Bewegungsmelder mit manueller Auslösung

Moin,

hier im Haushalt spinnt gerade ein Bewegungsmelder rum (einer, der das Außenlich für 2 Minuten einschaltet, wenn sich jemand dem Haus hährt). Vielleicht ist das Ding ja nach 20 Jahren auch einfach nur abgelaufen. Dieser Bewegungsmelder hat allerdings eine Sonderfunktion, von der ich nicht weiß, ob es eine Sonderfunktion ist.

Nach einem 'Stromausfall' schaltet er sich für die normale Einschaltzeit ein. Das hatte damals den Vorteil, dass man ihn so auch über einen im Haus befindlichen Taster einschalten kann, ohne ein neues Kabel zu verlegen (Der Taster unterbricht beim Drücken einfach die Stromzufuhr, muss aber leider bis zu 0.5s gedrückt gehalten werden).

Heute habe ich im Baumarkt rumgesucht, dort aber keinen Bewegungsmelder gefunden, bei dem diese Funktionalität explizit erwähnt wäre. Frage: Ist dieses Verhalten eventuell normal, so normal, dass ich mich darauf verlassen kann, oder muss ich alle verfügbaren Modelle probekaufen und testen? Oder ist das eine ganz besondere Funktion, die wenn ein Bewegungsmelder sie hätte es auch in der Anleitung dokumentiert wäre?

Anmerkung: Von der Haustür (Ort an dem der Taster ist, mit dem sich die Zeitschaltung auslösen lassen soll) über die Lampen bis zum Bewegungsmelder gibt es nur ein 3-adriges Kabel. Einen Schutzleiter gibt es also sowieso schon nicht:-) (wie überall in diesem Haus).

CU Rollo

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Roland Damm
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Roland Damm schrieb:

_eventuell_ ja

nein

ja - zumindest soviele bis du einen gefunden hast der so ist.

nein manche machen es - manche nicht.

Da hilft nur ausprobieren oder Leute fragen wie denen ihre Sensoren sich verhalten und den gleichen kaufen. In der Hoffnung daß die momentane Serie das auch macht.

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Wolfgang Gerber

Roland Damm schrieb:

Der Umstand, dass der Strom mindestens 0,5 s unterbrochen werden muss spricht dafür, dass diese Funktion technisch bedingt und nicht absichtlich hineinentwickelt wurde.

Wenn nichts angegeben wird (oder durch Nachfrage zu klären ist), bleibt es wohl ein Glücksspiel. Man kann ja Umtausch vereinbaren.

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Werner Holtfreter

Halli-Hallo!

Roland Damm schrieb am 31.08.2006 22:31:

In den Bedienungsanleitungen der von mir verbauten Bewegungsmelder (billigst von Conrad und Praktiker) steht die Info dass nach einem Stromausfall das Gerät in der 'Einschwingphase' / 'Grundstellungssuche' die Beleuchtung 'wie nach Auslösung' / 'länger als eingestellt' einschaltet. Im Baumarkt mal ganz nett fragen ob man mal die Anleitung lesen darf, wenn die Kartons nicht komplett verklebt sind sollte das ohne Probleme möglich sein.

Wo hast Du denn das schwarz/braun/blaue Kabel her? Habe ich im Baumarkt noch nie gesehen.

Ciao/HaJo

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HaJo Hachtkemper

Roland Damm wrote: ...Bewegungsmelder...

...

Hallo Roland, jeder Baumarkt, den ich kenne, nimmt Dir das Teil zurück, wenn Du es vorsichtig behandelst und es Dir "nicht gefällt, nicht passt, das falsche ist, oder Du ganz einfach nur die Worte "Rückgabe" aussprichst". Da mußt Du auch kein Bedauern haben, die Margen dort sind dermaßen hoch, das können die ganz locker verkraften, zumal sie es eh erneut verkaufen, also höchstens die Buchungs,Kassier und Einsortierkosten haben. Ich nenn das Kundenservice. Geht, weil genügend Mitbewerber vorhanden.

ot. Anders bei Mediamarkt: Photobatterien, falscher Typ, ungeöffneter Blister, Kassenbon, eine Woche alt: erst nach ausführlicher, wortstarker Diskussion "aus Kulanz" zurückgenommen. Kundenservice geht nicht, weil nicht genügend Mitbewerber vorhanden, nur koole Sprüche in der Werbung. Ich kauf jetzt sicher mein Zeug woanders, das hab ich mir gemerkt.

Grüße Uwe

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uwe wiards

Roland Damm schrieb:

Also unsere Bewegungsmelder machen das alle, sogar der 12V. Sobald die Versorgungsspannung angelegt wird, schaltet der für eine kurze Zeit ein.

Gruß Jürgen

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Juergen Klein

Juergen Klein schrieb:

ACK, das liegt letztlich daran, dass so ziemlich alle die gleiche Schalung verwenden. Es gibt allerdings Bewegungsmelder, die nach

*kurzer* Netzunterbrechung in einen Dauerbetriebsmodus schalten, ist dann aber in der Bedienungsanleitung auch erwähnt.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Roland Damm schrieb:

Hallo Rollo, ich habe einen Bewegungsmelder von Steinel mittels eines Wechselschalters und einem fünfadrigen Kabel so angeschlossen, dass entweder der Bewegungsmelder Strom bekommt (Automatik-Betrieb) oder dass die Außenlampen direkt Strombekommen (Dauerbetrieb). Schalte ich von Dauerbetrieb (Kein Strom am Bewegungsmelder) auf Automatik, sehe ich das von Dir beschriebene Nachleuchten. Typ:

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billiger, in einer Leute integrierter Melder zeigte aber das gleiche Verhalten.

Gruß Philipp

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Philipp Reiss

HaJo Hachtkemper schrieb:

Das darf man auch wenn die Kartons verklebt oder verschweisst sind! Niemand muss die Katze im Sack kaufen! Also Verkäufer fragen. Wenn der nicht mitspielt Geschäftsleiter holen. Wenn der auch bockt dann die Zentrale anrufen.

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Wolfgang Gerber

Halli-Hallo!

Wolfgang Gerber schrieb am 01.09.2006 13:34:

Die brauchen Dir garnix zu verkaufen. Warum sollte man ungefragt verklebte oder verschweisste Kartons öffnen dürfen und dadurch den Verkaufswert der Ware mindern?

Ciao/HaJo

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HaJo Hachtkemper

HaJo Hachtkemper schrieb:

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Darum geht es icht!

das habe ich nie behauptet du lese- und verständnisunfähiger Schwätzer!

Im Gegenteil: Oder wass ist an "Also Verkäufer fragen" unverständlich?

Herr lass Hirn regnen!

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Wolfgang Gerber

Halli-Hallo!

Wolfgang Gerber schrieb am 01.09.2006 15:31:

Also nochmal zu Deinen Satz 'Niemand muss die Katze im Sack kaufen': Niemand zwingt Dich eine Katze im Sack zu kaufen. Das hatte ich auch nirgendwo geschrieben.

Wenn man Dir die Anleitung nicht rausholen will oder sie Dich nicht rausholen läßt dann hast Du halt Pech gehabt. Wenn der Geschäftsleiter sich Deinen beleidigenden Stil kurz angehört hat wird er Dich sicherlich des Ladens verweisen, und meinen Segen hat er. Zentrale anrufen ist auch eine gute Idee, die könnten ja veranlassen dass Dein Bild an den Infoformationen hängt um Dich in allen Läden der Kette direkt wieder herauszuwerfen.

ok, gemacht.

Ciao/HaJo

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HaJo Hachtkemper

HaJo Hachtkemper schrieb:

Und? Geht es dir jetzt besser?

So was von kindisch!

Erst unterstellt du mir nicht gemachte Äusserungen. Und dann verträgst du die dazu passende Kritik nicht und kommst mit allerlei drumherum zur Ablenkung.

Echt ein Schwätzer! Geh' woanders spielen.

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Wolfgang Gerber

Halli-Hallo!

Wolfgang Gerber schrieb am 01.09.2006 16:27:

Zeig mal. Und bitte nicht auf das Posting zeigen sondern auf die Stelle an der ich Dir eine Äusserung unterstellt haben soll.

Ciao/HaJo

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HaJo Hachtkemper

Wolfgang Gerber schrieb:

Wie belieben? Ich kann also in den Baumarkt gehen und fragen ob ich eine Packung aufreissen darf? OK. Soweit verstanden. Wenn sich der Verkäufer oder Marktleiter dagegen sträubt, dann kann man also richtig auf die Barrikaden gehen? Klasse! Du hast echt Sinn für Realität.

ci

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Carsten Ihlo

Carsten Ihlo schrieb:

Klar - das ist dein gutes Recht. Und ein Laden, der das nicht mitmacht, hat kein ernsthaftes Kundeninteresse.

Übrigens schrieb ich nichts von "aufreissen". Nur um das mal klarzustellen.

gut

Übertreib mal nicht so dümmlich!

Sollte sich ein Marktleiter nicht kooperativ zeigen, was es noch nie gab, dann würde ich vom Laden aus per Handy die Zentrale anrufen und den Sachverhalt schildern. Nämlich, daß ich gerne was kaufen möchte, es aber nicht vorher gründlich anschauen darf bzw. mich nicht korrekt informieren kann weil sich Herr/Frau weigert.

Gell

Sicher - wenn ich wissen will was z.B. in einer Anleitung steht dann frage ich höflich nach. In der genannten Reihenfolge wie vorher schon erwähnt. Erst den/die nächste/n Verkäufer/in. Falls die nicht mitmacht, was auch schon mal vorgekommen ist, nehme ich die Ware mit zur Info. Und da klappt das i.d.R. problemlos. AFAIR gab e snur einmal einen Fall wo ich den geschäftsführer verlangen musste. Der sich dann

1000 mal entschuldigt hat und mir gleich den Hausspezialisten für das Produkt zur näheren Beratung dazugerufen hat.

Bisher hat mir also jeder Laden die Möglichkeit gegeben mir die Ware oder die Anleitung näher anzuschauen.

Was wolltest du eigentlich mit deinem Posting aussagen? Zeigen, daß du auch ein Schwätzer bist? Einfach nur wichtig tun?

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Wolfgang Gerber

Wolfgang Gerber schrieb:

Das einzige was das Posting aussagt ist, dass du ein kleines verspieltes Pissmännchen bist, welches mit den Füssen strampelt, wenn es nicht das bekommt was es will. Nicht einfach sagen: "OK! Leckt mich am Arsch! Dann kaufe ich halt woanders." Nein! Immer mit der Brechstange agieren. Echt toll. Gehst Du eigentlich auch auf Demos?

ci

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Carsten Ihlo

Moin,

Wolfgang Gerber schrub:

So ein Stress war nicht nötig, in dem Baumarkt waren alle Bewegungsmelder-Verpackungen so beschaffen, dass man sie öffnen und schließen konnte. Ich habe die Anleitungen zu allen verfügbaren Modellen lesen können und habe das getan. Aber wie gesagt, kein Hinweis auf das von mir beschriebene Verhalten, weder unter der Überschrift 'Feature' noch unter 'Bug'.

CU Rollo

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Roland Damm

Moin,

Philipp Reiss schrub:

Das klingt ja so, als ob eine nicht unerhebliche Chance besteht, auf gut Glück ein Gerät zu finden, das dieses Verhalten zeigt.

Den Antworten hier kann ich entnehmen, dass noch niemandem ein Bewegungsmelder untergekommen ist, der dieses Verhalten explizit als Fature führt?

Nun gut, werde morgen mal das Teil zerlegen und schauen, ob er nicht einfach nur voll Wasser, Spinnenfäden, toten Fliegen und sowas ist.

CU Rollo

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Roland Damm

"Roland Damm" schrieb:

Ich finde du machst dir da viel zu viel Stress...:-) Geh einfach hin und kauf irgendeinen (oder auch zwei). Behandle das Teil fürsorglich. Tut es für deine Zwecke nicht, gibs zurück und probier das Nächste. Mir ist kein Baumarkt bekannt, der sich da auf die Hinterbeine stellt. Habe schon dutzendes technisches Zeugs wieder zurückgebracht. Gab nie Probleme. Wettbewerb funktioniert ja bei Baumärkten verdammt gut!

Gruß

Micha

Reply to
Michael Hagen

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