E-Installation mit klassischer Nullung. Es soll eine neue Steckdose gesetzt werden. Klar Stegleitung an die neue Stelle verlegen, aber wo wird (soll) das zusammenführen PEN gemacht werden. An der neuen Steckdose oder in der Verteilerdose. (FI ist vorhanden)
Auf keinen Fall in irgendeiner Abzweigdose. Diese Nullung wurde immer in der Steckdose vollzogen. Das neu zu verlegende Leitungen den neuen Bestimmungen folgen sollten, ist klar. Der Gelbgrüne liegt dann sichtbar in den Dosen tot. Zur späteren Verwendung.
BTW FI bei Nullung in der Steckdose ist unsinnig. Wenn ein FI eingesetzt wird, dann sollte die ganze Chose entsprechend geändert werden.
Klar die gesamte Installation ist nicht nach heutigem Stand. Die Wohnung ist in einem Wohnblock, 1 Phasen Wechselstromzähler mit 25A abgesichert. Unterverteilung mit gesamt 5 Sicherungsautomaten und einem FI befindet sich in der Wohnung. Einige Wohnungen wurden schon auf Drehstrom nachgerüstet. Wird jetzt vom E-werk nur noch genehmigt, wenn die ganze Zähleranlage, Hauptverteilung erneuert wird. Hiezu konnte sich aber die Eigentümergemeinschaft noch nicht einigen.
Falsch! Das es sich um einen PEN handelt ist dieser selbredend grüngelb und auch dem enstprechend zuerst am PE Anschluss und dann am N der Steckdose anzuschliessen. Da es in der Anlage keinen N gibt ist die blaue Ader isoliert in die Dose zu legen.
aber hinter dem FI ist doch wohl alles mit drei Adern verlegt? Aber bei einem Fehlerstrom durch den Körper des Opfers könnte ein FI auch ohne einen verlegten Schutzleiter auslösen, aber eben nicht bei einem Fehlerstrom über den ja nicht vorhandenen Schutzleiter.
Johann schreibt, das die Steckdosen in der Wohnung genullt sind. Deshalb ist es ratsam bei kleinen Erweiterungen auf keinen Fall das System zu wechseln. Wenn jemand später, der das nicht weiß, in die Steckdose sieht, erkennt dann sofort das genullt wird. Es gibt kein Platz für Irritationen. Bei Umstellung muß ohnehin jede Steckdose/Anschluß kontrolliert werden.
Was meinst du mit "ohne Null"? Ein PEN ist doch vorhanden und erfüllt die Funktion des Neutralleiters, den du wahrscheinlich mit "Null" meinst, vollkommen. Also so vollkommen er es eben kann.
hatte mich wohl etwas missvertständlich ausgedrückt. Die Zähler der Mieter vom Wohnblock sind im Keller und einzelne Wohnungen wurden in den vergangenen Jahren schon an Drehstrom angeschlossen. Die betreffende Wohnung hat noch einen Wechselstromzähler, nichts mit drei Adern. Wie der FI jetzt genau verdrahtet ist, oder nur Alibi will ich gar nicht so genau wissen. Es soll nur vor dem tapezieren eine Steckdose neu gesetzt werden.
Gehn tut das schon, es dürfen nur keine Geräte mit eigenen Schutzleiter (z. B. über Wasserleitung / Untertischspeicher, Boiler usw.) verwendet werden. Erlaubt ist es allerdings nicht.
Schau mal nach, ob der Fi wirklich für alles ist. Fast kein Elektriker baut einen FI bei zweiadriger Verlegung ein. Meist wird der FI dann nur für das Bad verwendet.
Ja das ist üblich. Solche Umrüstungen werdern aber schon länger nur bei neueren Anlagen (was auch sinnvoll ist) zugelassen. Sonst Bestandschutz.
Schau mal ob der FI wirklich für den Stromkreis ist (Prüftaste drücken). Falls (wir ich vermute) kein FI vorhanden ist, must du eine FI-Steckdose einbauen. Die klassische Nullung (PEN) muss vor der Verlegung stattfinden (in alter Steckdose oder Verteilerdose). Auf keinen Fall darfst den blauen oder grün-gelben Draht als PEN-Leiter verwenden. Das ist (bis 6 mm²) seit über 40 Jahren verboten. Elektriker gehen dafür für 6 Jahre in Bau wenn etwas passiert.
Ja bei zweiadriger Verlegung. Seit über 40 Jahren verboten. Bei dreiadriger Verlegung wird die Nullung vorm Kabel gemacht (in alter Steckdose oder Abzweigdose).
Bei welchen Stand der Bestimmungen bist du stehen geblieben? Vorhandene Steckdosen dürfen ausgewechselt werden, auch mit klassischer Nullung (Bestandschutz). Neu installierte Steckdosen müssen dreiadrige Verlegung haben und über einen FI laufen, notfalls FI-Steckdose.
Besser ein FI bei klassischer Nullung, als gar kein FI.
Wenn alle Steckdosen mit zweiadriger Leitung angeschlossen sind, dann willst du nicht wirklich bei einer Erweiterung in einer Abzweigdose einen Systemwechsel durchführen? Lustig wirds, wenn mehrere solcher Erweiterungen vorliegen. Wer kann sich denn dann noch einen Überblick verschaffen?
Entweder du stellst die komplette Wohnung um, andernfalls greift der Bestandsschutz. Bestandsschutz bezieht sich auf das System. Doch wohl nicht auf einzelne Komponenten.
Welchen Sinn sollte in diesem Fall ein FI haben?
Und ich habs erlebt, das bei klassischer Nullung (und nicht nur dort) von Steckdosen ein Potentialausgleich zur Heizung bzw Wasserversorgung verlegt wurde. Also zusätzlich zur Nullung. Nein, konnte man so ohne genauerem Hinsehen nicht erkennen. War aber in diesen Fällen durchaus sinnvoll. Wenn in solchem Fall ein FI eingebaut wird, suchst du dich fuselig. Diese Zeit und den Aufwand um dann den "Fehler" zu finden muß kein Kunde bezahlen.
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