Beunruhigende Effekte am Sicherungskasten

Hallo Leute,

ich wollte gestern eigentlich nur eine Glühbirne im Keller austauschen, und bin dabei auf einen merkwürdigen Effekt gestoßen, den ich mir nicht erklären kann.

Kellerflur, zwei Leuchten mit Glühbirnen, 60 Watt (=> L1, L2) Keller, eine Leuchte mit Leuchtstoffröhre deren Starter schon arge Probleme hat (=> L3) Waschküche, eine Leuchte mit Glühbirne (=> L4)

L1 und L2 hängen an Sicherung S1 und an gleichem Lichtschalter. L3 und L4 hängen an Sicherung S2, unterschiedliche Lichtschalter.

L2 war defekt, leuchtete nicht obwohl L1 leuchtete. Ich hab die Glühbirne gewechselt, aber L2 leuchtete immer noch nicht. Habe S1 ein- und ausgeschaltet, keine Veränderung. Habe S2 ausgeschaltet, L2 zuckt kurz (so ein leicht orangefarbenes Glimmen). S1 und S2 mehrfach ein- und ausgeschaltet, Zucken an L2 tritt gelegentlich auf, möglicherweise abhängig von Leuchtdauer von L3; L4 war ebenfalls an. Dann habe ich S2 langsam umgeschaltet, ab Mittelposition leuchtete L2 (die an S1 hängt!). Seit dem funktionieren wieder alle Leuchten.

Ist mir irgendwie nicht ansatzweise geheuer! Warum hat S2 auf L2 eine Wirkung? Wie kann L1 ohne L2 leuchten? Wieso repariert sich das durch langsames Umschalten von S2?

Die Leitungen laufen ein Stück weit parallel zueinander, könnte das Zucken von L2 was mit Induktion zu tun haben?

Das Ganze wurde vom Elektriker verlegt, sonst hat keiner dran rumgefummelt. Kann ich mich jetzt zurücklehnen und sagen "geht jetzt", oder muß ich damit rechnen, daß demnächst irgendwo Kupfer verdampft?

Gruß, Felix

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Felix Opatz
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Da ich nicht weiß, wie die Verdrahtung genau aussieht, kann ich hier nur eine Vermutung äußern:

Der Neutralleiter von L2 ist direkt und unabhängig von L1 im Sicherungskasten angeklemmt und hat dort schlechten Kontakt. Durch das Betätigen der Sicherungen hast Du im Sicherungskasten Vibrationen erzeugt, die den Kontakt wieder einigermaßen hergestellt haben.

Ist jetzt aber Kristallkugellesen.

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Andreas Graebe

Felix Opatz schrieb am 17.10.2010 12:30:

...

*) ...

...

Sollte dieses je nach Vertrag VOB/BGB noch keine 4 bzw. 5 Jahre her sein: Gewährleistung - rufe dieses Elektriker.

Ist die Zeit verstrichen: Anlage überprüfen + reparieren lassen (Wiederholungsprüfung, nicht nur E-Check). Lass es dich Geld kosten, unterschreibe vorher eine klaren Auftrag, nach Ausführung solltest du auch wieder eine Gewährleistungszeit haben.

*) Laß die Leitungsschutzschalter mit prüfen.

"Spaßposting"?

Thomas

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Thomas Einzel

Thomas Einzel wrote: [...]

Ist gefühlte 2 bzw. geschätzte 3 Jahre her, aber definitiv weniger als 4 Jahre. Klingt also nach einem guten Plan.

[...]

Vermutlich versteht das jetzt mindestens einer von uns falsch. Mir geht es darum, daß mein Vater meint "Fein, funktioniert doch wieder, was hast Du denn?" und ich keine 230 V * 16 A mit Zufallskontakt im Keller haben will. Zumal ich im ersten Stock bei einem Hausbrand die schlechteren Karten habe. ;-)

Gruß, Felix

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Felix Opatz

Ich versuche es mal vorsichtig: die mehrfache Verwendung von "Glühbirne" in de.sci.ing.elektrotechnik mit der angedeuteten (Fahr)Lässigkeit "zurücklehnen und sagen "geht jetzt"" sind auch Indikatoren für nicht reale Fragen - mache wollen so nur auch Jux provozieren, das usenet ist leider (schon zu) voll von so etwas.

Bei dir scheint die Frage aber doch real gemeint zu sein, einen Ansatz (Gewährleistung) hast du ja nun.

Thomas

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Thomas Einzel

Am 17.10.2010 13:29, schrieb Thomas Einzel:

Bau 5 Jahre, Elektrik 2 Jahre oder mit Wartungsvertrag.

z.B.

-->

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"... beträgt die Gewährleistungszeit für maschinelle und elektrotechnische / elektrische Anlagen oder Teilen davon lediglich zwei Jahre."

Butzo

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Klaus Butzmann

Klaus Butzmann schrieb am 17.10.2010 17:37:

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für VOB-B §13 (4) 2, auf den den du dich offenbar beziehst:

"...Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Nummer 1 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist...."

Was auch immer beim OP im Vertrag vereinbart wurde, wissen wir beide nicht. Danke für deinen Anmerkung, es wird wohl oft nur 2 Jahre sein.

Thomas

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Thomas Einzel

Am 10/17/2010 12:30:01 PM schrieb Felix Opatz:

[...]

Warum sollte L1 nicht leuchten, wenn L2 defekt ist?

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Ferenc Staedter

Nach dem Austausch der Birne sah ich keinen Anlaß zum Defektsein mehr. Was sich ja später auch gezeigt hatte, je nach Definition von "defekt".

Gruß, Felix

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Felix Opatz

Thomas Einzel wrote: [...]

Verstehe. Ich lese d.s.i.e. erst seit heute, ich kenne eure lokalen Trollspezialitäten noch nicht. Aber was genau hat es mit der "Glühbirne" auf sich, habe ich einen Fauxpas begangen? Ich habe mir noch extra Mühe gegeben, von "Leuchte" und nicht von "Lampe" zu sprechen.

Ah ja. Google fördert "Glühlampe" zu Tage. Ihr stellt aber auch viele Fettnäpfchen für Umgangssprachler auf. :-/

Gruß, Felix

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Felix Opatz

Hallo, Felix,

Du meintest am 17.10.10:

Ich erlaube mir, immer noch Glühbirnen zu benutzen. Einige Techniker meinen, auch sprachnormend missionieren zu müssen - diesen Ehrgeiz teile ich nicht, ich halte ihn für sprachlich unsinnig.

Das gilt für Glühbirnen (im englischen Sprachraum werden keine Birnen benutzt, sondern Zwiebeln), die m.W. sehr selten mit Abriss- oder Bessemerbirnen verwechselt werden. Und das gilt auch für Schraubenzieher; in Schweden sind das Schraubenmeissel, mit sicherlich katastrophalen Folgen.

Ach ja: ich habe ein E-Technik-Studium mit Diplom abgeschlossen, und ich habe die Lehrberechtigung für Deutsch an Berufsschulen.

Ignorier einfach die Leute, die die Funktion von Sprache missverstanden haben.

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen

Am 17.10.2010 22:38, schrieb Helmut Hullen:

Und um die unsäglichen 30er Jahre -> des vergangenen Jahrhunderts

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Klaus Butzmann

Am 17.10.2010 22:38, schrieb Helmut Hullen:

Und ich vermag es nicht einzusehen, warum in de Namen aus dem angelsächsischen Sprachraum auf Englisch buchstabiert werden soll wenn es sich doch um Deutsche handelt? Wenn man hier in de schon so konsequent meint, sein zu müssen, dann doch bitte andere Sprachen nicht benachteiligen. Da wären dann zB Finnisch, Ungarisch und Japanisch usw. ;-)

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horst-d.winzler

Hallo, horst-d.winzler,

Du meintest am 18.10.10:

[...]

Und Plattdeutsch, und alemannisch!

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen

Klaus Butzmann schrieb am 18.10.2010 01:06:

Ich gebe noch einen Zollstock dazu.

Thomas

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Thomas Einzel

Hallo, Thomas,

Du meintest am 18.10.10:

In meinem Werkzeugkasten liegt auch noch ein Engländer ...

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen

Helmut Hullen schrieb am 18.10.2010 10:55:

...in meiner Werkstatt sind noch ein paar Franzosen.

Thomas

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Thomas Einzel

Es gibt auch noch den Franzosen:

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Norbert

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Norbert Hahn

Die heute =FCblichen Kompaktleuchstofflampen (Energiesparlampen ist eigentlich auch falsch) erinnern kaum noch an Birnen. Aber vielleicht k=F6nnten wir uns ja auf birnenf=F6rmige Lampen mit eingebautem Wolframgl=FChfaden einigen. :-) Gruss Harald PS: Die Verwendung von "Lampe" f=FCr "Leuchte" ist allerdings wirklich irref=FChrend. Wobei Leuchstofflampenleuchte auch etwas seltsam klingt.

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Harald Wilhelms

Erschtens: Die birnenförmigen Energiesparlampen nehmen deutlich an Verbreitung zu. Das zusätzliche Gehäuse soll wohl dafür sorgen, dass nicht allzuviel Energie gespart wird. Zwotens: Du hast recht, noch korrekter für Glühobst wäre birnenförmiges Leuchtmittel mit Glühfaden aus Wolframdraht. (Ja nicht umgedreht, das wäre ferboten (nicht nur verboten) gemäss VDE/DVI/EN etc.)

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Rolf Bombach

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