E-Installation mit klassischer Nullung. Es soll eine neue Steckdose gesetzt werden. Klar Stegleitung an die neue Stelle verlegen, aber wo wird (soll) das zusammenführen PEN gemacht werden. An der neuen Steckdose oder in der Verteilerdose. (FI ist vorhanden)
Vielen Dank für Hinweise.
Gruß Johann
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M
Marcel Müller
FI + klassische Nullung ??? Das geht doch gar nicht.
Wenn, dann muss alles vor dem FI schon getrennt sein.
Marcel
H
horst-d.winzler
Am 24.01.2013 10:22, schrieb Johann Rupp:
Auf keinen Fall in irgendeiner Abzweigdose. Diese Nullung wurde immer in der Steckdose vollzogen. Das neu zu verlegende Leitungen den neuen Bestimmungen folgen sollten, ist klar. Der Gelbgrüne liegt dann sichtbar in den Dosen tot. Zur späteren Verwendung.
BTW FI bei Nullung in der Steckdose ist unsinnig. Wenn ein FI eingesetzt wird, dann sollte die ganze Chose entsprechend geändert werden.
J
Johann Rupp
Am 24.01.2013 10:45, schrieb horst-d.winzler:
Hallo Horst,
vielen Dank für die Hinweise.
Klar die gesamte Installation ist nicht nach heutigem Stand. Die Wohnung ist in einem Wohnblock, 1 Phasen Wechselstromzähler mit 25A abgesichert. Unterverteilung mit gesamt 5 Sicherungsautomaten und einem FI befindet sich in der Wohnung. Einige Wohnungen wurden schon auf Drehstrom nachgerüstet. Wird jetzt vom E-werk nur noch genehmigt, wenn die ganze Zähleranlage, Hauptverteilung erneuert wird. Hiezu konnte sich aber die Eigentümergemeinschaft noch nicht einigen.
Johann
L
Lutz Illigen
Falsch! Das es sich um einen PEN handelt ist dieser selbredend grüngelb und auch dem enstprechend zuerst am PE Anschluss und dann am N der Steckdose anzuschliessen. Da es in der Anlage keinen N gibt ist die blaue Ader isoliert in die Dose zu legen.
Lutz
H
heinz tauer
Wie soll das dann funktionieren , ohne Null?
U
Uwe Hercksen
Johann Rupp schrieb:
Hallo,
aber hinter dem FI ist doch wohl alles mit drei Adern verlegt? Aber bei einem Fehlerstrom durch den Körper des Opfers könnte ein FI auch ohne einen verlegten Schutzleiter auslösen, aber eben nicht bei einem Fehlerstrom über den ja nicht vorhandenen Schutzleiter.
Bye
H
horst-d.winzler
Johann schreibt, das die Steckdosen in der Wohnung genullt sind. Deshalb ist es ratsam bei kleinen Erweiterungen auf keinen Fall das System zu wechseln. Wenn jemand später, der das nicht weiß, in die Steckdose sieht, erkennt dann sofort das genullt wird. Es gibt kein Platz für Irritationen. Bei Umstellung muß ohnehin jede Steckdose/Anschluß kontrolliert werden.
V
Volker Gringmuth
Was meinst du mit "ohne Null"? Ein PEN ist doch vorhanden und erfüllt die Funktion des Neutralleiters, den du wahrscheinlich mit "Null" meinst, vollkommen. Also so vollkommen er es eben kann.
vG
H
heinz tauer
Der Grün - Gelbe Leiter darf nicht als Neutralleiter oder Nulleiter verwendet werden!
J
Johann Rupp
Am 24.01.2013 16:30, schrieb Uwe Hercksen:
Sorry Uwe,
hatte mich wohl etwas missvertständlich ausgedrückt. Die Zähler der Mieter vom Wohnblock sind im Keller und einzelne Wohnungen wurden in den vergangenen Jahren schon an Drehstrom angeschlossen. Die betreffende Wohnung hat noch einen Wechselstromzähler, nichts mit drei Adern. Wie der FI jetzt genau verdrahtet ist, oder nur Alibi will ich gar nicht so genau wissen. Es soll nur vor dem tapezieren eine Steckdose neu gesetzt werden.
Gruß Johann
K
Karsten Roch
Aber als PEN.
Regards Karsten
H
horst-d.winzler
War da nicht was mit Mindestquerschnitt und nur als Drehstrom bis zur Unterverteilung? Das ein PEN im Wohnungsnetz erlaubt ist, ist mir neu.
A
Axel Hase
Gehn tut das schon, es dürfen nur keine Geräte mit eigenen Schutzleiter (z. B. über Wasserleitung / Untertischspeicher, Boiler usw.) verwendet werden. Erlaubt ist es allerdings nicht.
Wäre richtig.
A
Axel Hase
Schau mal nach, ob der Fi wirklich für alles ist. Fast kein Elektriker baut einen FI bei zweiadriger Verlegung ein. Meist wird der FI dann nur für das Bad verwendet.
Ja das ist üblich. Solche Umrüstungen werdern aber schon länger nur bei neueren Anlagen (was auch sinnvoll ist) zugelassen. Sonst Bestandschutz.
A
Axel Hase
Schau mal ob der FI wirklich für den Stromkreis ist (Prüftaste drücken). Falls (wir ich vermute) kein FI vorhanden ist, must du eine FI-Steckdose einbauen. Die klassische Nullung (PEN) muss vor der Verlegung stattfinden (in alter Steckdose oder Verteilerdose). Auf keinen Fall darfst den blauen oder grün-gelben Draht als PEN-Leiter verwenden. Das ist (bis 6 mm²) seit über 40 Jahren verboten. Elektriker gehen dafür für 6 Jahre in Bau wenn etwas passiert.
A
Axel Hase
Ja bei zweiadriger Verlegung. Seit über 40 Jahren verboten. Bei dreiadriger Verlegung wird die Nullung vorm Kabel gemacht (in alter Steckdose oder Abzweigdose).
Bei welchen Stand der Bestimmungen bist du stehen geblieben? Vorhandene Steckdosen dürfen ausgewechselt werden, auch mit klassischer Nullung (Bestandschutz). Neu installierte Steckdosen müssen dreiadrige Verlegung haben und über einen FI laufen, notfalls FI-Steckdose.
Besser ein FI bei klassischer Nullung, als gar kein FI.
A
Axel Hase
Ist es auch nicht. BIs einschliesslich 6 mm² ist die klassische Nullung seit Ende der 60er Jahre nicht mehr erlaubt.
H
Horst-D.Winzler
Am 25.01.2013 05:59, schrieb Axel Hase:
Damit ist klar, keinen PEN in der Wohnung. ;-)
H
Horst-D.Winzler
Am 25.01.2013 05:55, schrieb Axel Hase:
Wenn alle Steckdosen mit zweiadriger Leitung angeschlossen sind, dann willst du nicht wirklich bei einer Erweiterung in einer Abzweigdose einen Systemwechsel durchführen? Lustig wirds, wenn mehrere solcher Erweiterungen vorliegen. Wer kann sich denn dann noch einen Überblick verschaffen?
Entweder du stellst die komplette Wohnung um, andernfalls greift der Bestandsschutz. Bestandsschutz bezieht sich auf das System. Doch wohl nicht auf einzelne Komponenten.
Welchen Sinn sollte in diesem Fall ein FI haben?
Und ich habs erlebt, das bei klassischer Nullung (und nicht nur dort) von Steckdosen ein Potentialausgleich zur Heizung bzw Wasserversorgung verlegt wurde. Also zusätzlich zur Nullung. Nein, konnte man so ohne genauerem Hinsehen nicht erkennen. War aber in diesen Fällen durchaus sinnvoll. Wenn in solchem Fall ein FI eingebaut wird, suchst du dich fuselig. Diese Zeit und den Aufwand um dann den "Fehler" zu finden muß kein Kunde bezahlen.
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