Bei diesen alten Installationen finden sich obendrein oft noch Steckdosen ohne PE. Also gemischt. Daraus folgt auch, es handelt sich nur um einen N der auch als PE(N) mißbraucht wird. Entweder es wird die gesamte Installation auf PE umgestellt oder es bleibt bei dem Bestandsschutz. Bestandsschutz bezieht sich doch wohl auf das herrschende System. Systemwechsel in irgendeiner Abzweigdose, daß kann später keiner mehr ohne genauer hinzusehen, überblicken. Es ist keinem Fachmann zuzumuten, sich bei kleinen Erweiterungen immer erst über das verwendetet System letzte Klarheit zu verschaffen. Wer wollte das denn bezahlen?
Richtig, uralter Hut. Ebenso die Änderung von FI > RCD etc. Vorteilhaft für die Lagerhaltung der Hersteller. Die meisten Elektroinstallateur brechen sich mit den englischen Abkürzungen schlicht ein ab, wenn sie die überhaupt zusammenbekommen. Wozu auch denn DE ist für sich ein großer Sprachraum. Wie halten es eigentlich die Franzosen?
Bei Einführung der Grün/Gelben Bezeichnung wurde unmißverständlich verbreitet, das diese Ader ausschließlich als PE zu nutzen sei, ansonsten unbeschaltet lassen. Sonst hätte man ja bei der Roten (Universalader) bleiben können. Wer sich auf die Rote als PE verließ, konnte nicht vom Fach sein!
In dieser Zeit hatten wir tausende Meter NYM 2 x 1,5 mm^2 ("ohne I") verlegt. Damals gab es auch noch keinen PEN, sondern nur einen Mp = Mittelpunktsleiter
Ich bin Elektroinstallateur, und muss mich an die Vorschriften halten. Die sagen nun einmal, das man für die Verlegung zu einer neuen Steckdose keine zweiadrige Verdrahtung vornehmen darf und einen FI einsetzen muss. Ich werde einen Teufel tun, und meine Zukunft riskieren, und bei einem Kunden eine nicht zulässige PEN-Verdrahtung durchführen.
Absolut Falsch! Das ist ziemlich eindeutig definiert. Der Austausch von einzelnen defekten Bauteilen ist immer Bestandschutz. Bei Erweiterung einer bestehenden Anlage, muss der neue Teil den geltenden Vorschriften entsprechen.
Denselben wie bei einer dreiadrigen Verlegung mit FI: Schutz des Menschen bei einem elektrischem Stromunfall.
Der FI-Schutz funktioniert auch bei klassischer Nullung. Es besteht nur halt die Gefahr, das es zu Fehlauslösungen kommt bei Verwendung von Geräten mit eigenen Schutzleiter. Z.B.: Boiler, Untertischspeicher, Heizungspumpen usw. (PE über Wasserleitung / Heizungsrohre). Waschmaschienen und Geschirrspüler sind grenzwertig und können auch zu Problemen führen. Ein paar Beispiele hast du ja selber unten genannt. Ich kenne aber genug Fälle, wo es über Jahre hinweg funktioniert hat.
Das ist ja nun wirklich kein Problem. Wenn ich soetwas mache, messe und überprüfe ich vorher die Stromkreise. Ich muss die Ursache (Nullung mit Potentialausgleich) gar nicht finden. Dann ist der Stromkreis halt nicht für einen FI geeignet. Ist sowieso nur eine Notlösung.
Wie ich schon vorher schrieb, musst du das aber. Wo ist auch das Problem? Kunde will zusätzliche Steckdose haben. Kein FI und
2-adrige-Verlegung vorhanden. Ich verlege die 3-adrige Leitung von alter Steckdose oder Abzweigdose. Dort wird die klassische Nullung vorgenommen. Dann wird eine FI-Steckdose eingebaut und alle Vorschriften sind abgedeckt, und ich bin rechtlich auf der sicheren Seite. Das verwendete System herauszufinden, sollte für einen Fachmann beim Blick in die UV und vorhandene Steckdose kein Problem darstellen. Wieviele verschieden Varianten in der Wohnung bereits verwendet wurden, sollte ihn in diesem Fall gar nicht interessieren (höchstens beim E-Check).
Andersherum: Der PEN ist bis 6mm² unzulässig. Ab 10mm² darf klassisch genullt werden.
Bis auf den FI korrekt! Die Frage ist, wo du den FI einschleifst.
Dann müßtest du beim Ersatz von alten Treppenhausautomaten wieder Quecksilberschalter einbauen. Quecksilberschalter sind aber mW nicht mehr gestattet. Wäre kaum sinnvoll, zumal die nicht mehr gebaut werden dürfen. Du wirst folglich moderne Treppenlichtautomaten einbauen.
Richtig, außer der Bestandsschutz greift.
Das war nicht die Frage. Selbstverständlich wird Leitung Schwarz-blau-gelb/grün verlegt.
Nur wenn der FI nicht die ganze Anlage sichern soll. Werden einzelne Geräte/eine Steckdose abgesichert, dann funktioniert er schon, aber nur dann, denn der PE wird *vor* dem FI abgegriffen.
Wenn bei klassicher Nullung und FI ein Isolationsfehler auftritt gibs zwei Möglichkeiten. Ist der Isofehler zwischen N und PE besteht keine Gefahr. Liegt er aber zwischen N und PE sollte die Sicherung ansprechen. Der FI kann in beiden Fällen nicht reagieren.
Dann wirken betreffende Geräte selbst für einen Potentialausgleich. Das ist dann sogar vorteilhaft.
Ist schon klar. Nur wer bezahlt den zusätzlichen Aufwand wenn nur eine zusätzliche Steckdose eingebaut werden soll? Meistens handelt es sich ja um Mietwohnungen. Die Leute selbst haben ja immer weniger Geld für zusätzliche Ausgaben zur Verfügung.
Das ist mir neu. Hast du da einen belastbaren Link? Die Folge wäre, das dann bei vielen älteren Anlagen, die mal den Vorschriften entsprachen, sie immer neu angepaßt werden müßten. Das erzähl mal zB den Wohnungsinhabern. Ich garantiere dir einen sofortigen Rausschmiß. ;-)
Wie, du behauptest Kabel mit den Adern gnge / sw / hbl darf nicht mehr verlegt werden?
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