Aussenantenne und Blitz

Hallo,

Wir möchten eine WiFi Verbindung zwischen zwei Gebäuden aufbauen und Aussenantennen einsetzen. Die Lüftdistanz beträgt 80m.

Bei einem der Gebäuden wird die Antenne im Unteren Bereich einer bereits vorhandener ~4m Langer Mast befestigt. Dieser Mast ist fachmännisch gegen Blitzschlag abgesichert. Das andere Gebäude ist etwa 1m niedriger, hat einen Flachdach, keinen Mast und ein paar Lüftungsrohre. Dort möchten wir ein Sonnenschirm Unterteil mit ~1m Rohr aufstellen und die Antenne dran festmachen. Dabei bleibt das ganze Gebilde etwas niedriger als die daneben stehenden Lüftungsrohre.

Meine Frage: Wie heikel wäre die Installation der zweiten Antenne mit Hinblick auf Blitz? Besteht bei einer solchen Nähe zur Mast und Lüftungsröhren überhaupt ein Risiko, dass ein Blitz direkt in die Antenne einschlägt?

Was könnte bei einem "beinahe Treffer" passieren? Wäre es möglich, dass die Überspannung nicht nur das AP sondern auch andere Geräte, z.B den Switch an das AP angeschlossen ist oder sogar mehr zerstört?

Grüss

Kirill

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Kirill Ponazdyr
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Hallo Kirill

"Kirill Ponazdyr" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@4ax.com...

wenn dies in deutschland geschehen soll und Grundstücksübergreifend ist hat da die RegTP noch ein wörtchen mitzureden. Ein Antrag muss gestellt werden.

sind diese aus metall? und dann nicht geerdet oder heirfur ein Blitzschutz aufgebaut? dies sollte meiner meinung nach schnellstens nachgeholt werden. es soltle keieng ebäude geben auf denen es keine BLitzschutzanlage gibt.

diese "Mast"-Konstruktion für die WiFi Antenne scheint mir doch etwas unprofessionell und undstabil bei heftigen Windböhen oder stürmen. Es gibt für Sateltittenschüsseln Ständer die man auf eine ebene FLäche stellen kann und mit Wachbetonplatten beschweren muss. Diese Konstruktion könnte besser geeignet sein.

stehenden Lüftungsrohre.

angenommen die lüftungsrohre wären in den Blitzschutz eingebunden müsste man berechnen ob der neue "mast" im Schatten der vorhandenen Fangstangen der Lüftungsrohre steht. Selbst dann sollte der Mast definitiv geerdet oder durch eine Trennfunkenstrecke mit dem restlichen blitzschutzsystem "geerdet" sein.

die Näherung zu anderen Metallenen aufbauten muss beachtet werden. Der BLtiz kann sozusagen wenn es eine Näherung gibt auch überspringen.

leider kommt jetzt eine etwas laienhafte darstellung, ich denke aber das diese richtig ist. Ich bitte um Korrektur wenn nicht! wie das nunmal mit blitzen ist: Diese wollen sich erden. Wenn zwischen Himmel und Erdboden eben ein Haus steht kann es sein, das der Blitz eben diesen """umweg""" macht und solange "wütet" bis er sich entladen hat. dies passiert im besten fall über die intakte und fachmännisch ausgeführte Blitzschutzanlage (Achtung: Immer wider gibt es neue vorschriften die bei einer Änderung des bestehendes Blitzschutzsystems beachtet werden müssen). ich schlechtesten fall entläd sich der blitz über die hausinstallation und elektrischen leitungen (stromleitungen, netzwerk, telefon, antennen/sat-leitungen (aber hierfür gibt es den sogenannten überspannungsschutz)).

gruß Christian

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Christian H.

Am 06/05/2005 01:34 PM gab Christian H. folgendes von sich::

Kann man das verifizieren? Glaube nämlich, das wenn die Sendeleistung nicht erhöht wird, dies keine Rolle spielt.

ci

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Carsten Ihlo

Die Zeiten sind vorbei, siehe

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Gruß Willi

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Willi Marquart

Das Postmonopol ist schon vor langer Zeit weitgehend gestorben.

Der Duden existiert.

Lars

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Lars Mueller

Nein, es ist in der Schweiz.

Ja, alles Metall und sehr professionel Abgesichert. Neubau.

Daran dachten wir auch schon, aber wir haben hier ein ständer für Gewerbeschirme, das ding ist so schwer, dass kann eine Person kaum halten, ich denke daher, dass es kaum sich bewegen wird.

ACK

Das dachte ich mir auch

Grüss

Kirill

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Kirill Ponazdyr

Irrtum, wenn eine Richtfunkstrecke =FCber =F6ffentliche Fl=E4chen geht,=

dann muss diese angemeldet werden; eine Genehmigung ist aber in der Tat nicht mehr erforderlich. Ebenfalls m=F6glich ist der Aufbau einer WiFi basierenden Richtfunkstrecke, die die 100mW Grenze =FCberschreitet, allerdings ist hierzu wirklich eine Genehmigung erforderlich.

Wolfgang Draxinger

--=20

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Wolfgang Draxinger

Flasch, das stand in der Verfügung 154/1999, aber wer lesen kann ...

Die Amtsblattverfügung Nr. 154/1999 ?Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für Funkanlagen für die breitbandige Datenübertragung im Frequenzbereich 2400 ? 2483,5 MHz (RLAN - Funkanlagen)?, veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) Nr. 22/99 vom 01.12.99, S. 3765, wird aufgehoben .

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Willi Marquart

Oha, das sind ja gute "Neu"igkeiten :-)

Wolfgang Draxinger

--=20

Reply to
Wolfgang Draxinger

Kirill Ponazdyr wrote in news: snipped-for-privacy@4ax.com:

[...]

Hier hat vor einem Jahr der Blitz in der Nähe eingeschlagen, wie nah genau weiss ich nicht. Die Ladung hat auf jeden Fall gereicht, um über ein den Keller querendes Ethernet-Kabel den Port am Laptop und den am Switch ins Nirvana zu jagen. Alle anderen Ports am Switch sind noch OK.

Seither stecke ich die Kabel bei schweren Gewittern ab...

Felix

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Felix Holdener

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