"Rainer Wahl" schrieb im Newsbeitrag
Du sagt es selbst ... in Ihren Grenzen. Anforderungen an die Restwelligkeit ist leider bei kaum Ladegeräten angegeben. Schulze schreibt z.B. nur, dass das NT für getakte Lasten geeignet sein muß. Bei guten NT ist dies aber angegeben. Z.B.
Aber meist muß man gar nicht beim Lader suchen. Da sind Eisenbahntrafos, Labtopnetzteile, PC-Netzteile oder gammel Autobatterien mit aktiven Autobattlader im Einsatz. Und was steht bei denen idR dabei. Nur bestimmungsgemäßer Gebrauch, nichts anderes Anschließen usw.
Man kann viel "erwarten". Erwartungshaltung ist aber nichts gutes. Und nur weil die 40PS Blechdose eine Abschleppöse hat, sollte man damit nicht erwaten ein Sattelzug oder Panzer ziehen zu können.
Anleitungen kann/muß man sich als Importeur selber schreiben. Aber auch in weit verbreiteten Versionen steht eben z.B.:
"Verwenden Sie als Energiequelle nur eine hochbelastbare 12V Spannungsquelle" oder an andere Stelle "Wegen der hohen Ladeleistung ... kommt als Energiequelle nur eine intakte hochkapazitive Autobatterie bzw. ein extrem leistungsfähiges Netzgerät mit einer Dauerleistung von min 750 W am Ausgang in Frage".
Das kommt eben bei raus, wenn man einfach nur was ins Deutsche übersetzt. Die 12V sagen schon aus, wie viel Sachkompetenz da dran sitzt.
Im englischen steht noch: "Damage due to ... inappropriate power supply (automotive battery charger, etc) ... are specifically NOT covered by warranty."
Manche Sachen darf man aber gar nicht rein schreiben, da es so tolle Gesetzte und die lieben Abmahnungen gibt.
Ich sach es mal so. In anderen Teilen der Welt wird man noch belohnt wenn man mitdekt oder etwas Sachverstand hat. Hier geht es schon lange in die Richtung sich an dem dümmsten zu orientieren und dem Handel die Nachteile aufzulasten der wiederum zwangsläufig versuchen muß es auf alle umzulegen.