On Thu, 24 Jan 2013 10:45:33 +0100, "horst-d.winzler"
Ja bei zweiadriger Verlegung. Seit über 40 Jahren verboten. Bei dreiadriger Verlegung wird die Nullung vorm Kabel gemacht (in alter Steckdose oder Abzweigdose).
Bei welchen Stand der Bestimmungen bist du stehen geblieben? Vorhandene Steckdosen dürfen ausgewechselt werden, auch mit klassischer Nullung (Bestandschutz). Neu installierte Steckdosen müssen dreiadrige Verlegung haben und über einen FI laufen, notfalls FI-Steckdose.
Besser ein FI bei klassischer Nullung, als gar kein FI.
Ja bei zweiadriger Verlegung. Seit über 40 Jahren verboten. Bei dreiadriger Verlegung wird die Nullung vorm Kabel gemacht (in alter Steckdose oder Abzweigdose).
Bei welchen Stand der Bestimmungen bist du stehen geblieben? Vorhandene Steckdosen dürfen ausgewechselt werden, auch mit klassischer Nullung (Bestandschutz). Neu installierte Steckdosen müssen dreiadrige Verlegung haben und über einen FI laufen, notfalls FI-Steckdose.
Besser ein FI bei klassischer Nullung, als gar kein FI.