Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Elektrofachleute hier, welche sich auch in den DIN Normen zu Hause fühlen. Hab vor etlichen Jahren selbst mal Elektriker gelernt, bin aber aus dem Job schon lange raus und somit weiß Gott nicht kompetent.
Es geht um die Verlegung von flexibler Kunstoffschlauchleitung, in diesem Fall speziell als Stromanschluß für drei EDV-Datenschränke. Ich habe mal als Lehrling gelernt, solche Leitung wird nur in Ausnahmenfällen fest verlegt (z. B. auf Schiffen und Maschinen, halt überall wo Bewegung ist). Man hat dort die Datenschränke direkt an der Unterverteilung (Fußkontakt Sicherung) mit besagter Leitung (1,5mm2) angeschlossen. Die Leitung liegt in einem nicht zugänglichen Zwischenboden in Kunstoffrohren. An den Anschlüssen wurden Aderendhülsen verwendet. Im Schrank endet das Ganze dann in einer fest angeschlossenen und festmontierten Doppel- Aufputzsteckdose.
Meines Erachtens ist das alles nicht so wirklich zulässig, ich kann es aber leider nicht stichhaltig genug begründen. Aus meiner Sicht vibriert und bewegt sich an Datenschränken (sind nichtmal Lüfter drin) nichts. Die Dinger sind fest am Boden verschraubt. Flexible Leitung ist doch eben für flexible Verlegung, oder? Witziger Weise wurden die Schränke mit 10mm2 massiv Kupfer geerdet.
Kann mir jemand ein stichhaltiges Statment geben, eventl. irre ich ja gewaltig. Schön wäre auch ein Verweis auf auf einen Gesetzestext.
Vielen Dank und Gruß aus Kiel
Volker Seibert