klassische zur Nullung

Jan 24, 2013 156 Replies

Am 20.02.2013 07:26, schrieb Horst-D.Winzler:

Nur gut, dass du enen Smiley gesetzt hast, sonst müsste man deinen Sermon Ernst nehmen.

Im Grunde hat er recht. Normen sind stets nur Empfehlungen, und das gilt auch für den VDE.

Allerdings dokumentieren diese Normen den Stand der Technik. Wenn man davon abweicht, sollte man nicht nur für den Auftraggeber eine gute Begründung parat haben, sondern im Fall von Sicherheitsnormen auch für den Strafrichter...

Axel Hase schrieb:

Hallo,

nein, wenn Du dem Strom verschiedene (leitfähige) Wege anbietest, dann teilt er sich auf alle Wege auf. Durch den Weg mit den geringsten Widerstand fliesst der grösste Strom, aber durch die anderen fliesst auch noch Strom.

Bye

Hergen Lehmann schrieb:

Wobei schon sehr viel Phantasie nötig ist um zu konstruieren, warum bei einem System, dass alle 15 Jahre eine Farbumstellung macht, die Verwendung eines alten Farbschemas ein Problem ist.

Siegfried

Am 20.02.2013 13:02, schrieb Siegfried Schmidt:

Alle 15 Jahre? Die vorherige Umstellung war Mitte der 1960er.

Gruß Dieter

Dieter Wiedmann schrieb:

In einem Posting vorher war noch von 2003/2006 die Rede.

Siegfried

Am 20.02.2013 13:11, schrieb Dieter Wiedmann:

Kabel mit 5 Adern: rot/gr/br/sw/sw

gnge/hbl/br/sw/sw gnge/br/bl/sw/gr

Wann die Farbe jeweils geändert wurden, das zu erraten, überlaß ich den Lesern. ;-)

Am 20.02.2013 13:35, schrieb Siegfried Schmidt:

Ja, und davor wars in den 60ern.

Gruß Dieter

Gabs da wirklich schon braune Adern? Ich habe die ganz alten 4-adrigen Kabel eher als schwarz/grau/rot/blau in Erinnerung. Bei Drehstrom war dann rt der PE(N) und L1/L2/L3 bzw. damals R/S/T waren sw/gr/bl. 5-adrig aus der Zeit ist mit zugegebenermaßen noch nie über den Weg gelaufen.

Lasse mich aber gerne korrigieren, mich gabs zum Zeitpunkt der Umstellung schließlich noch gar nicht. ;)

Viele Grüße, Torsten

Am 20.02.2013 13:43, schrieb Horst-D.Winzler:

Kabel mit 5 Adern: rot/gr/br/sw/sw ca. 1950

gnge/hbl/br/sw/sw ca. 1965 gnge/br/bl/sw/gr ca. 2003/04

Dieter Wiedmann schrieb:

Änderungen an Details der Farbkennzeichnung sind wesentlich häufiger. Z.B. 1999 die Verwendung von Blau als Aussenleiter.

Im übrigen sehen die Normen selbst immer wieder Ausnahmen von den eigenen Vorgaben vor, z.B. aktuell die Verwendung eines nicht-blauen Leiters als Neutralleiter in vieradrigen Zweiphasensystemen.

Siegfried

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Penn Erwin schrieb:

Ernst, nicht Erwin?

Gruß aus Bremen Ralf

Genau die Farben kenne ich auch nur.

Und ich habe im Sandkasten gebuddelt...

Quelle? Der Blaue war bei Drehstrom und vieradriger Leitung schon jahrzehnte vorher als Aussenleiter zugelassen.

Beispiele? Quelle?

Bei vieradriger Leitung mit 2 Phasen wird schwarz und braun für Phasen verwendet, blau ist N und grüngelb ist PE. Dies ist ein Spezialkabel, das nur für bestimmte Anwendungen zulässig ist.

Bei vieradriger Leitung mit 3 Phasen sind schwarz, braun und grau die Phasen und grüngelb der PE. Der blaue entfällt. Die Verwendung im Zweiphasensystem mit einem Neutralleiter (z.B. grau) ist nicht zulässig.

formatting link

Du hast Recht. im 5-adrigen war damals anstelle des Braunen der Blaue.

Axel Hase schrieb:

DIN EN 60446 (VDE 0198):1999-10, 3.2.2

Obiges betrifft dreiadrige Leitungen.

DIN VDE 0293-308:2003

Ist seit 2003 nicht mehr genormt.

Da steht bei 2LNPE "nicht Norm, aber ..zulässig". Dass die normgerechte Leitung 3LPE nicht zulässig ist wird nicht erwähnt, dass sie es ist, kannst du an neu aufgestellten Straßenlampen erkennen.

Siegfried

Sooo viel Phantasie braucht man da nicht. Wenn der Auftraggeber bei der Abnahme sagt "die Anlage entspricht nicht den gültigen bzw. vereinbarten Normen, ich verlange eine Nachbesserung", hat der Installateur ein nicht gerade kleines Problem...

Hergen

Hergen Lehmann schrieb:

Da liegt das Problem aber nicht in der Normanwendung, sondern in der mangelnden Absprache.

Siegfried

Am 20.02.2013 21:39, schrieb Hergen Lehmann:

Genau so beginnen in der Regel die Kostenexplosionen bei Bauvorhaben. A meint B eins auswischen zu können, B hält dagegen und meldet Bedenken gegen die Planung an, usw. usw. Nach zehn Jahren Rechtsstreit, 150% Kostenüberschreitung und 3 Mio Anwaltshonoraren wird das Projekt fertig,

Butzo

Am 20.02.2013 22:44, schrieb Siegfried Schmidt:

Eben, wenn der Bauherr glaubt, für einen Schnäppchenpreis eine Luxusausführung zu bekommen. Wenn schon vorher die Decke nicht reicht, sollte man von einem zu großen Bett die Finger lassen.

Join the Discussion

Have something to add? Share your thoughts — no account required.

Didn't find your answer?

Ask the community — no account required