Anschluß in Metallgerätehaus

In ein Gartengerätehaus vollständig aus Metall soll ein Elektroanschluß verlegt werden werden (Licht, Steckdose). Es soll sich um eine Weiterführung einer Leitung aus angrenzender Garage handeln.

a) ist das erlaubt (wegen Volmetallausführung des Gerätehauses) und b) welche besonderen Vorschriften sind ggf. zu beachten?

Danke für euere Hilfe.

Wolfgang

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Wolfgang Fieg
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Wüsste nicht, warum das nicht erlaubt sein sollte.

Stromkreis muss durch FI (RCD) gesichert sein. Gilt aber mittlerweile für alle neu angebrachten Steckdosen.

Ich würde das Gerätehaus erden. Potentialausgleich schadet nie. Nicht nur wegen der anstehenden Elektroinstallation. Eine anständige Erdung verhindert auch den unwahrscheinlichen Fall, dass die Bude unter Strom steht.

Gruß

Manuel

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Manuel Reimer

Einverstanden, auch wenn es wahrscheinlich keine Vorschrift ist. Perfekt wäre ein Banderder rings um das Häuschen herum, zur Potentialsteuerung.

Erwägenswert wäre, PE ebenfalls mit dem Häuschen zu verbinden. Wenn das allerdings dann der einzige Erder der Anlage ist, sollte vielleicht doch der PE-Querschnitt nicht zu klein sein.

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Werner Holtfreter

Oder, falls m=F6glich, eine extra Leitung zur Potentialausgleichsschiene des Wohnhauses. Zur Vorbeugung von Sch=E4den durch Korrosion w=FCrde ich das Erdungskabel an zwei verschie- denen Stellen am Blechhaus anschliessen. Gruss Harald

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Harald Wilhelms

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