Joerg Bradel schrieb:
Und der Blindleistungsaustausch mit der übergeordneten Netzebene wird mit eben der vereinbart. Nur Geld zu zahlen, wenn man sich aus dem Cos phi = 0,9 Fächer bewegt finde ich langweilig. Wenn man spannungsstützend Q einspeisen kann, sollte man das tun und nicht nur als Generator.
Ohne Prüfprotokoll kein Zertifikat, ohne Zertifikat kein Netzanschluss. Die Technischen Richtlinien der FGW beziehen sich auf die BDEW MS-Richlinie. Das hat schon recht verbindlichen Charakter. Juristisch war sie angreifbar, weil es keine "allgemein anerkannte Regel der Technik" dargestellt hatte - mittlerweile sitzen im FNN aber auch die anderen Aktuere am Tisch, damit können Anwendungsregeln wie die 4105 oder 4015 nicht mehr als wenig bodenhaftes Wunschkonzert der Netzbetreiber abqualifiziert werden.
Mancher Park kann ohne P auch kein Q einspeisen. Das ist für Leistungselektronik aber kein Problem - sondern da müssen nur Modelle zu Kompensation der Wirkleistungsverlusten gefunden werden. Enerkon hat ein Business-Modell wie IBM mit seinen Mainfraimes: Wenn man es will, kann die Eigenschaft freigeschaltet werden, dass Blindleistung auch bei P=0 bereitgestellt wird. STATCOM S. 31.
Für Wind und PV ist die Übergangsfrist längst abgelaufen. Bei Verbrennungskraftmaschinen gab's bis vor kurzem noch kein Prüfprotokoll zum Nachweis der LVRT-Eigenschaft. Daher darf man Zertifikate bis Ende nächsten Jahres noch nachliefern.
Wind gibt's auch im Sommer, aber es schneit nicht so häufig, um die Aerodynamik zu verbessern. Manchmal fliegt aber anderes Zeug bei Wind in der Luft rum. Spargelplanen zum Beispiel.
Gruß, Gunnar