Hallo zusammen!
Ich habe ein Verständnisproblem bei der Prozentrechnung!
Ein Beispiel: In einer Zwiebackpackung sind 20 Scheiben drin. Wenn nun jemand jeden Morgen 2 davon isst, so sagt man doch, dass dieser jemand 10 % davon isst; und zwar JEDEN Tag.
Jetzt könnte ein Erziehungsberechtigter seinen Sohn, der gerade %-Rechnen hat, testen und ihn am zweiten/x-ten Tag fragen: "Wieviel % vom REST isst du heute?"
Und bei _dieser_Vorgabe_ kommt keine _lineare_Funktion_ mehr heraus!
So, das war die Hinführung! Beim EEG (= Erneuerbare-Energien- Gesetz) steht:
Zitat-Anfang EEG § 8 Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie ... (5) Die Mindestvergütungen werden beginnend mit dem 1. Januar 2005 jährlich für jeweils ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils 5 vom Hundert gesenkt; der Betrag der Vergütung ist auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden. Zitat-Ende
Und nun meine Frage: Was meint § 8, Abs. 5 EEG?
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- Dass jedes Jahr der selbe Betrag vom Vorjahr abgezogen wird! oder
- dass der Bezug nicht der Ausgangssatz ist, sondern der Vorjahreswert? (Und damit jedes Jahr _weniger_ vom Vorjahr abgezogen wird!)
Interessanterweise findet man überall, z.Bsp. in Wikip. die zweite Variante!
Zitat-Anfang Die Mindestvergütung beträgt für Solarstroman- lagen, die im Jahr 2008 [3] [2007/2006/2005/2004] installiert werden:
generell, z. B. auf Freiflächen,
35,49 [37,96/40,6/43,4/45,7] Cent pro **************************** eingespeister Kilowattstunde (kWh), .... Zitat-EndeDem Gesetzgeber kann es letztendlich wurscht sein, ob so oder so gerechnet wird, da er ja so wie so nichts zahlt, sondern der "Strom"- Konsument. Aber ist es nicht ein Armutszeugnis für ihn, ein Gesetz zumachen, was NICHT ein- deutig ist?
cu Helmut