Prozentrechnung

Hallo zusammen!

Ich habe ein Verständnisproblem bei der Prozentrechnung!

Ein Beispiel: In einer Zwiebackpackung sind 20 Scheiben drin. Wenn nun jemand jeden Morgen 2 davon isst, so sagt man doch, dass dieser jemand 10 % davon isst; und zwar JEDEN Tag.

Jetzt könnte ein Erziehungsberechtigter seinen Sohn, der gerade %-Rechnen hat, testen und ihn am zweiten/x-ten Tag fragen: "Wieviel % vom REST isst du heute?"

Und bei _dieser_Vorgabe_ kommt keine _lineare_Funktion_ mehr heraus!

So, das war die Hinführung! Beim EEG (= Erneuerbare-Energien- Gesetz) steht:

Zitat-Anfang EEG § 8 Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie ... (5) Die Mindestvergütungen werden beginnend mit dem 1. Januar 2005 jährlich für jeweils ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils 5 vom Hundert gesenkt; der Betrag der Vergütung ist auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden. Zitat-Ende

Und nun meine Frage: Was meint § 8, Abs. 5 EEG?

**************************

  1. Dass jedes Jahr der selbe Betrag vom Vorjahr abgezogen wird! oder

  1. dass der Bezug nicht der Ausgangssatz ist, sondern der Vorjahreswert? (Und damit jedes Jahr _weniger_ vom Vorjahr abgezogen wird!)
Übrigens: Hier geht es nicht um die (meist über) 20- jährige Bezahlung, sondern um die Festsetzung der Vergütung von 1 kWh in EUR! (Die ja dann die nächsten ca. 20 Jahre gleich bleibt!)

Interessanterweise findet man überall, z.Bsp. in Wikip. die zweite Variante!

Zitat-Anfang Die Mindestvergütung beträgt für Solarstroman- lagen, die im Jahr 2008 [3] [2007/2006/2005/2004] installiert werden:

generell, z. B. auf Freiflächen,

35,49 [37,96/40,6/43,4/45,7] Cent pro **************************** eingespeister Kilowattstunde (kWh), .... Zitat-Ende

Dem Gesetzgeber kann es letztendlich wurscht sein, ob so oder so gerechnet wird, da er ja so wie so nichts zahlt, sondern der "Strom"- Konsument. Aber ist es nicht ein Armutszeugnis für ihn, ein Gesetz zumachen, was NICHT ein- deutig ist?

cu Helmut

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Helmut Wuensch
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Bei mir steht im § 8 Abs. 5 EEG (Vergütung für Strom aus Biomasse):

5) Die Mindestvergütungen nach Absatz 1 werden beginnend mit dem 1. Januar 2005 jährlich jeweils für ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils 1,5 Prozent des für die im Vorjahr neu in Betrieb genommenen Anlagen maßgeblichen Wertes gesenkt und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Vergütung für Strom aus Solarenergie ist § 11:

(5) Die Mindestvergütungen nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 werden beginnend mit dem 1. Januar 2005 jährlich jeweils für nach diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils 5 Prozent des für die im Vorjahr neu in Betrieb genommenen Anlagen maßgeblichen Wertes gesenkt und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Beginnend mit dem 1. Januar 2006 erhöht sich der nach Satz 1 maßgebliche Prozentsatz für Anlagen nach Absatz 1 auf 6,5 Prozent.

Die Formulierung ist doch eindeutig.

Aber wers nicht versteht, hier schon vom BMU fertig berechnet:

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piddiw

Hi piddiw,

danke für Deine Antwort!

Ich hatte leider die ALTE Ausführung von 2000! ...

**********************************************
******************************

Wie man sieht, ist der Gesetzgeber doch imstande, die eigenen Fehler nicht zweimal zu machen!

DIESE schon!

Es hatte nichts mit VERSTEHEN zu tun, sondern mit einer gesetzlich fixierten MEHRdeutigkeit! (Die Dir offensichtlich auch entgangen ist. Die aber bei der aktuellen Ausgabe nicht mehr besteht; denn jetzt ist das Gesetz EINdeutig!:))

cu Helmut

PS: Wie konntest Du den PDF-Text aus der "Nur-Lese-Version" extrahieren? (Vielleicht könntest Du mir den Profi-Trick verraten!:))

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Helmut Wuensch
*Helmut Wuensch* wrote on Sun, 08-03-16 15:30:

Für mich war es auch die erste. Wenn ich einen Preis um n % senke, dann sind, wenn nicht sehr ausdrücklich etwas anderes gesagt ist, n % des vor der Senkung gültigen Preises gemeint und nicht n % vom Preis, der zu Zeit meines Urgroßvaters mal galt.

Reply to
Axel Berger

Hi piddiw!

piddiw schrieb:

Ich hatte den Gesetzestext leider nur als PDF-Text in der "Nur-Lese-Version" gefunden. In der Zwischenzeit jedoch auch als solchen, der sich kopieren lässt.

Nochmals danke!

cu Helmut

Reply to
Helmut Wuensch

Hier mag das Mißverständnis liegen: Wenn ich von jemandem höre, daß er jeden Tag 10% des Zwiebacks isst, dann gehe ich davon aus, daß diese 10% jeden Tag neu berechnet werden. Bei der Bank mit Zinsen fürs Sparbuch ist es doch genauso. Dort steht doch auch, 5% pro Jahr und es ist klar, daß diese 5% für das aktuell vorhandene Geld bezahlt werden und nicht einmal festgelegt werden und jedes Jahr dazuaddiert werden.

Ich finde diese Formulierung eindeutig, da sie durchaus meinem normalen Verständnis der Zinsrechnung entspricht.

Viele Grüße Andreas Demant

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Andreas Demant

Alle Gesetzestexte sind auch in html

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vom BMJ) verfügbar.

Viele grüße Andreas Demant

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Andreas Demant

Helmut Wuensch schrieb:

Nein, denn er ist jeden tag zwei Scheiben und damit am ersten Tag isst er 10,0 Prozent, am zweiten Tag isst er 11,1 Prozent, am dritten Tag isst er 12,5 Prozent, am vierten Tag isst er 14,3 Prozent, am fünften Tag isst er 16,7 Prozent ...

oder er isst an jedem Tag 10,0 Prozent, aber dann hat er ewig daran zu knabbern, weil die Portionen täglich kleiner werden

...

letzteres

logisch, die erste Variante ist mathematisch falsch

Wer sich hier ein Zeugnis geistiger Armut ausstellt mag jeder selbst entscheiden.

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Rolf Sonofthies

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