FI und klassische Nullung

Hallo NG, ich habe hier ein älteres Gebäude, das zum Teil noch mit klassischer Nullung verdrahtet ist. Da bringt ein FI natürlich nix. Teile, vor allem Küche un Bad wurden bzw. werden gerade neu verkabelt und bekommen ordentlich Leitungen mit Schutzleiter. Und nun soll auch ein FI rein, doch habe ich ein wenig Bauchschmerzen, weil ja nur Teile des Hauses über Schutzleiter verfügen (das soll sich aber so nach und nach ändern). Immerhin wären Küche un Bad schon mal gesichert...

Ist es zulässig einen FI bei solcher Mischverkabelung zu montieren?

TIA, Andreas

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Andreas Delp
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"Andreas Delp" schrieb im Newsbeitrag news:Xns93D45F029C3C4mgudfdfgmxde@62.153.159.134...

Doch, zwei Sachen: Fließt ein genügend hoher Strom gegen ein Teil, was nicht über den PEN geerdet ist, fliegt er raus. Und zweitens, berühren sich klassisch-genullt angeschlossenes Gerät und z.B. Heizung, dann fliegt er auch raus.

Dann ist zumindest fürs Bad ein 30mA Fi Vorschrift.

Für die alte Inst. besteht (leider) Bestandschutz. Du solltest Dich aber vergewissern, dass an den Dosen der PEN korrekt, also erst auf PE-Klemme und von dort auf N-Klemme angeschlossen ist.

Vorgeschrieben UND zulässig. Wobei der klassisch genullte Teil weiterhin mit L und PEN ausserhalb des Fi zu versorgen ist.

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Carsten Kreft

Am Mon, 11 Aug 2003 10:24:04 +0200, "Carsten Kreft" schrieb:

*Neugier* In welcher Vorschrift steht das?

Gruß Chris

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Christoph A. Ullrich

VDE 0100-701

Mermgfurt Detlef Neubauer

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Detlef Neubauer

"Christoph A. Ullrich" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@4ax.com...

Irgendwo in DIN VDE 0100, ich glaub Teil 701.

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Carsten Kreft

Korrekt:

701.412.5 Zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) In Räumen mit Badewanne oder Dusche sind für Stromkreise eine oder mehrere Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I(dN)
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Willi Marquart

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