Sicherheitsmangel oder nicht?

Hallo!

Eine Welle mit DM 80mm dreht sich mit 40 upm und steht ca. 10mm aus einem Flanschlager heraus. Die Welle ist stirnseitig glatt ohne Aufbauten.

Liegt hier ein Sicherheitsmangel vor, der einer Abdeckung gegen Hingreifen notwendig macht?

Meiner Meinung nach kann man sich nicht verletzen, da keine Gefahr des Einzwickens oder Hängenbleibens besteht.

freundliche grüße, HC

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Hans-Christian Grosz
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Nachtrag - Man sollte nicht vor dem ersten Kaffee posten:

Der Bereich hinter dem Flanschlager ist nicht zugänglich. Die problematische Situation betrifft lediglich den Wellenstummel und je nach Lagerbauweise frei liegenden Innenring des Lagers, der sich ebenfalls mitdreht.

HC

Hans-Christian Grosz wrote:

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Hans-Christian Grosz

Sind Sie Hersteller oder Betreiber? Ist es eine Altmaschine (BJ vor 1994) oder die EU-Maschinenrichtlinie anzuwenden?

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Dieter

Bitte aus Sicht von Hersteller als auch Betreiber beurteilen.

Es handelt sich um eine neue Maschine, d.h. nach Maschinenrichtlinie.

HC

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Hans-Christian Grosz

Das lässt sich nicht so pauschal beurteilen.

Gemäß Anhang I, Ziff. 1.3.7 Maschinenrichtlinie müssen bewegte Teile so abgesichert sein, das "jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, aussgeschlossen wird".

Glatte Wellenenden ohne Einzugs- und Fangstellen sind nicht unbedingt gefährlich bzw. stellen nicht unbedingt eine Gefahrstelle dar.

Im Rahmen der Risikoanalyse muss man hier u.a. neben der konstruktiven Gestaltung unter Berücksichtigung des Nutzerkreise (z.B. Laien, Kinder, geschulte Arbeitnehmer...) und der Wahrscheinlichkeit des Aufenthalts einer Personen im 'Gefahrenbereich' (z.B. im Arbeitsbereich des Bedieners, im Wartungsbereich)das Risiko, ob ein Fang möglich ist oder nicht, bewerten. Z.B. kann eine schnell drehende Welle, an der sich fest anhaftende Verschmutzungen befinden , durchaus Kleidungsstücke mitnehmen.

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Dieter

Hans-Christian Grosz schrieb:

Hallo,

vor Jahrzehnten las ich mal in einer medizinischen Zeitschrift einen=20 Beitrag =FCber eine Mitarbeiterin einer Eisdiele deren lange Haarpracht=20 sich um eine Eisr=FChrmaschine gewickelt hatte, die Kopfhaut wurde dabei =

abgetrennt. Sie kam leider in die falsche Klinik wo man versucht hat die =

Kopfhaut wieder anzun=E4hen, aber ohne die Blutgef=E4sse wieder=20 mikrochirurgisch zu verbinden. Es kam wie es kommen musste, die Kopfhaut =

starb ab und eine geeignete Fachklinik musste eine neue Kopfhaut aus=20 Bauchhaut rekonstruieren. W=E4re sie gleich dorthin gebracht worden, die =

Replantation der Kopfhaut mit den Haarwurzeln h=E4tte gelingen k=F6nnen.

Die Eisr=FChrmaschine lief wohl nicht sehr hochtourig, vielleicht 100 ode= r=20

200 Upm, nur war die freie Welle l=E4nger.

Bye

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Uwe Hercksen

Hans-Christian Grosz verfasste am 13.10.2006 08:37:

Ich würde auch mal über die Gefahr des Scheuerns an angelehnten Teilen nachdenken -> Sachbeschädigung, Schmorbrand.

Joachim

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Joachim Schmid

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