Nachtrag - Man sollte nicht vor dem ersten Kaffee posten:
Der Bereich hinter dem Flanschlager ist nicht zugänglich. Die problematische Situation betrifft lediglich den Wellenstummel und je nach Lagerbauweise frei liegenden Innenring des Lagers, der sich ebenfalls mitdreht.
Gemäß Anhang I, Ziff. 1.3.7 Maschinenrichtlinie müssen bewegte Teile so abgesichert sein, das "jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, aussgeschlossen wird".
Glatte Wellenenden ohne Einzugs- und Fangstellen sind nicht unbedingt gefährlich bzw. stellen nicht unbedingt eine Gefahrstelle dar.
Im Rahmen der Risikoanalyse muss man hier u.a. neben der konstruktiven Gestaltung unter Berücksichtigung des Nutzerkreise (z.B. Laien, Kinder, geschulte Arbeitnehmer...) und der Wahrscheinlichkeit des Aufenthalts einer Personen im 'Gefahrenbereich' (z.B. im Arbeitsbereich des Bedieners, im Wartungsbereich)das Risiko, ob ein Fang möglich ist oder nicht, bewerten. Z.B. kann eine schnell drehende Welle, an der sich fest anhaftende Verschmutzungen befinden , durchaus Kleidungsstücke mitnehmen.
vor Jahrzehnten las ich mal in einer medizinischen Zeitschrift einen=20 Beitrag =FCber eine Mitarbeiterin einer Eisdiele deren lange Haarpracht=20 sich um eine Eisr=FChrmaschine gewickelt hatte, die Kopfhaut wurde dabei =
abgetrennt. Sie kam leider in die falsche Klinik wo man versucht hat die =
Kopfhaut wieder anzun=E4hen, aber ohne die Blutgef=E4sse wieder=20 mikrochirurgisch zu verbinden. Es kam wie es kommen musste, die Kopfhaut =
starb ab und eine geeignete Fachklinik musste eine neue Kopfhaut aus=20 Bauchhaut rekonstruieren. W=E4re sie gleich dorthin gebracht worden, die =
Replantation der Kopfhaut mit den Haarwurzeln h=E4tte gelingen k=F6nnen.
Die Eisr=FChrmaschine lief wohl nicht sehr hochtourig, vielleicht 100 ode= r=20
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