klassische zur Nullung

Bei diesen alten Installationen finden sich obendrein oft noch Steckdosen ohne PE. Also gemischt. Daraus folgt auch, es handelt sich nur um einen N der auch als PE(N) mißbraucht wird. Entweder es wird die gesamte Installation auf PE umgestellt oder es bleibt bei dem Bestandsschutz. Bestandsschutz bezieht sich doch wohl auf das herrschende System. Systemwechsel in irgendeiner Abzweigdose, daß kann später keiner mehr ohne genauer hinzusehen, überblicken. Es ist keinem Fachmann zuzumuten, sich bei kleinen Erweiterungen immer erst über das verwendetet System letzte Klarheit zu verschaffen. Wer wollte das denn bezahlen?

BTW PEN sind nur bis min. 6mm² zulässig.

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Horst-D.Winzler
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Was heißt die Abkürzung PEN? Nichteinmal auf der Wikipedia steht das. Setzt sich wohl zusammen aus PE+N wobei N wohl Null heißen wird.

Was heißt dann PE?

Und wer verbessert jetzt die Wikipedia, dieses Sammelsurium unkompletten Nichtwissens?

w.

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Helmut Wabnig

Am 25.01.2013 10:04, schrieb Helmut Wabnig:

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Gern behilflich. ;-)

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Horst-D.Winzler

Dafür gabs zumindest vor mehreren Jahrzehnten sogar mal gleich das Passende zu kaufen: NYM-J 2x1,5, Adernfarben schwarz und grün/gelb.

Viele Grüße, Torsten

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Torsten Schneider

Von 1965-1973 (alte BRD) war das völlig üblich, ausser in Erdungsgebieten.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Hallo, Helmut,

Du meintest am 25.01.13:

Ja und? Dafür steht die Erklärung in jedem einschlägigen Berufsschul- Lehrbuch (z.B. für Elektroinstallateure).

Nein - neutral.

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen

Interessant. Englische Begriffe sind neuzeitlich modern aber diese Sache ist doch uralt, oder nicht?

w.

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Helmut Wabnig

Am 25.01.2013 10:49, schrieb Helmut Wabnig:

Richtig, uralter Hut. Ebenso die Änderung von FI > RCD etc. Vorteilhaft für die Lagerhaltung der Hersteller. Die meisten Elektroinstallateur brechen sich mit den englischen Abkürzungen schlicht ein ab, wenn sie die überhaupt zusammenbekommen. Wozu auch denn DE ist für sich ein großer Sprachraum. Wie halten es eigentlich die Franzosen?

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horst-d.winzler

Am 25.01.2013 10:37, schrieb Dieter Wiedmann:

Bei Einführung der Grün/Gelben Bezeichnung wurde unmißverständlich verbreitet, das diese Ader ausschließlich als PE zu nutzen sei, ansonsten unbeschaltet lassen. Sonst hätte man ja bei der Roten (Universalader) bleiben können. Wer sich auf die Rote als PE verließ, konnte nicht vom Fach sein!

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horst-d.winzler

In dieser Zeit hatten wir tausende Meter NYM 2 x 1,5 mm^2 ("ohne I") verlegt. Damals gab es auch noch keinen PEN, sondern nur einen Mp = Mittelpunktsleiter

Rudi

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Rudi Horlacher [Paul von Staufen]

Ich bin Elektroinstallateur, und muss mich an die Vorschriften halten. Die sagen nun einmal, das man für die Verlegung zu einer neuen Steckdose keine zweiadrige Verdrahtung vornehmen darf und einen FI einsetzen muss. Ich werde einen Teufel tun, und meine Zukunft riskieren, und bei einem Kunden eine nicht zulässige PEN-Verdrahtung durchführen.

Absolut Falsch! Das ist ziemlich eindeutig definiert. Der Austausch von einzelnen defekten Bauteilen ist immer Bestandschutz. Bei Erweiterung einer bestehenden Anlage, muss der neue Teil den geltenden Vorschriften entsprechen.

Denselben wie bei einer dreiadrigen Verlegung mit FI: Schutz des Menschen bei einem elektrischem Stromunfall.

Der FI-Schutz funktioniert auch bei klassischer Nullung. Es besteht nur halt die Gefahr, das es zu Fehlauslösungen kommt bei Verwendung von Geräten mit eigenen Schutzleiter. Z.B.: Boiler, Untertischspeicher, Heizungspumpen usw. (PE über Wasserleitung / Heizungsrohre). Waschmaschienen und Geschirrspüler sind grenzwertig und können auch zu Problemen führen. Ein paar Beispiele hast du ja selber unten genannt. Ich kenne aber genug Fälle, wo es über Jahre hinweg funktioniert hat.

Das ist ja nun wirklich kein Problem. Wenn ich soetwas mache, messe und überprüfe ich vorher die Stromkreise. Ich muss die Ursache (Nullung mit Potentialausgleich) gar nicht finden. Dann ist der Stromkreis halt nicht für einen FI geeignet. Ist sowieso nur eine Notlösung.

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Axel Hase

Wie ich schon vorher schrieb, musst du das aber. Wo ist auch das Problem? Kunde will zusätzliche Steckdose haben. Kein FI und

2-adrige-Verlegung vorhanden. Ich verlege die 3-adrige Leitung von alter Steckdose oder Abzweigdose. Dort wird die klassische Nullung vorgenommen. Dann wird eine FI-Steckdose eingebaut und alle Vorschriften sind abgedeckt, und ich bin rechtlich auf der sicheren Seite. Das verwendete System herauszufinden, sollte für einen Fachmann beim Blick in die UV und vorhandene Steckdose kein Problem darstellen. Wieviele verschieden Varianten in der Wohnung bereits verwendet wurden, sollte ihn in diesem Fall gar nicht interessieren (höchstens beim E-Check).

Andersherum: Der PEN ist bis 6mm² unzulässig. Ab 10mm² darf klassisch genullt werden.

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Axel Hase

Am 25.01.2013 13:43, schrieb Axel Hase:

Bis auf den FI korrekt! Die Frage ist, wo du den FI einschleifst.

Dann müßtest du beim Ersatz von alten Treppenhausautomaten wieder Quecksilberschalter einbauen. Quecksilberschalter sind aber mW nicht mehr gestattet. Wäre kaum sinnvoll, zumal die nicht mehr gebaut werden dürfen. Du wirst folglich moderne Treppenlichtautomaten einbauen.

Richtig, außer der Bestandsschutz greift.

Das war nicht die Frage. Selbstverständlich wird Leitung Schwarz-blau-gelb/grün verlegt.

Nur wenn der FI nicht die ganze Anlage sichern soll. Werden einzelne Geräte/eine Steckdose abgesichert, dann funktioniert er schon, aber nur dann, denn der PE wird *vor* dem FI abgegriffen.

Wenn bei klassicher Nullung und FI ein Isolationsfehler auftritt gibs zwei Möglichkeiten. Ist der Isofehler zwischen N und PE besteht keine Gefahr. Liegt er aber zwischen N und PE sollte die Sicherung ansprechen. Der FI kann in beiden Fällen nicht reagieren.

Dann wirken betreffende Geräte selbst für einen Potentialausgleich. Das ist dann sogar vorteilhaft.

Ist schon klar. Nur wer bezahlt den zusätzlichen Aufwand wenn nur eine zusätzliche Steckdose eingebaut werden soll? Meistens handelt es sich ja um Mietwohnungen. Die Leute selbst haben ja immer weniger Geld für zusätzliche Ausgaben zur Verfügung.

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horst-d.winzler

horst-d.winzler schrieb:

Hallo,

die Sicherung interessiert sich nur für einen Isolationsfehler zwischen N und einer Phase, aber auch nur wenn der Fehler genügend niederohmig ist.

Bye

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Uwe Hercksen

Am 25.01.2013 14:00, schrieb Axel Hase:

Und der Nächste der an der Steckdose arbeitet glaubt, er hätte ein TN-C Netz vor sich. Tatsächlich ist es aber ein "angelehntes" TN-C-S Netz. ;-)

Du beschreibst das du *eine* Steckdose mit FI schützt. Das ist auch OK.

Also nächste Erweiterungs-Steckdose mit 10mm² anschließen.

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horst-d.winzler

Nochmal: Es gibt keinen Bestandschutz in der Elektrotechnik.

Auch wenn Du die noch bekommen solltest, sie darf nicht mehr installiert werden. Was Du privat machst steht hier nicht zur Diskussion.

Lutz

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Lutz Illigen

Da geht es ausschliesslich um Neuinstallationen. Es besteht keine Vorschrift bestehende Installationen zu ändern.

Lutz

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Lutz Illigen

Quark, ein PEN darf nicht geschaltetet werden. Von der Funktion mal abgesehen.

Lutz

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Lutz Illigen

Es gibt keinen Bestandschutz.

Lutz

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Lutz Illigen

Das ist mir neu. Hast du da einen belastbaren Link? Die Folge wäre, das dann bei vielen älteren Anlagen, die mal den Vorschriften entsprachen, sie immer neu angepaßt werden müßten. Das erzähl mal zB den Wohnungsinhabern. Ich garantiere dir einen sofortigen Rausschmiß. ;-)

Wie, du behauptest Kabel mit den Adern gnge / sw / hbl darf nicht mehr verlegt werden?

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horst-d.winzler

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