a$0$12929$ snipped-for-privacy@newsread2.arcor-online.net...

Leider bezahlen die Versicherer immer nur die direkten Sch=E4den weshalb = betroffene immer dazu raten das Auto/Wohnung ausbrennen zu lassen. Da = gibt es Ersatz aber mit Wasser in der Autoelektronik weil diese nur = repariert wurde f=E4hrt es sich halt schlecht.

Mu=DFt Du halt selbst zahlen und beurteilen.

--=20 Gr=FC=DFe aus dem Rheinland von Christian Ke=DFler

Reply to
Chr. Keßler

Chr. Ke=DFler schrieb:

Hallo,

eine =FCberalterte und nur noch komplett erneuerbare Elektroinstallation =

in der Wohnung kann man aber nicht als indirekten Schaden bezeichnen. Der Zustand bestand genauso vor dem Brand schon.

Bye

Reply to
Uwe Hercksen

es gibt Möglichkeiten ,alt und neu im Rahmen der Vorschriften zu verbinden, zB bis Abzweigdose alt zweiadrig Schutz- un Neutralleiter zusammengefaßt, die neue Leitung ab Abzeigdose dreiadrig. Da sollte man zB Fachbeiträge in diverse Büchern usw lesen usw

Eine ggf große Hürde :die alten Leitungen müssen zB die Isolationsmessung bestehen etc etc

Die Versicherung und der Sachverständige allerdings

nur weil die Gelegenheit günstig ist ?

Beispiel in der Altanlage ist eine Steckdose defekt, wird die getauscht oder werden die Wände aufgestemmt ?

MfG

Reply to
Bernd Löffler

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